Diplomarbeit, 2010
55 Seiten, Note: 2
1 Einleitung
2 Organisierte Kriminalität - Begriffsdefinition
2.1 Österreich: § 278a StGB
2.2 Arbeitsdefinition der Europol
3 Organisierte Kriminalität des postsowjetischen Einflussbereiches
3.1 Entwicklung in der ehemaligen UdSSR
3.2 Diebe im Gesetz
3.2.1 Entstehung
3.2.2 Krönung der „Diebe“
3.2.3 Das „Diebesgesetz“
3.2.4 Obschag – die Gemeinschaftskasse der „Diebe“
3.3 Lage in Georgien
4 Georgische OK in Österreich
4.1 Wissenschaftliche Hintergründe
4.2 Entwicklung georgischer OK in Österreich
4.2.1 „Organisation Glechovich“
4.2.2 „Operation Java“
4.2.3 Vorgangsweisen und Strukturen der georgischen OK
4.2.3.1 Auswahl des Ziellandes
4.2.3.2 Aufbau der kriminellen Organisation
4.2.3.3 Komplexität der Strukturen
4.2.3.4 Internationales Agieren
4.2.3.5 Begehung von Taten innerhalb der ethnischen Zugehörigkeit
4.2.3.6 Kontakte zu staatlichen Behörden
4.2.3.7 Schlussfolgerung
5 Methoden im Kampf mit der georgischen OK
5.1 Grundlagen kriminalpolizeilicher Ermittlungen
5.1.1 Ermittlungsbefugnisse nach dem SPG
5.1.1.1 Gefahrenerforschung
5.1.1.2 erweiterte Gefahrenerforschung
5.1.1.3 Aufschub des Einschreitens
5.1.1.4 Sicherheitspolizeilicher Ermittlungsdienst
5.1.1.5 Ermittlungsbefugnisse des § 54 SPG
5.1.2 „Ermittlung“ iSd StPO
5.1.2.1 Beschuldigtenrechte im Spannungsfeld mit dem § 278a StGB
5.1.2.2 Vollzug von Maßnahmen nach der StPO
5.2 Ermittlungsmethoden
5.2.1 Observation
5.2.1.1 Definition und Ziel
5.2.1.2 Einfache Observation (§ 130 Abs. 1 StPO)
5.2.1.3 Qualifizierte Observation (§ 130 Abs. 3 StPO)
5.2.1.4 Zulässigkeit der qualifizierten Observation
5.2.1.5 Schutzmechanismen georgischer OK
5.2.2 Verdeckte Ermittlung
5.2.2.1 Definition und Grundlagen
5.2.2.2 Einfache verdeckte Ermittlung
5.2.2.3 Qualifizierte verdeckte Ermittlung
5.2.2.4 Zulässigkeit qualifizierter verdeckter Ermittlung
5.2.2.5 Verdeckte Ermittlungen am Beispiel georgischer OK
5.2.2.6 Einsatz von Informanten
5.2.3 Rechtsschutz bei Observationen und Verdeckten Ermittlungen
5.2.4 Datenauskunft und Nachrichtenüberwachung
5.2.4.1 Definitionen und Grundlagen
5.2.4.2 Zulässigkeit
5.2.4.3 Anwendungsbereich und Problemerörterung
5.2.5 Optische und akustische Überwachung von Personen
5.2.5.1 Begriffserklärung
5.2.5.2 Zulässigkeit
5.2.5.3 Anwendungsbereich
5.2.6 Rechtsschutz bei Informationseingriffen
5.2.7 Automationsunterstützter Datenabgleich - Rasterfahndung
5.2.7.1 Begriffserklärung
5.2.7.2 Zulässigkeit und Anwendung
5.3 Exkurs: Datenbanken
5.3.1 gesetzliche Grundlagen
5.3.2 Problembereiche
6 Schlusswort
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die Problematik der Bekämpfung der durch „Diebe im Gesetz“ geführten postsowjetischen organisierten Kriminalität in Österreich unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage und der Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden zu analysieren.
3.2.3 Das „Diebesgesetz“
Heute ist der „Dieb im Gesetz“ ein einzigartiges kriminologisches Phänomen. Einerseits ist er ein professioneller Krimineller, andererseits ein in seiner Umgebung „ehrenwerter Mann“, der die Gesellschaft vor willkürlicher krimineller Gewalt beschützt und für „Ordnung“ innerhalb der kriminellen Unterwelt sorgt. Um dieses Ansehen zu bewahren, unterwerfen sich „Diebe im Gesetz“ und solche, die es werden wollen, einem strengen Ehrenkodex. In sämtlichen durch russische Wissenschafter untersuchten Materialien wird festgehalten, dass die kriminellen „Begriffe“ nicht als festes Regelwerk niedergeschrieben sind, sondern von Generation zu Generation weitergegeben werden. Dabei gelten die „gekrönten Diebe“ sowie Personen, die sich dem „Diebesgedanken“ unterwerfen sowohl als Hüter, als auch als Ausleger der kriminellen Traditionen und Normen.
