Examensarbeit, 2012
106 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
1.1 Fragestellung und Vorgehensweise
1.2 Theoretische Selbstverortung
2 Begriff und Problematik der Menschenrechte
2.1 Historische Entwicklung von Idee und Begriff der Menschenrechte
2.2 Menschenrechte als normative Rechte
2.3 Menschenrechte als positive Rechte
2.4 Menschenrechte und Demokratie
3 Denationalisierung und die Folgen für die Menschenrechte
3.1 Denationalisierung durch Globalisierung
3.2 Demokratie- und menschenrechtspolitische Folgen der Denationalisierung
4 Regionale Menschenrechtspolitik als Folge der Denationalisierung – ein Phasenmodell
4.1 Die Entstehung von internationalen Organisationen – Menschenrechte als Norm und Kontrollinstrument
4.1.1 Die Entwicklung von internationalen Organisationen bis zum 2. Weltkrieg
4.1.2 Normenwandel in der internationalen Wahrnehmung der Menschenrechte nach dem zweiten Weltkrieg
4.1.3 Zusammenarbeit in der Wertegemeinschaft – die internationale Organisation
4.1.4 Die internationale Organisation – als Kontrollinstrument gegründet
4.2 Supranationalisierung und Demokratisierung von internationalen Organisationen
4.2.1 Trend des Zuwachses an Steuerkompetenz
4.2.2 Politisierung der Gesellschaft
4.2.3 Supranationalisierung und Demokratisierung
4.3 Internationale Organisationen als menschenrechtspolitische Akteure
4.3.1 Menschenrechte innerhalb der Grenzen von internationalen Organisationen
4.3.2 Menschenrechte außerhalb der Grenzen von internationalen Organisationen
5 Europäische Union und Menschenrechtsentwicklung – Anwendung des Phasenmodells
5.1 Die Entstehung der Europäischen Union – Normenwandel und Kontrollbedürfnis
5.1.1 Normenwandel in der europäischen Wahrnehmung der Menschenrechte nach dem Zweiten Weltkrieg als Voraussetzung für die Zusammenarbeit
5.1.2 Zusammenarbeit in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg – Kontrollmechanismus der mächtigen Staaten
5.2 Supranationalisierung und Demokratisierung der Europäischen Union
5.2.1 Trend des Zuwachses an Steuerkompetenz der europäischen Gemeinschaft
5.2.2 Politisierung des europäischen Demos
5.2.3 Demokratisierung der Europäischen Union
5.3 Die Europäische Union als menschenrechtspolitischer Akteur
5.3.1 Innereuropäische Menschenrechtspolitik der Europäischen Union
5.3.2 Internationale Menschenrechtspolitik der Europäischen Union
5.4 Fazit der empirischen Überprüfung
Die Arbeit untersucht, inwieweit die Entwicklung der internationalen Menschenrechtspolitik als Folge der durch Globalisierung ausgelösten Denationalisierung interpretiert werden kann. Dabei wird ein theoretisches Phasenmodell entwickelt, das die Interdependenz zwischen Menschenrechten und der Evolution internationaler Organisationen abbildet, um anschließend die empirische Belastbarkeit dieses Modells am Beispiel der Europäischen Union zu überprüfen.
