Studienarbeit, 2012
33 Seiten, Note: 10
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1. Einleitung
2. Entstehungsgeschichte und allgemeines
2.1. Bezeichnungen
2.2. Entstehungsgeschichte
2.3. Mitgliedsstaaten und Vorbehalte
2.4. Aufbau
3. Anwendungsbereich
3.1. Sachlicher Anwendungsbereich
3.2. Räumlich-persönlicher Anwendungsbereich
3.3. Zeitlicher Geltungsbereich
3.4. Ausschluss
3.5. Vertragsabschluss
3.6. Regelungslücken
4. Einfluss und Bedeutung des CISG
4.1. Einfluss auf Europa, Deutschland und andere Regelwerke
4.1.1. Vergleich / Einfluss auf nationales Recht der BRD
4.1.2. UNIDROIT-Principles
4.2. OHADA / AUDCG
5. Lando-Kommission / Europäisches Zivilgesetzbuch
6. Internationale Handelsbräuche
6.1. INCOTERMS
6.2. Lex Mercatoria
7. Vorteile des CISG
8. Probleme / Nachteile
9. Schlussbetrachtung / Fazit
Die Arbeit untersucht, inwiefern das UN-Kaufrecht (CISG) als fundamentale Basis für die Entwicklung eines einheitlichen Welthandelsrechts fungiert. Dabei wird analysiert, ob das CISG als Ausgangsstoff und Vorbild für andere internationale Regelwerke und nationale Rechtsreformen gedient hat.
3.1. Sachlicher Anwendungsbereich
Gegenstand des UN-Kaufrechts sind, gem. Art. 1 I CISG, Kaufverträge. Der Kaufvertrag stellt einen Tauschvorgang, Ware gegen Geld, dar. Das Käuferinteresse ist dabei, der Besitz der Ware mit gewissen Eigenschaften. Der Verkäufer hingegen begehrt die Zahlung eines Kaufpreises. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Leistung. Ihre unterschiedlichen Interessen wirken darauf hin, dass die Leistung der Gegenleistung subjektiv entspricht. Des Weiteren muss es sich, bei dem jeweiligen Kaufvertrag, um Lieferung von Waren handeln gem. Art. 1 I CISG. Als Ware im Sinne des UN-Kaufrechts werden bewegliche körperliche Sachen bezeichnet. Gegenstände sind körperlich, wenn sie im Raum, entweder durch eine eigene körperliche Begrenzung, durch Fassung in einem Behältnis oder durch sonstige künstliche Mittel, abgrenzbar und nach ihrer natürlichen Betrachtungsweise berührbar sind. Beweglich sind alle Sachen die fortbewegt werden können. Verträge ohne monetäre Gegenleistung sowie Schuldübernahmen fallen nicht unter den Anwendungsbereich des CISG.
Rahmen- und Dauerlieferungsverträge fallen unter den Anwendungsbereich, solange sie hinreichend bestimmt sind. Nicht darunter fallen Dienstleistungsverträge gem. Art. 3 II CISG. Mithin finden Käufe von Waren für den persönlichen Gerbrauch oder den Gebrauch in der Familie oder im Haushalt gemäß Art. 2 a CISG, keine Anwendung. Des Weitern findet das Übereinkommen gemäß Art. 2 CISG keine Anwendung auf Käufe aufgrund von Versteigerungen, von Zwangsvollstreckungs- oder anderen gerichtlichen Maßnahmen, von Wertpapieren oder Zahlungsmitteln, von Seeschiffen, Binnenschiffen, Luftkissenfahrzeugen oder Luftfahrzeugen oder von elektrischer Energie.
1. Einleitung: Einführung in die Forschungsfrage, ob das CISG als Keimzelle eines zukünftigen Welthandelsrechts betrachtet werden kann.
2. Entstehungsgeschichte und allgemeines: Detaillierte Darstellung der Historie des UN-Kaufrechts, von Ernst Rabels Vorarbeiten bis zum Inkrafttreten, sowie ein Überblick über Mitgliedsstaaten und den strukturellen Aufbau des CISG.
