Diplomarbeit, 2012
53 Seiten
A. Einleitung
B. Unionsrechtliche Grundlagen für den Hochwasserschutz mit Schwerpunkt auf der Hochwasserrichtlinie 2007/60/EG
1. Die Rolle der Umwelt in der Europäischen Union
2. Inhalt der Hochwasserrichtlinie 2007/60/EG
C. Der Hochwasserschutz des novellierten WRG mit Schwerpunkt auf der Umsetzung der Hochwasserrichtlinie
1. Allgemeines zur Umsetzung der Richtlinie und die österreichische Kompetenzverteilung
2. Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos
3. Ermittlung von Gebieten mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko
4. Hochwasserrisikokarten und Hochwassergefahrenkarten
5. Hochwasserrisikomanagementpläne
6. Gefahrenzonenplanungen
7. Wasserwirtschaftliche Regionalprogramme
D. Kritik an der WRG-Novelle 2011
1. Passiver Hochwasserschutz und die Freihaltung von Retentionsflächen
a) Keine Möglichkeit zur Schaffung von ungebundenem Retentionsraum
b) Reaktivierung verlorener gegangener Hochwasserabflussgebiete
c) Retentionsraum durch nachträgliche Auflagen
2. Aktiver Hochwasserschutz durch Schutz- und Regulierungswasserbauten
3. Verhältnis des aktiven zum passiven Hochwasserschutz in Österreich
4. Handlungspflicht der Wasserrechtsbehörden
a) Ableitung einer Handlungspflicht aus Art. 2 EMRK?
b) Amtshaftung
5. Regionalprogramme als Mittel des Hochwasserschutzes
6. Vorsorge durch Wassergenossenschaften und Wasserverbände
7. Vorsorge durch Grundeigentümer bzw. Berechtigte
8. Koordinationsverpflichtung mit der Wasserrahmenrichtlinie
9. Weitere Kritik
E. Fazit
Die Arbeit untersucht kritisch die Umsetzung der europäischen Hochwasserrichtlinie 2007/60/EG in das österreichische Wasserrechtsgesetz (WRG) durch die WRG-Novelle 2011, mit dem Ziel zu bewerten, ob diese Novelle tatsächlich zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes beiträgt oder lediglich formale Anforderungen erfüllt.
A. Einleitung
Wasser, unverzichtbare Grundlage menschlicher Existenz, steht für Reinheit, Klarheit und Leben. Andererseits verursacht es unermessliches Leid und Verwüstung durch Unwetter und Überschwemmungen. Wasser bedeutet Segen, Wasser bedeutet Fluch, Wasser kann Leben spenden – Wasser bringt aber auch den Tod. Vom Wasser können große Gefahren ausgehen und durch das Wasser beträchtliche Schäden entstehen. Hochwässer sind Naturkatastrophen, die gerade in den letzten Jahren nicht mehr aus Nachrichtenberichten wegzudenken sind.
Quellen für Hochwasser finden sich in Österreich bereits ab dem Jahr 1012. Gerade die Neunzehnfünfziger und -Sechziger Jahre waren in Österreich von Hochwässern geprägt. Nach seither mehreren Hochwasserkatastrophen in jedem Jahrzehnt sind nach der Jahrtausendwende schließlich die Hochwässer von 2002, 2005, 2009 und 2010 von Bedeutung. Abstände werden geringer und auch die Wissenschaft nimmt ein vermehrtes, zukünftig steigendes Aufkommen von Hochwässern an.
Laut Forschungen wird sich das Hochwasserrisiko in Österreich besonders im Winter und Frühjahr vergrößern. Aber auch im Sommer führt die Vergrößerung von sog. „Vb-Wetterlagen“ zu einem vermehrten Aufkommen von Starkregen, welcher die Hochwassergefahr vergrößert. Gerade über den Eintritt solcher Naturgefahren hat der Mensch grundsätzlich keine Kontrolle. Allerdings ist der Mensch befähigt, aus Vergangenem zu lernen, Methoden in der Forschung weiterzuentwickeln und durch Gesetze ein gemeinsames Vorgehen zu regeln, um so den Hochwässern und deren Gefährdungspotential vorzubeugen und im Eintrittsfall bestens gerüstet zu sein. An diesem Punkt setzt die vorliegende Arbeit an.
