Fachbuch, 2012
58 Seiten
1. Vorwort zur ersten Auflage
3. Zur Steuerpflicht von Seeleuten an Bord von Schiffen im internationalen Verkehr
3.1. Nationales Steuerrecht
3.1.1. Flaggenrecht, Staatsgebiet und steuerlicher Inlandsbegriff
3.1.2. Der steuerrechtliche Inlandsbegriff
3.1.3. Schaubild: Seegrenzen des Staatsgebietes (Handelsschifffahrt)
3.1.4. Schaubild Flaggenrecht und beschränkte Steuerpflicht
3.1.5. Beispiel 1
3.1.6. Exkurs: Gewöhnlicher Aufenthalt auf dem Seeschiff?
3.2. Internationales Steuerrecht
3.3. Grafik: Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht und internationale Regelungen
3.3.1. Beispiel 2 - DBA
3.4. Flaggenstaaten ohne DBA
3.5. Rückfallklauseln
3.5.1. Beispiel 3 - Rückfallklauseln
3.5.2. Beispiel 4 – Unilaterale Rückfallklausel
3.6. Hinweise zur deutschen DBA-Politik
3.6.1. Bulgarien DBA 2010
3.6.2. Spanien DBA 2011
3.6.3. Malaysia DBA 2010
3.6.4. UK DBA 2010
3.6.5. Schweiz DBA
3.6.6. Griechenland DBA 1966
3.6.7. Zypern DBA 2011
3.6.8. Was bedeutet dies nun für Seeleute mit zypriotischem Arbeitgeber?
3.6.8.1. Beispiel 5 (DBA Zypern)
3.5.7. Liberia DBA 1970
3.5.7.1. Grafik: Prüfungslogik des Artikel 15 Abs. 1 und 2 OECD-MA
3.5.7.2. Beispiel 6 (DBA Liberia)
3.5.7.3. Beispiel 7 (DBA Liberia)
3.7. Praktische Aspekte der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger
3.8. Gestaltungsoptionen
3.9. Beispiel 8
4. Aktuelle Entwicklungen zu den Werbungskosten von Seeleuten auf Hochseeschiffen
4.1. Reisekostengrundsätze
4.1.1. Fahrtkosten
4.1.1.1. Beispiel 9
4.1.1.2. Beispiel 10
4.2. Übernachtungskosten
4.3. Verpflegungsmehraufwendungen
4.3.1. Beispielsfall: Die Entscheidung des FG Niedersachsen 2010
4.3.2. Höhe des Tagegeldes
4.3.2.1. Für unter deutscher Flagge fahrende Schiffe
4.3.3. Zeitraum
4.3.4. Beispiel 11 (keine Dreimonatsfrist)
4.3.5. Beispiel 12 (keine Dreimonatsfrist)
4.3.6. Beispiel 13 (Beispielhafte Zusammenstellung Verpflegungsmehraufwendungen für Schiffsreise)
4.4. Telefonkosten als Werbungskosten?
5. Sonstige Punkte von Interesse
5.1. Steuerfrei Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN Zuschläge)
5.2. Beiträge zur Seemannskasse
5.3. Sozialversicherungspflicht
Die Arbeit bietet einen umfassenden Überblick über die steuerliche Behandlung der Heuer von Seeleuten an Bord von Schiffen im internationalen Verkehr. Ziel ist es, sowohl unbeschränkt als auch beschränkt steuerpflichtigen Seeleuten sowie deren steuerlichen Beratern Orientierung in der komplexen Materie zu geben, insbesondere in Bezug auf die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und die Geltendmachung von Werbungskosten.
3.1.6. Exkurs: Gewöhnlicher Aufenthalt auf dem Seeschiff?
Soweit ersichtlich bislang höchstrichterlich nicht geklärt bzw. problematisiert worden, ist die Frage, ob ein (ausländischer) Seemann einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland begründen kann, wenn er auf einem unter deutscher Flagge fahrenden Schiff für einen längeren Zeitraum tätig wird, weil das Schiff völkerrechtlich als „schwimmender Gebietsteil“ des Flaggenstaates, also Deutschlands, gilt. Dies gilt jedenfalls soweit sich das Schiff in deutschem Territorium oder in internationaler See aufhält bzw. dieses durchquert.
