Diplomarbeit, 2008
87 Seiten, Note: 1,0
1 Problemstellung
2 Merkmale der Rechtsform GmbH & Co. KG
2.1 Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG
2.2 Außersteuerliche Vorzüge der GmbH & Co. KG
2.3 Entwicklung der steuerrechtlichen Motive
3 Besteuerungskonzeption der GmbH & Co. KG
3.1 Steuerpflicht
3.2 Mitunternehmerschaft
3.2.1 Mitunternehmerstellung
3.2.2 Gewerbliche Personengesellschaft
3.3 Gewinnermittlungskonzept
3.4 Rechtsformspezifische Besonderheiten
3.4.1 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft
3.4.2 Gestaltung des Zuflusszeitpunktes von Gewinnen
3.4.3 Verlustnutzung
3.4.4 Prinzip der Gewerbesteueranrechnung
4 Ertragsbesteuerung der GmbH & Co. KG nach der Unternehmensteuerreform 2008
4.1 Besteuerung auf der Gesellschaftsebene
4.1.1 Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns
4.1.1.1 Teileinkünfteverfahren
4.1.1.2 Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe
4.1.1.3 Zinsschranke
4.1.1.4 Sonstige Änderungen im Rahmen der Gewinnermittlung
4.1.2 Körperschaftsteuer
4.1.3 Gewerbesteuer
4.1.3.1 Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften
4.1.3.2 Steuertarif
4.2 Besteuerung auf der Gesellschafterebene
4.2.1 Besteuerung nicht entnommener Gewinne
4.2.1.1 Ermittlung des nicht entnommenen Gewinns
4.2.1.2 Nachversteuerung
4.2.2 Gewerbesteueranrechnung
4.2.3 Abgeltungssteuer
5 Steuerbelastung der GmbH & Co. KG im Vergleich zu alternativen Rechtsformen
5.1 Steuerbelastung bei Gewinnerzielung
5.1.1 Vollausschüttung bzw. maximale Gewinnentnahme
5.1.2 Maximale Gewinnthesaurierung
5.1.2.1 Statischer Vergleich
5.1.2.2 Dynamischer Vergleich
5.1.3 Thesaurierungsquote von 60 %
5.1.3.1 Statischer Vergleich
5.1.3.2 Dynamischer Vergleich
5.1.4 Einbeziehung rechtsformspezifischer Einflussfaktoren auf die Bemessungsgrundlage
5.2 Steuerbelastung bei Verlusten
6 Zusammenfassung und Fazit
Die Arbeit untersucht die steuerliche Vorteilhaftigkeit der Rechtsform GmbH & Co. KG für mittelständische Unternehmen im Kontext der Unternehmensteuerreform 2008. Hierbei wird analysiert, ob diese Rechtsform trotz der gesetzlichen Änderungen ihre Attraktivität als Alternative zu reinen Personen- oder Kapitalgesellschaften beibehalten konnte.
2.1 Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG
Es sind verschiedene Ausprägungen einer GmbH & Co. KG rechtlich möglich, die in der Literatur z. T. nicht einheitlich bezeichnet werden. Für die in der Praxis häufig anzutreffende Konstruktion, bei welcher die Kommanditisten zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH sind (Personenidentität) und das Beteiligungsverhältnis bei beiden Gesellschaften übereinstimmt (Beteiligungsidentität), wird in der vorliegenden Arbeit die unzweideutige Bezeichnung der identischen GmbH & Co. KG verwendet. Die in diesem Zusammenhang in der Literatur ebenfalls genannten Bezeichnungen „typische … GmbH & Co. KG“ und „GmbH & Co. KG im engeren Sinn“ werden nicht einheitlich gebraucht und lassen aufgrund des Interpretationsspielraums dieser Begriffe keine eindeutige Zuordnung zu.
Eine Sonderform der identischen GmbH & Co. KG ist die Ein-Personen-GmbH & Co. KG. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass der einzige Kommanditist auch Alleingesellschafter der Komplementär-GmbH ist. Hierbei handelt es sich wirtschaftlich gesehen um ein Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung.