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Bedeutung von Hochwasserereignissen in Österreich und stellt die Forschungsfrage nach der Effektivität der WRG-Novelle 2011 zur Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie.
B. Unionsrechtliche Grundlagen für den Hochwasserschutz mit Schwerpunkt auf der Hochwasserrichtlinie 2007/60/EG: Dieses Kapitel erläutert die rechtliche Einbettung des Hochwasserschutzes in EU-Recht und die spezifischen Anforderungen der Hochwasserrichtlinie 2007/60/EG.
C. Der Hochwasserschutz des novellierten WRG mit Schwerpunkt auf der Umsetzung der Hochwasserrichtlinie: Hier wird detailliert dargestellt, wie Österreich die Richtlinienvorgaben – wie Gefahrenkarten und Managementpläne – in das nationale Wasserrechtsgesetz integriert hat.
D. Kritik an der WRG-Novelle 2011: Das Kernstück der Arbeit übt fundierte Kritik an der Novelle, insbesondere hinsichtlich der mangelnden Verbindlichkeit des passiven Hochwasserschutzes und der unklaren Handlungspflichten.
E. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Novelle zwar ein gutes Informations- und Dokumentationssystem geschaffen hat, aber wesentliche inhaltliche Verbesserungen vermissen lässt.
Hochwasserschutz, WRG-Novelle 2011, Hochwasserrichtlinie, Wasserrechtsgesetz, Gefahrenzonenplanung, Hochwasserrisikomanagement, Retentionsflächen, Passiver Hochwasserschutz, Amtshaftung, Wasserrahmenrichtlinie, Kompetenzverteilung, Naturkatastrophen, Vorsorge, Hochwassergefahrenkarten, Hochwasserrisikokarten.
Die Arbeit analysiert kritisch, ob die WRG-Novelle 2011 in Österreich eine tatsächliche Verbesserung des Hochwasserschutzes darstellt oder ob sie lediglich prozedurale Vorgaben der EU-Hochwasserrichtlinie ohne echte materielle Fortschritte umsetzt.
Die zentralen Felder sind die unionsrechtlichen Grundlagen, die Umsetzung in das nationale Wasserrechtsgesetz, die Instrumente des Risikomanagements, Fragen der Haftung sowie der aktive gegenüber dem passiven Hochwasserschutz.
Das primäre Ziel ist es, das "Gesamtkonzept" der novellierten wasserrechtlichen Bestimmungen zu bewerten und Schwachstellen in der rechtlichen Ausgestaltung des Hochwasserschutzes aufzuzeigen.
Die Arbeit verfolgt eine juristische Analyse, die sich auf die Auslegung des Wasserrechtsgesetzes, die Berücksichtigung einschlägiger Literatur sowie die kritische Würdigung der nationalen Umsetzung europäischer Richtlinien stützt.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der EU-Richtlinie, deren Umsetzung durch Kartenwerke und Managementpläne sowie eine detaillierte Kritik an konkreten Schwachpunkten wie der Freihaltung von Retentionsflächen.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Hochwasserschutz, WRG-Novelle 2011, Hochwasserrisikomanagement, Gefahrenzonenplanung und Amtshaftung beschreiben.
Die Arbeit kritisiert, dass es an einer verpflichtenden, normativen Regelung fehlt, die die Freihaltung solcher Flächen unabhängig von konkreten Bauvorhaben erzwingt, was den passiven Hochwasserschutz schwächt.
Die Arbeit prüft, ob sich aus Art. 2 EMRK (Recht auf Leben) eine staatliche Schutzpflicht ableiten lässt, um präventive Maßnahmen gegen Naturkatastrophen rechtlich zu begründen, verneint jedoch eine generelle Handlungspflicht.
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