Die einzelnen Punkte des „Diebesgesetzes“ sind in den Überlieferungen äußerst unterschiedlich. Dennoch gibt es einige Attribute, bei denen sich die Literatur einig ist. So gilt das Wort eines „Diebes“, also die durch ihn ausgesprochene Entscheidung, als verbindlich und ist zu befolgen. „Diebe“ müssen mit Respekt behandelt und dürfen nicht beschimpft oder geschlagen werden. Die durch die „Diebe“ betriebene Gemeinschaftskasse, der so genannte „Obschag“ (dazu weiter unten), ist durch regelmäßige Beiträge zu erhalten. Daraus darf kein Geld für persönliche Zwecke entnommen werden. Verstöße gegen das Diebesgesetz werden auf einer Diebesversammlung, einer „Skhodka“, vorgebracht. Die Skhodka ist der einzige Ort, an dem Entscheidungen getroffen werden können. Dabei versammeln sich „Diebe“, kriminelle Autoritäten und optional auch Anführer anderer, in das jeweilige Thema involvierter, krimineller Gruppierungen, um je nach Schwere des Verstoßes, über die Sanktion, die von öffentlichem Tadel bis hin zur Todesstrafe reichen kann, zu entscheiden.
1 Einleitung: Diese Einführung beleuchtet die Zunahme postsowjetischer organisierter Kriminalität in Österreich infolge der EU-Erweiterung und skizziert die methodische Vorgehensweise bei der Untersuchung der Strukturen und Bekämpfungsmöglichkeiten.
2 Organisierte Kriminalität - Begriffsdefinition: Das Kapitel erläutert den Begriff der organisierten Kriminalität unter Bezugnahme auf § 278a StGB und die Arbeitsdefinition von Europol, um eine Basis für die weitere Analyse zu schaffen.
3 Organisierte Kriminalität des postsowjetischen Einflussbereiches: Hier erfolgt eine historische und strukturelle Analyse der Institution der „Diebe im Gesetz“ und deren Ursprung sowie die Entwicklung der Kriminalität in Georgien.
4 Georgische OK in Österreich: Dieses Kapitel untersucht die spezifischen Erscheinungsformen und die Entwicklung georgischer krimineller Organisationen in Österreich anhand konkreter Fälle sowie deren Arbeitsweisen.
5 Methoden im Kampf mit der georgischen OK: Eine detaillierte Erörterung der polizeilichen Ermittlungsinstrumente, wie Observationen, verdeckte Ermittlungen und technischer Überwachung, im Hinblick auf deren Wirksamkeit und rechtliche Grenzen.
6 Schlusswort: Das Fazit fasst die Herausforderungen zusammen, vor denen der Rechtsstaat bei der Bekämpfung hochgradig strukturierter und international agierender krimineller Organisationen steht.
Organisierte Kriminalität, Diebe im Gesetz, Georgische OK, Österreich, § 278a StGB, Ermittlungsmethoden, Strukturermittlung, Obschag, Observation, Verdeckte Ermittlung, Lauschangriff, Kriminalpolizei, Rechtsschutz, Informationsanalyse, Sicherheitspolizeigesetz
Die Arbeit analysiert die Problematik und die Herausforderungen bei der Bekämpfung postsowjetischer, insbesondere georgischer, organisierter Kriminalität durch die österreichischen Strafverfolgungsbehörden.
Die Schwerpunkte liegen auf der Struktur der kriminellen Organisation der „Diebe im Gesetz“, den Besonderheiten georgischer OK in Österreich sowie den polizeilichen Ermittlungs- und Überwachungsbefugnissen unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Standards.
Das Ziel ist es, die Schwierigkeiten bei der Aufdeckung der komplexen Strukturen dieser speziellen Kriminalitätsform unter Anwendung des österreichischen Strafprozessrechts aufzuzeigen und die Wirksamkeit der eingesetzten Ermittlungsmethoden zu bewerten.
Die Analyse basiert auf einer Kombination aus Literaturrecherche, der Auswertung der geltenden Rechtslage sowie Experteninterviews mit Ermittlern der Zentralstelle zur Bekämpfung organisierter Kriminalität im Bundeskriminalamt.
Im Hauptteil werden die historischen Hintergründe der „Diebe im Gesetz“, die speziellen Vorgehensweisen georgischer krimineller Gruppen sowie die detaillierte rechtliche und taktische Anwendung kriminalpolizeilicher Maßnahmen wie Observation, verdeckte Ermittlungen und Datenanalyse analysiert.
Wesentliche Begriffe sind Organisierte Kriminalität, Diebe im Gesetz, Strukturermittlung, § 278a StGB, operative Kriminalanalyse und das Spannungsfeld zwischen effektiver Strafverfolgung und dem Schutz der Grundrechte.
Der „Obschag“ dient als Gemeinschaftskasse und ist ein zentrales Element für den Zusammenhalt und die Finanzierung der Strukturen, einschließlich der Unterstützung inhaftierter Mitglieder und der Bestechung von Entscheidungsträgern.
Die Schwierigkeiten resultieren aus der konspirativen und hierarchischen Struktur der Gruppen, Sprachbarrieren, dem gezielten Ausnutzen des österreichischen Asylwesens sowie der Herausforderung, mit dem vorverlagerten Beginn des Strafverfahrens und den damit einhergehenden Beschuldigtenrechten umzugehen.
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