Hausarbeit, 2012
15 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung
2. Hauptteil
2.1 Martha Nussbaums Kritik an Rawls Theorie der Gerechtigkeit als Fairness
2.2 Überprüfung der Kritik von Martha Nussbaum anhand eines Fallbeispiels
2.3 Der Fähigkeitenansatz
2.4 Überprüfung des Fähigkeitenansatz am Fallbeispiel des Herrn B.
3. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht kritisch Martha C. Nussbaums Gerechtigkeitstheorie unter besonderer Berücksichtigung ihrer Auseinandersetzung mit den klassischen Vertragstheorien, insbesondere jener von John Rawls. Das zentrale Ziel ist es, die Anwendbarkeit von Nussbaums Fähigkeitenansatz auf die Lebensrealität von Menschen mit geistiger Behinderung zu prüfen und zu hinterfragen, ob ihr theoretischer Rahmen global gültige Standards für Gerechtigkeit und Würde setzen kann.
2.1 Martha Nussbaums Kritik an Rawls Theorie der Gerechtigkeit als Fairness
Gerechtigkeitstheorien bedürfen langfristiger Stabilität und müssen daher abstrakt sein. Gleichzeitig müssen sie auf die Gegenwart und die drängendsten Fragen eingehen. Heute werden insbesondere drei Probleme durch die Gerechtigkeitstheorien vernachlässigt: Dies ist zum einen die Gerechtigkeit gegenüber Menschen mit Behinderung, die Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen der Welt bzw. unter den Nationalstaaten sowie die Gerechtigkeit gegenüber nichtmenschlichen Tieren (vgl. Nussbaum, 2010, S. 13ff). Eine befriedigende Theorie der Gerechtigkeit muss, so Nussbaum, auch Menschen mit geistiger Behinderung einbeziehen (vgl. Nussbaum, 2010, S. 142).
Insbesondere bei den sogenannten Vertragstheorien ist das Problem der Vernachlässigung von Menschen mit Behinderung, speziell mit geistiger Behinderung, offensichtlich. Hier wird von Gerechtigkeit ausgegangen, die von einem Gesellschaftsvertrag ausgeht. Dieser wird von den beteiligten Personen auf Augenhöhe geschlossen, bzw. von Menschen, die frei, gleich und unabhängig sind (vgl. Nussbaum, 2010, S. 25ff). Vor diesem Hintergrund benennt Nussbaum zwei vorrangige Kritikpunkte an dieser Theorie: Teilhabe am Gesellschaftsvertrag und seinen Errungenschaften wie z.B. der Gerechtigkeit, sowie das an ökonomischen Gesichtspunkten ausgelegte Leistungsprinzip.
So gehören Menschen mit Beeinträchtigung nicht zur Gruppe der Freien, Gleichen und Unabhängigen, und damit zu denjenigen, die den Vertrag mitentwickeln und über seine grundlegenden Prinzipien mitentscheiden (vgl. Nussbaum, 2010, S. 33). Die Fähigkeit, frei zu sein umfasst zumindest die Fähigkeit, vernünftige moralische Entscheidungen zu verfassen (vgl. Nussbaum, 2010, S. 53). Manche Menschen mit schweren geistigen Behinderungen können selbst bei größtem Wohlwollen an diesen Entscheidungen nicht teilnehmen (vgl. Nussbaum, 2010, S. 35). Der Gesellschaftsvertrag geht von einer Norm aus, an der gemessen wird – Menschen mit Behinderung entsprechen dieser Norm jedoch nicht, sind also nicht gleich (vgl. Nussbaum, 2010, S. 51). Die Behinderung an sich verursacht Abhängigkeiten, wodurch auch das Merkmal der Unabhängigkeit auf Menschen mit Behinderung nicht zutrifft.
