Examensarbeit, 2009
40 Seiten, Note: 15,00
A. Einleitung
B. Regelungsinhalt des § 4 TEHG – Emissionsgenehmigung
I. Überblick
II. Genehmigungsarten
1. Die „isolierte“ Emissionsgenehmigung
2. Die Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 6 TEHG
a) Bisherige Ausgestaltungsvarianten
b) Einordnung unter die Ausgestaltungsvarianten
aa) Grundsatz
bb) Gesetzgebungsverfahren
cc) Richtlinie
dd) Reichweite der Konzentrationswirkung
ee) Wortlaut
c) Bestimmung der neuen Ausgestaltungsvariante
3. Die Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 7 TEHG
a) Rechtsnatur der Regelung
b) Folge der gesetzlichen Fiktion
c) Richtlinienkonformität
d) Rechtmäßigkeit – Verfassungsmäßigkeit
aa) Umfang des Bestandsschutzes
bb) Vereinbarkeit mit dem Bestandschutz
C. Rechtscharakter
I. Überblick
II. Rechtswirkungen
1. Feststellungswirkung
2. Gestattungswirkung
a) Grundlagen des Emissionshandels
b) Wirkungsprinzip des Emissionshandelssystems
c) Regelung der Abgabeverpflichtung
d) Rechtsfolgen der Abgabepflichtverletzung
e) Zwischenergebnis
3. Ergebnis
D. Funktion
E. Geplante Umsetzung im UGB
I. Entwicklung
II. Regelung der Emissionsgenehmigung
F. Fazit
Die Arbeit untersucht den Rechtscharakter und die Funktion der Emissionsgenehmigung nach § 4 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) unter besonderer Berücksichtigung der Verzahnung mit dem Immissionsschutzrecht und der geplanten Integration in das geplante Umweltgesetzbuch (UGB).
C. Rechtscharakter
Rechtstechnisch handelt es sich bei der Emissionsgenehmigung um einen ermessensunabhängigen, begünstigenden Verwaltungsakt, basierend auf einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.93 Bei Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen besteht in Anspruch auf Erteilung. Anders als die Emissionsberechtigung ist die Emissionsgenehmigung nicht übertragbar oder handelbar.94
II. Rechtswirkungen
Zur Bestimmung der Rechtswirkungen der Emissionsgenehmigung ist vergleichend auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung abzustellen. Durch diese wird primär die Vereinbarkeit der Anlage mit den Vorgaben des § 6 BImSchG (zustandsbezogen) festgestellt und der Betrieb der Anlage (rechtsgestaltend) gestattet bzw. erlaubt, also das mit dem Genehmigungsvorbehalt verbundene Errichtungs- und Betriebsverbot für die Anlage beseitigt.95 Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung hat den Charakter einer klassischen anlagenbezogenen Kontrollerlaubnis, mit der die Behörde dem Betreiber attestiert, dass die im Genehmigungsverfahren zu prüfenden anlagenbezogenen Schädlichkeitsstandards nicht verletzt werden.96 Hinsichtlich der ebenfalls als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestalteten Emissionsgenehmigung erscheint die Feststellungs- und Gestattungswirkung, mithin der Kontrollcharakter dagegen zweifelhaft.
A. Einleitung: Diese Einführung erläutert die Entstehung des Emissionshandels auf internationaler und EU-Ebene sowie die nationale Umsetzung durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG).
B. Regelungsinhalt des § 4 TEHG – Emissionsgenehmigung: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen Genehmigungsarten nach dem TEHG und setzt sich kritisch mit deren Ausgestaltungsvarianten, insbesondere bei Altanlagen, auseinander.
C. Rechtscharakter: Hier wird der Emissionsgenehmigung die Eigenschaft eines begünstigenden Verwaltungsakts zugeschrieben und ihre Wirkung im Vergleich zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung untersucht.
D. Funktion: Das Kapitel arbeitet heraus, dass die Emissionsgenehmigung primär als Voraussetzung für die Zuteilung von Berechtigungen sowie als Rahmen für die Teilnahme am Emissionshandelssystem dient.
E. Geplante Umsetzung im UGB: Dieser Abschnitt erörtert die geplante Überführung des TEHG in das neue Umweltgesetzbuch (UGB) und die damit verbundene integrierte Vorhabengenehmigung.
F. Fazit: Das Fazit bewertet den Übergang zur ökonomischen Verhaltenssteuerung kritisch und hinterfragt, ob die Klimaschutzziele unter den aktuellen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Finanzkrise, erreicht werden können.
Emissionshandel, Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, TEHG, Emissionsgenehmigung, BImSchG, Immissionsschutzrecht, Verwaltungsakt, Gestattungswirkung, Rechtscharakter, Klimaschutz, Umweltgesetzbuch, UGB, Berechtigungen, Anlagenbetrieb, Zuteilung.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Ausgestaltung und Systematik der Emissionsgenehmigung gemäß § 4 TEHG im deutschen Umweltrecht.
Zentrale Themen sind das Verhältnis zwischen der emissionsrechtlichen Genehmigung und der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung sowie die dogmatische Einordnung der Rechtswirkungen im Emissionshandel.
Das Ziel ist es, den Rechtscharakter und die Funktion der Emissionsgenehmigung präzise zu bestimmen und die Ausgestaltung der Genehmigungsfiktionen bei Altanlagen zu bewerten.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf einer umfassenden Analyse von Gesetzen, Rechtsprechung und juristischer Fachliteratur basiert.
Der Hauptteil beleuchtet detailliert die verschiedenen Genehmigungsarten, die Rechtsnatur der Regelungen für Altanlagen sowie die Frage der Gestattungs- und Feststellungswirkung.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Emissionshandel, TEHG, Rechtscharakter, Gestattungswirkung, Bestandsschutz und integrierte Vorhabengenehmigung charakterisiert.
Während die immissionsschutzrechtliche Genehmigung als klassische anlagenbezogene Kontrollerlaubnis fungiert, dient die Emissionsgenehmigung eher als Voraussetzung für die Teilnahme am Emissionshandel und die Zuteilung von Berechtigungen.
Der Autor führt diesen Begriff ein, um zu beschreiben, dass die erteilte Genehmigung sowohl die Anforderungen des Immissionsschutzes als auch des Emissionshandels abdeckt, ohne dabei ein doppeltes Verfahren zu erfordern.
Der Autor sieht in der geplanten Zusammenführung im UGB zwar eine systematische Harmonisierung, betont jedoch, dass sich die grundlegenden Rechtscharakteristika und die Funktion der Emissionsgenehmigung durch die Umsetzung in das UGB nicht ändern werden.
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