Meines Erachtens wird dies häufig nicht der Fall sein, da es sich insoweit nicht um einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland handeln wird. Gemeinhin setzt § 9 Satz 1 AO ein nicht nur vorübergehendes Verweilen im Inland voraus, das aus den (äußeren) Umständen erkennbar sein muss. Die äußeren Umstände müssen den Schluss zulassen, dass sich Seeleute über einen längeren Zeitraum in einem bestimmten Gebiet aufhalten wollen. Zu prüfen sein wird regelmäßig die sich aus den Umständen ergebende beabsichtigte Verbleibensdauer.
Die beabsichtigte Verbleibensdauer wird sich zumeist aus dem Heuerschein (Dauer, Ausgestaltung) und dem Einsatzgebiet (Schiffsroute, Intervalle) ergeben. Nur ausnahmsweise wird sich daraus ein gewöhnlicher Aufenthalt ableiten lassen.
Besteht allerdings für zeitlich zusammenhängende Perioden von mehr als 6 Monaten (einschließlich kurzfristiger Unterbrechungen und Urlaub) ein körperlicher Aufenthalt auf einem unter deutscher Flagge fahrenden Schiff und hielt sich das Schiff gleichzeitig länger als 6 Monate in deutschen Territorium oder auf internationaler See auf, so erscheint die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthaltes von Beginn des Einsatzes an nach § 9 Satz 2 AO nicht ausgeschlossen. Zu prüfen ist das anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalles, wird aber regelmäßig längerfristige gleichbleibende Heuerverhältnisse von über 6 Monaten erfordern, um auf entsprechende (beabsichtigte) physische Anwesenheiten im Inland zu kommen. Fraglich ist zudem, ob es sich um dasselbe Schiff handeln muss, oder ob ein Schiffswechsel nicht zur Unterbrechung der 6 Monatsperiode führt.
3. Zur Steuerpflicht von Seeleuten an Bord von Schiffen im internationalen Verkehr: Einführung in die Problematik der Besteuerung von Heuer und Abgrenzung der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht für Seeleute.
4. Aktuelle Entwicklungen zu den Werbungskosten von Seeleuten auf Hochseeschiffen: Darstellung der absetzbaren Kosten wie Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen unter Berücksichtigung neuester BFH-Rechtsprechung.
5. Sonstige Punkte von Interesse: Erläuterung ergänzender steuerlicher Aspekte wie SFN-Zuschläge, Beiträge zur Seemannskasse und Sozialversicherungspflicht.
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Der Ratgeber behandelt die komplexe steuerliche Situation von Seeleuten, die auf Schiffen im internationalen Verkehr tätig sind, insbesondere hinsichtlich ihrer Heuer und der steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen.
Die Arbeit beleuchtet die nationale Steuerpflicht, die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, die Auswirkungen verschiedener Flaggenstaaten sowie die steuerliche Behandlung von Werbungskosten.
Das Ziel ist es, betroffenen Seeleuten und steuerlichen Beratern einen strukturierten Überblick über die geltende Gesetzeslage und die aktuelle Rechtsprechung zu geben, um eine rechtssichere Steuererklärung zu ermöglichen.
Der Autor stützt sich auf eine Analyse des geltenden Steuerrechts, der aktuellen BFH-Rechtsprechung und der gängigen Verwaltungspraxis, ergänzt durch zahlreiche praktische Fallbeispiele.
Der Hauptteil analysiert die Steuerpflicht unter verschiedenen Flaggenregimen und DBA-Situationen sowie die detaillierten Regelungen zu Werbungskosten bei Auswärtstätigkeiten an Bord.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Steuerpflicht, Heuer, DBA, Werbungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Rückfallklauseln charakterisiert.
Das DBA Zypern 2011 führt zu einer klaren Zuweisung des Besteuerungsrechts und bietet durch die Protokollergänzungen mehr Rechtssicherheit für Seeleute, die für Crewing-Unternehmen auf Schiffen unter zypriotischer Flagge arbeiten.
Durch aktuelle BFH-Rechtsprechung ist die sogenannte Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei der Seefahrt nicht mehr anwendbar, was den Abzug zeitlich unbegrenzt ermöglicht.
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