Examensarbeit, 2011
51 Seiten, Note: 1,5
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
1. EUTHANASIE
2. FORMEN DER STERBEHILFE
2.1 AKTIVE STERBEHILFE
2.1.1 STRAFRECHTLICHE ASPEKTE DER AKTIVEN STERBEHILFE
2.1.2 ETHISCHE ASPEKTE DER AKTIVEN STERBEHILFE
2.2 INDIREKTE STERBEHILFE
2.2.1 STRAFRECHTLICHE ASPEKTE DER INDIREKTEN STERBEHILFE
2.2.2 ETHISCHE ASPEKTE DER INDIREKTEN STERBEHILFE
2.3 PASSIVE STERBEHILFE
2.3.1 STRAFRECHTLICHE ASPEKTE DER PASSIVEN STERBEHILFE
2.3.1.1 RECHTSLAGE: SELBSTBESTIMMUNGSRECHT DES PATIENTEN
2.3.1.2 RECHTSLAGE BEI ABBRUCH EINER TECHNISCH UNTERSTÜTZENDEN HEILBEHANDLUNG
2.3.1.3 RECHTSLAGE DER PASSIVEN STERBEHILFE BEI AKTUELL NICHT ENTSCHEIDUNGSFÄHIGEN PATIENTEN
2.3.2 ETHISCHE ASPEKTE DES SELBSTBESTIMMUNGSRECHTS DES PATIENTEN
2.3.2.1 ETHISCHE ASPEKTE DER PASSIVEN STERBEHILFE
2.3.2.2 ETHISCHE ASPEKTE DER PASSIVEN STERBEHILFE BEI AKTUELL NICHT ENTSCHEIDUNGSFÄHIGEN PATIENTEN
2.3.2.3 PATIENTENVERFÜGUNG
2.4 BEIHILFE ZUM SUIZID
2.4.1 STRAFRECHTLICHE ASPEKTE BEI DER BEIHILFE ZUM SUIZID
2.4.2 ETHISCHE ASPEKTE DER BEIHILFE ZUM SUIZID
2.5 REINE STERBEHILFE ODER STERBEBEGLEITUNG: PALLIATIVMEDIZIN
3. STERBEHILFE IM LÄNDERVERGLEICH
3.1 SCHWEIZ
3.2 NIEDERLANDE
3.3 BELGIEN
4. EXKURS : ORGANSPENDE
5. FALLBEISPIEL: "CARINE, 43, LÄSST SICH TÖTEN"
5.1 UTILITARISTISCHE ASPEKTE DIESES FALLBEISPIELS
6. LEGALISIERUNG DER AKTIVEN STERBEHILFE
6.1 ARGUMENTE GEGEN DIE LEGALISIERUNG DER AKTIVEN STERBEHILFE
6.2 ARGUMENTE FÜR DIE LEGALISIERUNG DER AKTIVEN STERBEHILFE
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die verschiedenen Formen der Sterbehilfe strafrechtlich und ethisch zu analysieren, um insbesondere die Risiken einer Verknüpfung von aktiver Sterbehilfe und Organtransplantation im Zuge einer möglichen Legalisierung kritisch zu beleuchten.
2.1.2 ETHISCHE ASPEKTE DER AKTIVEN STERBEHILFE
Aktiv ist diese Form der Sterbehilfe insofern, dass der Tod anders als bei der passiven Sterbehilfe von außen verursacht wird und direkt deshalb, da der Tod unmittelbar beabsichtigt wird. Es kristallisieren sich in der Diskussion zwei Fragestellungen, die hier erörtert werden sollen:
1. Ist es angemessen und ethisch zulässig zu verlangen von einem anderen Menschen getötet zu werden, um selbstbestimmt und schmerzfrei zu sterben?
2. Wenn dieses Verlangen angemessen und ethisch zulässig ist, ist es wiederum ethisch zulässig, diesem Verlangen zu entsprechen?
