Diplomarbeit, 2012
71 Seiten, Note: 1,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A EINFÜHRUNG IN DIE GMBH & CO KG
1 GRUNDLAGEN
2 BEDEUTUNG DER GMBH & CO KG
3 FORMEN DER GMBH & CO KG
4 DAS PROBLEM DER RECHNUNGSLEGUNG BEI DER GMBH & CO KG
B DER JAHRESABSCHLUSS DER KOMPLEMENTÄR-GMBH
1 ALLGEMEIN
1.1 Pflicht zur Erstellung des JA
1.2 Die Größeneinteilung des § 221
1.3 Aufstellung vs Feststellung
2 DIE ROLLE DER ANTEILE AN DER KG IM ABSCHLUSS DER GMBH
2.1 Keine Kapitalbeteiligung an der KG
a) Die Beitragspflicht der GmbH
b) Die Folgen für die Gewinnverteilung
c) Der Ansatz des Gewinns/Haftungsprämie
d) Zwischenergebnis
2.2 Mit Kapitalbeteiligung an der KG
a) Der Kapitalanteil
b) Die Beteiligung an der KG in der Bilanz der GmbH
c) Die Spiegelbildmethode
d) Die Zuflussmethode
e) Zwischenergebnis
f) Wertänderungen der Beteiligung mit der Zuflussmethode
3 DIE BERÜCKSICHTIGUNG DER VERBINDLICHKEITEN DER KG IM JAHRESABSCHLUSS DER GMBH
3.1 Die Haftung des Komplementärs einer KG
3.2 Identität der Verbindlichkeiten?
3.3 Ausweis als Rückstellung
3.4 Ausweis als Haftungsverhältnis gemäß § 199?
3.5 Ausweis im Anhang des JA
3.6 Die Bildung von Rückstellungen für Verbindlichkeiten der KG
a) Die allgemeine Prüfung nach Rückstellungsbedarf
b) Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
c) Drohende Zahlungsunfähigkeit
d) Reorganisationsbedarf nach dem URG
e) Zwischenergebnis
f) Höhe der zu bildenden Rückstellung
g) Die Rolle von Regressforderungen nach § 110
h) „Simultaninsolvenz“ der GmbH mit der KG
C DIE PRÜFUNG DES ABSCHLUSSES DER GMBH & CO KG
1 UMFANG DER PRÜF- UND OFFENLEGUNGSPFLICHT
2 ALLGEMEIN ZUR PRÜFPFLICHT EINER GMBH & CO KG
3 DIE ZEITLICHEN VORAUSSETZUNGEN DER PRÜFPFLICHT
3.1 Die Größenmerkmale des § 221
3.2 Die Rechtsformspezifische Rechnungslegung
4 DIE BILDUNG EINES AUFSICHTSRATS
4.1 Der Aufsichtsrat bei der Komplementär-GmbH
a) Gesetzliche Vorschriften
b) Gesellschaftsvertragliche Regelung über den Aufsichtsrat
c) Zwischenergebnis
4.2 Der Aufsichtsrat bei der KG
5 DIE PRÜFUNG DER JAHRESABSCHLÜSSE
5.1 Die Vorlage des Prüfberichts
5.2 Prüfungsausschuss
5.3 Feststellung des JA
6 ERGEBNIS
D ZUSAMMENFASSUNG
Die Arbeit untersucht die komplexen Anforderungen an die Rechnungslegung und Prüfung bei einer GmbH & Co KG, insbesondere im Hinblick auf die Verflechtung der beiden Gesellschaftsformen und die damit verbundenen insolvenz- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen für den Jahresabschluss.