An einer Publikums-GmbH & Co. KG als „Gegenstück zur Ein-Personen-GmbH & Co. KG“ sind oft mehrere hundert Kommanditisten beteiligt. Diese haben jedoch keinen Einfluss auf die Geschäftsführung, die i. d. R. bei den Gründern liegt. Die Konstruktion ähnelt daher in Bezug auf die Anlegerstruktur einer Aktiengesellschaft, weshalb die Rechtsprechung gesellschaftsrechtliche Sonderregelungen für diese Ausprägung der GmbH & Co. KG erarbeitet hat. Aufgrund der Personenbezogenheit mittelständischer Unternehmen entfällt die Publikums-GmbH & Co. KG jedoch regelmäßig als Gestaltungsalternative für diese Unternehmen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit eine GmbH & Co. KG als Einheitsgesellschaft zu führen. In diesem Fall werden die Anteile der Komplementär-GmbH von der KG selbst gehalten, so dass eine wechselseitige Beteiligung besteht. Die Willensbildung der Gesellschaften wird in diesem Fall ausschließlich durch die Kommanditisten vollzogen. Da die Anteile an der Komplementär-GmbH bereits im Falle einer identischen GmbH & Co. KG steuerlich zum Sonderbetriebsvermögen zählen, ergeben sich für diese Konstruktion insoweit keine wesentlichen Unterschiede bei der laufenden Besteuerung.
1 Problemstellung: Einleitung in die steuerrechtliche Problematik der Rechtsformwahl für mittelständische Unternehmen nach der Unternehmensteuerreform 2008.
2 Merkmale der Rechtsform GmbH & Co. KG: Erläuterung der Struktur der GmbH & Co. KG als Mischform sowie ihrer außersteuerlichen Vorteile wie Haftungsbeschränkung und Trennung von Geschäftsführung.
3 Besteuerungskonzeption der GmbH & Co. KG: Analyse der steuerlichen Einordnung als Mitunternehmerschaft und des zweistufigen Gewinnermittlungskonzepts.
4 Ertragsbesteuerung der GmbH & Co. KG nach der Unternehmensteuerreform 2008: Detaillierte Betrachtung der Auswirkungen der Steuerreform auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene, inklusive Zinsschranke und Teileinkünfteverfahren.
5 Steuerbelastung der GmbH & Co. KG im Vergleich zu alternativen Rechtsformen: Umfassender Steuerbelastungsvergleich mit OHG und GmbH unter Berücksichtigung von Thesaurierung und Gewinnentnahme.
6 Zusammenfassung und Fazit: Synthese der Ergebnisse zur steuerlichen Attraktivität der GmbH & Co. KG als Rechtsformalternative für den Mittelstand.
GmbH & Co. KG, Unternehmensteuerreform 2008, Rechtsformwahl, Personengesellschaft, Besteuerung, Gewerbesteuer, Mitunternehmerschaft, Thesaurierung, § 34a EStG, Zinsschranke, Teileinkünfteverfahren, Abgeltungssteuer, Gewerbesteueranrechnung, Steuerbelastung, Mittelstand.
Die Arbeit analysiert die steuerliche Attraktivität der GmbH & Co. KG als Rechtsform für mittelständische Unternehmen unter den Bedingungen der Unternehmensteuerreform 2008.
Die zentralen Felder sind die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen der GmbH & Co. KG, die Auswirkungen der Steuerreform 2008 auf diese Rechtsform sowie der Vergleich der Steuerbelastung mit anderen Rechtsformen.
Das Ziel ist die Prüfung, inwieweit die GmbH & Co. KG nach den gesetzlichen Änderungen der Unternehmensteuerreform 2008 weiterhin eine steuerlich vorteilhafte Rechtsformalternative für den Mittelstand darstellt.
Die Arbeit nutzt eine rechtsformvergleichende Analyse, die sowohl qualitative Aspekte als auch quantitative Steuerbelastungsrechnungen für verschiedene Szenarien (Gewinnentnahme, Thesaurierung) einbezieht.
Der Hauptteil befasst sich mit der Besteuerungskonzeption der GmbH & Co. KG, den spezifischen steuerlichen Änderungen durch die Reform 2008 (z.B. Zinsschranke, Teileinkünfteverfahren) und führt diverse Steuerbelastungsvergleiche durch.
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Personengesellschaft, Thesaurierung, § 34a EStG, Gewerbesteueranrechnung, Rechtsformwahl und Unternehmensteuerreform.
Sie ermöglicht eine ermäßigte Besteuerung thesaurierter Gewinne, was die Steuerbelastung auf Ebene der Personengesellschaft für ertragstarke Unternehmen unter bestimmten Bedingungen angleicht, jedoch mit einer Nachversteuerungspflicht bei Entnahme verbunden ist.
Die Reform hat die Position differenziert: Während die Zinsschranke und das Teileinkünfteverfahren neue Herausforderungen schaffen, bietet die Gewerbesteueranrechnung für Personengesellschaften weiterhin einen erheblichen Vorteil gegenüber Kapitalgesellschaften.
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