2.4 Menschenrechte und Demokratie
Es wurde gezeigt, dass Menschenrechte abhängig sind von der Positivierung durch ein souveränes Herrschaftssystem. Der Staat, als ein solches System, hat sich in der Geschichte aber nicht immer als neutrales Mittel zur Durchsetzung der Menschenrechte bewiesen. Es ist an dieser Stelle notwendig den Begriff des Staates genauer zu betrachten. Bisher wurde der Staat als eine Herrschaftsform festgestellt, die über Gewaltmittel verfügt, um Recht zu setzen und durchzusetzen. Dieser Aspekt, der Staat als Macht versteht, muss ergänzt werden um eine Perspektive, die Staat als Vereinbarung versteht78. Man kann nach Merkel Staaten auf einem Kontinuum einordnen, welches sich zwischen zwei Idealtypen der Vereinbarung aufspannt. An einem Pol dieses Kontinuums steht die „ideale Demokratie“79, am anderen Pol steht das „perfekt totalitäte Regime“ 80 . Historisch lässt sich ein starker Zusammenhang feststellen zwischen der Systemtransformation eines autokratischen Regimes zu einem demokratischen Staat und der Durchsetzung von Menschenrechten in diesem Staat81. Nach Ackermann ist eine demokratische Regierungsform das beste Instrument zur Versicherung subjektiver Menschenrechte82. Begründen lässt sich diese Behauptung wieder mit Hilfe eines Rekurses auf die Gesellschaftsvertragstheorien von Locke und Rousseau. Im autoritären Staat liegt die Souveränität des Staates, also die staatliche Gewalt in den Händen weniger. Da diese Wenigen das Gewaltmonopol innehaben, besteht für sie keine Gefahr, Opfer von Gewalt zu werden. Für die Herrscher des autoritären Staates ist also die eigene Freiheit nicht davon abhängig, ob sie die Freiheit des Anderen anerkennen. Ein transzendentaler Tausch ist für sie nicht notwendig. Der autoritäre Herrscher kann die Freiheit seiner Untertanen beschränken, ohne dadurch in Nachteil zu geraten. Im Übergang von einem autoritären zu einem demokratischen Regime, „geht die Macht des Staates auf die Menschen über, die der Staat zu Bürgern hat“ 83 . Die Bürger gründen nach Locke den Staat als Gewaltsouverän, um ihre Freiheit und ihr Eigentum zu schützen84. Sie „bleiben über die ständige Beteiligung an der
1 Einleitung: Diese Einleitung stellt die Fragestellung und Vorgehensweise der Arbeit vor und verortet sie theoretisch im Konstruktivismus sowie im Paradigma der rationalen Wahl.
2 Begriff und Problematik der Menschenrechte: Dieses Kapitel erläutert die historische Genese der Menschenrechte und erörtert deren Rolle als normative sowie positive Rechtsgröße im Kontext der Demokratie.
3 Denationalisierung und die Folgen für die Menschenrechte: Es wird analysiert, wie Globalisierung zu einer Denationalisierung führt und welche Gefahren dies für den staatlich garantierten Menschenrechtsschutz birgt.
4 Regionale Menschenrechtspolitik als Folge der Denationalisierung – ein Phasenmodell: Hier wird ein theoretisches Phasenmodell entwickelt, das die institutionelle Entwicklung internationaler Organisationen als Anpassung an Menschenrechtsnormen und Politisierungsdruck darstellt.
5 Europäische Union und Menschenrechtsentwicklung – Anwendung des Phasenmodells: In diesem Kapitel wird das zuvor entwickelte Phasenmodell auf die empirische Entwicklung der Europäischen Union angewendet, um seine Belastbarkeit zu prüfen.
Menschenrechte, Denationalisierung, Globalisierung, Internationale Organisationen, Europäische Union, Demokratisierung, Supranationalisierung, Gesellschaftsvertrag, Völkerrecht, Politische Partizipation, Rechtsstaatlichkeit, Weltpolitik, Institutionelle Entwicklung, Governance, Normenwandel
Die Arbeit untersucht das komplexe Verhältnis zwischen dem Schutz von Menschenrechten und der zunehmenden Denationalisierung politischer Strukturen durch globale Prozesse.
Zentrale Themen sind die Entwicklung internationaler Organisationen, die philosophische Begründung von Menschenrechten sowie die demokratische Legitimation in einer globalisierten Weltordnung.
Das Ziel ist die Erstellung und empirische Überprüfung eines Phasenmodells, welches erklärt, wie internationale Organisationen auf den normativen Druck durch Menschenrechtsanforderungen reagieren.
Die Arbeit nutzt einen konstruktivistischen Ansatz, der um das Paradigma der rationalen Wahl ergänzt wird, um sowohl normativen Druck als auch strategisches Handeln von Staaten zu erfassen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine begriffliche Fundierung der Menschenrechte, eine Analyse der Denationalisierung, die Herleitung eines Phasenmodells und dessen Anwendung auf die Europäische Union.
Besonders prägend sind Begriffe wie Denationalisierung, supranationale Integration, exekutiver Multilateralismus und das Subjekt-Objekt-Verhältnis der Menschenrechte.
Der Autor argumentiert, dass der "Gattungsbruch" durch den Nationalsozialismus als Zäsur fungierte, die erst die Notwendigkeit für eine international verbindliche und überstaatlich kontrollierte Menschenrechtsordnung schuf.
Die EU wird als starker Akteur bewertet, der durch die Europäische Grundrechtecharta und spezifische Institutionen wie die Grundrechteagentur einen aktiven Schutzraum bietet, der über das Niveau vieler Nationalstaaten hinausgeht.
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