Bachelorarbeit, 2012
49 Seiten
1. Einleitung
2. Das Phänomen „Häusliche Gewalt“ – Begriffsbestimmung und Prävention
2.1 Definition
2.2 Prävention
2.2.1 BIG-Prävention
2.2.2 Interkulturelle Aspekte bei der Prävention
3. Häusliche Gewalt gegen türkische Frauen und Kinder
3.1 Die Situation in der Türkei
3.2 Exkurs: Entwicklungsschritte und Stationen der türkischen Frauenbewegung
3.3 Die Situation türkischer Migrantinnen in Deutschland
3.4 Die Entwicklung der häuslichen Gewalt in Berlin zwischen 2004 und 2010
3.5 Häusliche Gewalt und Kinder
3.6 Fallbeispiele für die Täter- und die Opferperspektive
3.6.1 Hassan, als Elfjähriger nach Deutschland nachgeholt, ohne Schulabschluss und Berufsausbildung
3.6.2 Yüksel, in Ingolstadt geborener studierter Betriebswirt
3.6.3 Hakan, in München geborener Imbissbesitzer
3.6.4 Serap, mit 16 Jahren zwangsverheiratet
3.6.5 Hatice, eine Importbraut ohne Bindungen in und an Deutschland
3.6.6 Ahmet, als Zehnjähriger Zeuge und Opfer häuslicher Gewalt
4. Hilfsangebote für die Opfer häuslicher Gewalt in Berlin
4.1 Arbeitsansätze der Soziologie in der Arbeit mit Opfern häuslicher Gewalt
4.1.1 Der systemische Ansatz
4.1.2 Der klientenzentrierte Ansatz
4.2 Hilfs- und Beratungsangebote in Berlin
4.2.1 Beratungsstellen
4.2.2 Frauenhäuser
4.2.3 Zufluchtswohnungen
4.2.4 Klientelvergleich der drei Betreuungsformen
5. Fazit
Die Arbeit untersucht das Phänomen der häuslichen Gewalt innerhalb türkischstämmiger Familien in Deutschland. Dabei wird insbesondere analysiert, inwieweit kulturelle und religiöse Traditionen sowie Migrationserfahrungen die Gewaltstrukturen beeinflussen und welche Anforderungen sich daraus für die soziale Arbeit und bestehende Hilfsangebote ergeben.
3.6.4 Serap, mit 16 Jahren zwangsverheiratet
Serap stammt aus einer christlichen Familie der Türkei, die 1998, als sie fünf war, nach Deutschland einwanderte und Serap streng-zurückhaltend erzog. Als sie acht Jahre alt war, verabredeten ihr Vater und dessen Bruder die Hochzeit mit Seraps Cousin, ohne das Mädchen auch nur zu informieren. Erst wenige Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin erfuhr Serap von dem Plan und wandte sich an eine Jugendeinrichtung, die sie an ein Frauenhaus weitervermittelte. In Gesprächen mit dem Vater stimmte dieser der Aufhebung der Verlobung und auch dem weiteren Schulbesuch Seraps schriftlich zu, bereitete nach der Rückkehr Seraps zu ihrer Familie jedoch weiterhin die Hochzeit vor.
In dieser Phase wurde vor allem psychischer Druck eingesetzt: Überredungsversuche durch Vater und Onkel, Hilfeverweigerung durch die Mutter. Fortgesetzter Widerstand Seraps wurde mit dem Übergang zu physischer Gewalt (Schläge, Tritte) und Todesdrohungen (Messer, Strick) beantwortet. Schließlich wurde sie in der Wohnung eines älteren Bruders unter ständiger Bewachung eingesperrt, während die Eltern an der eigenen Wohnungstür fragende Jugendamtsmitarbeiter damit abfertigten, dass sie selbst nicht wüssten, wo Serap sei. Erst ein Telefonat mit der Kriminalpolizei in einem Augenblick nachlassender Wachsamkeit brachte ihr die Befreiung, die allerdings auch zur endgültigen Trennung von der Familie wurde, da der Vater ihr für solch einen Fall mit dem Tode, d.h. mit Mord drohte.
1. Einleitung: Die Arbeit motiviert sich aus der Erfahrung der Autorin in Projekten der Sozialen Arbeit und beleuchtet die Problematik der häuslichen Gewalt in türkischen Familien.
2. Das Phänomen „Häusliche Gewalt“ – Begriffsbestimmung und Prävention: Es erfolgt eine theoretische Begriffsbestimmung sowie die Darstellung präventiver Ansätze, insbesondere durch die Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen (BIG).
3. Häusliche Gewalt gegen türkische Frauen und Kinder: Dieses Kapitel analysiert die Situation in der Türkei, die Geschichte der Frauenbewegung sowie die Lebensrealität türkischer Migrantinnen in Deutschland unter Berücksichtigung von Fallbeispielen.
4. Hilfsangebote für die Opfer häuslicher Gewalt in Berlin: Hier werden soziologische Arbeitsansätze (systemisch, klientenzentriert) diskutiert und das Berliner Hilfssystem inklusive Beratungsstellen und Zufluchtsformen detailliert beschrieben.
5. Fazit: Die Autorin resümiert, dass die Gewaltproblematik eine konsequente Anwendung deutschen Rechts erfordert und betont die Notwendigkeit, türkische Familien frühzeitig und zielgerichtet durch Bildungsarbeit zu erreichen.
Häusliche Gewalt, Türkische Migrantinnen, Prävention, Frauenhaus, Soziale Arbeit, Systemischer Ansatz, Zwangsheirat, Ehrenmord, Integration, Familienhierarchie, Berlin, Beratungsangebote, Geschlechterrollen, Psychische Gewalt, Migrationshintergrund.
Die Arbeit untersucht das Ausmaß und die Hintergründe häuslicher Gewalt innerhalb von türkischstämmigen Familien in Deutschland und beleuchtet die Rolle professioneller Hilfsangebote.
Neben der Begriffsbestimmung stehen die soziokulturellen Ursachen, die historische Entwicklung der türkischen Frauenbewegung sowie die Wirksamkeit von Unterstützungsstrukturen für Betroffene im Vordergrund.
Ziel ist es, die spezifischen Lebensumstände von betroffenen Frauen und Kindern aufzuzeigen und die Notwendigkeit kultursensibler, aber konsequent rechtsstaatlicher Interventionsansätze zu begründen.
Die Autorin stützt sich auf eine Literaturanalyse, die Auswertung polizeilicher Kriminalstatistiken (PKS) sowie die qualitative Zusammenfassung von Experteninterviews und Fallbeispielen aus der Praxis.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische fundierte Analyse des Gewaltbegriffs, die spezifische Situation in türkischstämmigen Familien und die Evaluation der Berliner Hilfslandschaft für Opfer.
Die Arbeit wird wesentlich durch Begriffe wie häusliche Gewalt, Migrationshintergrund, Frauenhäuser, Zwangsheirat und soziologische Interventionsansätze definiert.
Kinder sind häufig sowohl Zeugen als auch selbst Opfer von Gewalt. Die Autorin betont, dass diese traumatischen Erlebnisse und die oft gewaltaffine Sprache die künftigen Bildungschancen der Kinder massiv gefährden.
Die Autorin fordert eine schnelle und konsequente Anwendung des deutschen Rechtsstaatsprinzips ohne inhaltliches Zugeständnis an kulturelle oder religiöse „Traditionen“, die die Unterordnung der Frau legitimieren.
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