1. Einleitung: Die Einleitung stellt die Relevanz sozialer Gerechtigkeit heraus und führt in die Kritik von Martha Nussbaum an den Vertragstheorien von John Rawls ein, insbesondere in Bezug auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
2. Hauptteil: Der Hauptteil analysiert Nussbaums theoretische Ansätze, kritisiert die Ausschlussmechanismen klassischer Vertragstheorien und führt den Fähigkeitenansatz als alternative Perspektive ein, die an einem konkreten Fallbeispiel detailliert erprobt wird.
2.1 Martha Nussbaums Kritik an Rawls Theorie der Gerechtigkeit als Fairness: In diesem Kapitel wird aufgezeigt, wie klassische Vertragstheorien durch ihr Verständnis von Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit Menschen mit geistiger Behinderung systematisch von der Gerechtigkeit ausschließen.
2.2 Überprüfung der Kritik von Martha Nussbaum anhand eines Fallbeispiels: Dieses Kapitel veranschaulicht die theoretische Kritik an einem konkreten Fallbeispiel, das verdeutlicht, warum herkömmliche Modelle der sozialen Teilhabe bei Menschen mit komplexen Behinderungen an ihre Grenzen stoßen.
2.3 Der Fähigkeitenansatz: Hier wird das Konzept des Fähigkeitenansatzes erläutert, das den Fokus von einer rein ökonomischen Nutzenbetrachtung auf eine wertebasierte Unterstützung menschlicher Entwicklung verschiebt.
2.4 Überprüfung des Fähigkeitenansatz am Fallbeispiel des Herrn B.: Dieses Kapitel testet die Praktikabilität des Fähigkeitenansatzes im direkten Abgleich mit der Lebenswirklichkeit und den Unterstützungsleistungen für den Fall Herrn B.
3. Fazit: Das Fazit resümiert die Ergebnisse der Untersuchung, beleuchtet das Spannungsfeld zwischen theoretischem Anspruch und praktischer Umsetzung in der Behindertenhilfe und diskutiert die Grenzen von Nussbaums Modell.
Soziale Gerechtigkeit, Martha C. Nussbaum, John Rawls, Vertragstheorie, Fähigkeitenansatz, Capability Approach, geistige Behinderung, Menschenwürde, Gesellschaftsvertrag, Teilhabe, Leistungsprinzip, Behindertenhilfe, Inklusion, Ressourcenorientierung, Lebensform
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie Gerechtigkeitstheorien Menschen mit geistiger Behinderung einbeziehen können und welche Schwächen traditionelle Vertragstheorien diesbezüglich aufweisen.
Die Schwerpunkte liegen auf der philosophischen Gerechtigkeitskritik, der Bedeutung menschlicher Würde sowie der praktischen Anwendung des Capability Approach (Fähigkeitenansatz) in der sozialen Arbeit.
Das Ziel ist die kritische Überprüfung, ob Nussbaums Fähigkeitenansatz eine tragfähige Alternative zu Rawls Theorie darstellt, um eine gerechte gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit schwerer Behinderung zu begründen.
Die Autorin nutzt eine vergleichende Literaturanalyse der Gerechtigkeitstheorien und eine fallbeispielbasierte Überprüfung, um theoretische Konzepte an der sozialen Realität zu spiegeln.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Auseinandersetzung mit Nussbaums Kritik an Rawls, die Vorstellung des Fähigkeitenansatzes sowie die praktische Anwendung dieser Theorien auf ein konkretes Fallbeispiel (Herr B.).
Wichtige Begriffe sind Soziale Gerechtigkeit, Fähigkeitenansatz, Gesellschaftsvertrag, Menschenwürde, Inklusion und Leistungsprinzip.
Herr B. stellt aufgrund seiner komplexen Beeinträchtigungen eine Herausforderung für den klassischen Gesellschaftsvertrag dar, da er keinen ökonomischen Nutzen erbringen kann und auf umfassende Unterstützung angewiesen ist.
Die Autorin erkennt den Wert des Ansatzes für die Würdigung der Menschenwürde an, weist jedoch auf methodische Schwierigkeiten bei der Messung von Fähigkeiten und auf die Gefahr willkürlicher Schwellenwerte hin.
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