Jeder Mensch hat ethische Pflichten gegenüber sich selbst und gegenüber seinen Mitmenschen. Von einem anderen Menschen zu verlangen, jemanden zu töten, auch wenn es in einem medizinischen Rahmen und es der eigene Tod ist, verstößt gegen diese Pflichten. Ob der Wunsch des Patienten angemessen ist, ist dabei oft schwer zu beurteilen, denn der Tod ist nicht das Ziel des Patientenwillen, sondern nur ein notwendiges Mittel um den qualvollen Schmerzen verbunden mit den Gefühlen der Angst, Einsamkeit und Nutzlosigkeit zu entfliehen. Werden sterbenskranken Patienten diese Ängste genommen und die Schmerzen angemessen behandelt, erlischt oftmals der Wunsch nach dem Tod. In einem schmerzbelasteten Zustand und in verschiedenen Phasen des Sterbeprozesses, die mit gravierenden Stimmungsschwankungen einhergehen, ist der Patient oft gar nicht entscheidungsfähig. Dabei ist die Zurechnungsfähigkeit für die Zulässigkeit der Sterbehilfe ausschlaggebend. Aber dieses Problem ergibt sich auch bei anderen Sterbehilfeformen, wie zum Beispiel bei der passiven oder indirekten Sterbehilfe. Die Einstellungen des Patienten und die Krankheitsphase sind dieselben und an der Entscheidungsunfähigkeit ändert sich auch in einer solchen Situation, wenn andere legale Sterbehilfeformen praktiziert werden, nichts. Somit ist das Verlangen nach Sterbehilfe oftmals der Wunsch nach einer umfassenden Sterbebegleitung, die dafür sorgt, dass Schmerzen auf das Minimalste reduziert und die Versorgung auf das Maximalste gesteigert wird.
1. EUTHANASIE: Das Kapitel beleuchtet die etymologische Herkunft und die historische Bedeutung des Begriffs sowie dessen problematische Verknüpfung mit dem Missbrauch während des Nationalsozialismus.
2. FORMEN DER STERBEHILFE: Hier werden die verschiedenen Arten der Sterbehilfe (aktiv, indirekt, passiv, Suizidbeihilfe) rechtlich und ethisch voneinander abgegrenzt.
3. STERBEHILFE IM LÄNDERVERGLEICH: Das Kapitel vergleicht die unterschiedlichen Gesetzgebungen und Ansätze zur Sterbehilfe in der Schweiz, den Niederlanden und Belgien.
4. EXKURS : ORGANSPENDE: Ein Exkurs, der die medizinischen und ethischen Herausforderungen der Organtransplantation sowie die Gefahr ihrer kommerziellen Koppelung mit der Sterbehilfe thematisiert.
5. FALLBEISPIEL: "CARINE, 43, LÄSST SICH TÖTEN": Anhand dieses konkreten Falls aus Belgien wird die Problematik der Koppelung von aktiver Sterbehilfe und anschließender Organspende aufgezeigt.
6. LEGALISIERUNG DER AKTIVEN STERBEHILFE: Zusammenfassung der Pro- und Contra-Argumente im Kontext der aktuellen Debatte um eine mögliche Legalisierung in Deutschland.
Sterbehilfe, Euthanasie, Aktive Sterbehilfe, Passive Sterbehilfe, Indirekte Sterbehilfe, Suizidbeihilfe, Palliativmedizin, Selbstbestimmungsrecht, Patientenverfügung, Organspende, Medizinethik, Utilitarismus, Patientenwürde, Rechtfertigender Notstand, Rechtslage.
Die Arbeit befasst sich mit den ethischen und strafrechtlichen Problemen, die durch die Debatte um die Sterbehilfe entstehen, und analysiert kritisch die Gefahren, die sich aus einer möglichen Legalisierung ergeben könnten.
Zentrale Schwerpunkte sind die Abgrenzung verschiedener Sterbehilfeformen, der Vergleich internationaler Rechtsmodelle sowie die ethische Reflexion über die Autonomie am Lebensende.
Das Hauptziel ist es, die Problematik der verschiedenen Sterbehilfeformen abzuhandeln und die spezifische Gefahr einer Koppelung von aktiver Sterbehilfe mit einer anschließenden Organtransplantation aufzuzeigen.
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse der strafrechtlichen Paragraphen sowie eine philosophisch-ethische Auseinandersetzung mit Sterbehilfe-Konzepten unter Einbeziehung aktueller Fallbeispiele.
Der Hauptteil gliedert sich in eine systematische Darstellung der Sterbehilfeformen, einen Rechtsvergleich ausgewählter Länder, einen Exkurs zur Organspende sowie ein detailliertes Fallbeispiel zur kritischen Prüfung der Sterbehilfe-Praxis.
Die Arbeit wird wesentlich durch Begriffe wie Sterbehilfe, Autonomie, Palliativmedizin, Patientenverfügung und die ethische Problematik der Organtransplantation bestimmt.
Die Autorin betont, dass bei der passiven Sterbehilfe ein Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen im Vordergrund steht, während bei der aktiven Sterbehilfe der Tod durch gezielte, lebensverkürzende Eingriffe herbeigeführt wird.
Das Fallbeispiel ist brisant, da es erstmalig die in Belgien legalisierte aktive Sterbehilfe mit einer unmittelbar anschließenden Organspende verknüpfte, was aus Sicht der Autorin die Gefahr einer ökonomisch motivierten Beeinflussung des Sterbeprozesses birgt.
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