3. Anwendungsbereich: Analyse der sachlichen, räumlich-persönlichen und zeitlichen Grenzen des CISG sowie Regelungen zum Vertragsabschluss und zum Umgang mit Lücken.
4. Einfluss und Bedeutung des CISG: Untersuchung der prägenden Wirkung des CISG auf nationale Schuldrechtsreformen (u.a. in der BRD), internationale Vereinheitlichungsprojekte und das Verhältnis zu den UNIDROIT-Principles und der OHADA.
5. Lando-Kommission / Europäisches Zivilgesetzbuch: Diskussion der Arbeiten der Lando-Kommission an den Principles of European Contract Law (PECL) und deren Verhältnis zum CISG.
6. Internationale Handelsbräuche: Erläuterung der Bedeutung von Handelsbräuchen, Gepflogenheiten, INCOTERMS und der Lex Mercatoria im Kontext des internationalen Warenkaufs.
7. Vorteile des CISG: Darlegung der Vorzüge des CISG, insbesondere dessen klare Struktur, Anwenderfreundlichkeit und der Beitrag zur internationalen Rechtsvereinheitlichung.
8. Probleme / Nachteile: Kritische Auseinandersetzung mit der Problematik von Vorbehalten, der Lückenhaftigkeit des Regelwerks und der teilweise geringen Akzeptanz in der Praxis.
9. Schlussbetrachtung / Fazit: Zusammenfassende Bejahung der Ausgangsfrage, wobei das CISG als Fundament für die Rechtsfortbildung im Bereich des Handels- und Kaufrechts identifiziert wird.
CISG, UN-Kaufrecht, Welthandelsrecht, Kaufvertrag, Warenkauf, UNIDROIT, Lando-Kommission, OHADA, Internationale Handelsbräuche, INCOTERMS, Lex Mercatoria, Rechtsvereinheitlichung, Vertragsverletzung, Leistungsstörung, Schuldrechtsreform.
Die Arbeit analysiert die Rolle des UN-Kaufrechts (CISG) als zentrales Instrument für die internationale Rechtsvereinheitlichung und untersucht, inwiefern es als Vorbild für künftige, umfassendere Welthandelsrechts-Regelungen dient.
Die zentralen Felder umfassen die Historie des CISG, dessen Anwendungsbereich, den Einfluss auf nationale und internationale Rechtssysteme sowie die Bedeutung von Handelsbräuchen für die tägliche Praxis.
Die Forschungsfrage lautet, ob das CISG als „Keim“ eines gemeinsamen Welthandelsrechts fungiert, indem es andere Regelwerke inspiriert hat und als Fundament für die weltweite Rechtsfortbildung dient.
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende und analysierende Methode, indem sie Regelwerke wie CISG, PECL, UNIDROIT-Principles und das nationale Kaufrecht (BGB) systematisch gegenüberstellt.
Der Hauptteil behandelt die Entstehungsgeschichte, den Anwendungsbereich, den Einfluss auf europäische und afrikanische Wirtschaftsrechte, das Verhältnis zu Handelsbräuchen sowie eine kritische Analyse der Vor- und Nachteile des CISG.
Die wichtigsten Begriffe sind CISG, UN-Kaufrecht, Welthandelsrecht, internationale Rechtsvereinheitlichung, Handelsbräuche und Vertragsrecht.
Diese Unterscheidung ist für die Rechtsanwendung entscheidend, da Parteien an beide gebunden sein können, wobei die Gebräuche (allgemeine Gepflogenheiten) und die zwischen den Parteien individuell entstandenen Gepflogenheiten unterschiedliche Prioritäten gegenüber dem geschriebenen Text haben.
Das CISG diente als maßgebliches Vorbild für die Schuldrechtsmodernisierung, insbesondere im Bereich der Leistungsstörungsrechte, indem es den einheitlichen Tatbestand der „Vertragsverletzung“ als zentrales Konzept festigte.
Die Lückenhaftigkeit erfordert häufig einen Rückgriff auf nationales Recht, was das Ziel eines autonomen und für alle Vertragsparteien gleichen „Rechtswerkzeugs“ schwächt und zu unvorhersehbaren Ergebnissen führen kann.
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