Die Zuflussmethode
Aus oben genannten Gründen wurde der Ruf immer lauter, die Anteile an einer Personengesellschaft den Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gleich zu stellen. Die sog Zuflussmethode stellt darauf ab, ab wann dem Gesellschafter ein „[…] Anspruch zusteht, über den er individuell und losgelöst von seinem Gesellschaftsanteil verfügen kann“. Ein Beteiligungsertrag kann beim Gesellschafter erst erfolgen, wenn der Gewinnanteil gemäß dem Realisationsprinzip verwirklicht ist. Somit also bei tatsächlichem Zufluss, oder bei einem entsprechendem Anspruch. Dies hat nun aber zur Folge, dass – im Gegensatz zum Ausschüttungsbeschluss bei Kapitalgesellschaften – der Zeitpunkt unklar ist, wann der Gesellschafter frei über den Gewinnanteil verfügen kann.
Ein Anspruch auf die Ausschüttung entsteht – sofern gesellschaftsvertraglich nicht anderes vereinbart und die bedungene Einlage geleistet ist – erst mit Feststellung des JA. Doch für einen Ansatz eines Beteiligungsertrags ist nicht die rechtliche Betrachtungsweise entscheidend, sondern die wirtschaftliche. Dies hat zur Folge, dass es bereits mit Aufstellung des JA der KG möglich ist, dass die GmbH einen Beteiligungsertrag verbucht. In der Stellungnahme des IDW wird davon gesprochen, dass die Höhe der Forderung „[…] durch das Festliegen aller wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen hinreichend konkretisiert [ist])“.
A EINFÜHRUNG IN DIE GMBH & CO KG: Gibt einen Überblick über die Konstruktion, Bedeutung und verschiedene Formen der GmbH & Co KG sowie die Problematik ihrer Rechnungslegung.
B DER JAHRESABSCHLUSS DER KOMPLEMENTÄR-GMBH: Analysiert die Erstellungspflichten, die Behandlung von Anteilen an der KG in der Bilanz der GmbH sowie die Problematik der Verbindlichkeiten der KG im Abschluss der GmbH.
C DIE PRÜFUNG DES ABSCHLUSSES DER GMBH & CO KG: Erläutert die Prüf- und Offenlegungspflichten, die Voraussetzungen für die Bildung eines Aufsichtsrats und die Durchführung der Abschlussprüfung.
D ZUSAMMENFASSUNG: Fasst die wesentlichen Erkenntnisse zu Rechnungslegung, Bewertung von Anteilen, Haftungsrisiken und Prüfungserfordernissen zusammen.
GmbH & Co KG, Jahresabschluss, Rechnungslegung, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Haftung, Komplementär, Bilanzierung, Zuflussmethode, Spiegelbildmethode, Prüfungspflicht, Aufsichtsrat, Rückstellungen, Eigenkapitalersatz, Insolvenzrecht.
Die Arbeit behandelt die spezifischen Herausforderungen bei der Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen bei einer GmbH & Co KG.
Zentrale Themen sind die Rechnungslegung der GmbH & Co KG als verdeckte Kapitalgesellschaft, die Abbildung der Haftungsverhältnisse sowie die damit verbundenen Prüfpflichten.
Das Ziel ist die Klärung der handelsrechtlichen Bilanzierung und Prüfung bei einer GmbH & Co KG unter Berücksichtigung der komplexen rechtlichen Verzahnungen zwischen Komplementär-GmbH und KG.
Der Autor führt eine tiefgehende juristische und bilanztheoretische Analyse der einschlägigen Gesetzeslage, der Lehrmeinungen und der aktuellen Rechtsprechung durch.
Der Hauptteil gliedert sich in die Rechnungslegung der Komplementär-GmbH, die Abbildung von KG-Anteilen, die Problematik der Haftung im Jahresabschluss sowie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Abschlussprüfung.
Die Arbeit lässt sich vor allem durch die Begriffe GmbH & Co KG, Jahresabschluss, Rechnungslegung, Haftung und Prüfungspflicht charakterisieren.
Eine Rückstellung muss dann zwingend gebildet werden, wenn das Risiko einer Haftungsinanspruchnahme hinreichend konkretisiert ist, insbesondere bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der KG.
Die Wahl der Methode beeinflusst maßgeblich, wie und wann Gewinnanteile oder Wertänderungen der Beteiligung an der KG in der Bilanz und GuV der GmbH als Ertrag oder Aufwand ausgewiesen werden.
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