Seminararbeit, 2010
33 Seiten, Note: 12
Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
I. Einleitung
II. Der Rechtsbegriff der Menschenwürde
1. Kulturgeschichte der Würde
a) Antike Philosophie
b) Christliche Anthropologie
c) Zeit der Aufklärung
2. Rechtsgeschichte der Menschenwürde in der Bundesrepublik Deutschland
a) Paulskirchenverfassung von 1849
b) Weimarer Verfassung von 1919
c) Zeit des Nationalsozialismus
III. Missbrauch der Würde des Menschen in der NS-Zeit
1. Rechtsanwendung als Gesetzgebungsersatz
a) Instrumentarien zur ideologischen Umwertung der Rechtsordnung
b) Die Möglichkeit zur Verletzung der Menschenwürde
aa) Unbestimmter Rechtsbegriff und Richterrecht
(a) Der unbestimmte Rechtsbegriff
(b) Unbestimmter Rechtsbegriff in Verbindung mit dem Richterrecht
bb) Missachtung der Verfassungsgrundsätze
cc) Ideologie als Inhalt des Rechts
2. Lehren aus der Rechtsperversion im Nationalsozialismus
3. Umsetzung der gewonnen Lehren
a) Überblick über die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat
b) Die bedeutendsten Unterschiede zwischen Weimarer Verfassung und Bonner Grundgesetz
c) Reaktionen auf die NS-Diktatur
d) Ergebnis: Aufnahme der Menschenwürde in die Bundesgrundrechte
IV. Menschenwürde als oberstes deutsches Verfassungsprinzip
1. Schutzgehalt der Menschenwürde
2. Systematische Stellung und dogmatische Funktion der Würde des Menschen
a) Systematische Stellung
aa) Sonderstellung des Art. 1 GG
bb) Art. 1 GG als Grundnorm
cc) Verstärkte Geltungskraft der Grundrechte
d) Dogmatische Funktion
aa) Menschenwürde als Prinzip zur Grundrechtsinterpretation
bb) Menschenwürde als Wurzel von Rechtsprinzipien
e) Juristische Bewertung
V. Die Menschenwürde im europäischen Kontext
1. Menschenwürde als Grundwert
2. Menschenwürde als Grundrecht
VI. Resümee
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung und rechtliche Verankerung des Prinzips der Menschenwürde, mit besonderem Fokus auf die verheerenden Auswirkungen ihrer Missachtung während der Zeit des Nationalsozialismus und der daraus resultierenden Etablierung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
I. Einleitung
Der Versuch das tragende Prinzip der Menschenwürde begrifflich zu definieren, begann nicht erst seit 1949 mit Inkrafttreten des Grundgesetzes. Es handelt sich vielmehr um einen Prozess, der schon mehrere Jahrhunderte andauert. Dabei ist der Begriff der Menschenwürde immer wieder neu definiert worden, ohne dass sich jedoch eine eindeutige und zufriedenstellende Antwort ergeben hätte. Um den Gehalt der Menschenwürdegarantie genauer herauszuarbeiten, muss die ideengeschichtliche Entwicklung der Menschenwürde näher betrachtet werden.1 Die Würde des Menschen ist ein dynamischer Begriff und hat tief reichende historische Wurzeln. Für die wissenschaftliche Interpretation ist es daher unerlässlich auch die wissenschaftliche Hintergründe zu berücksichtigen, aus denen der Begriff abgeleitet wurde.2 Grundsätzlich ist es auch heute noch nicht gelungen, den Rechtsbegriff der Menschenwürde allgemeingültig zu definieren. Trotzdem ist es für die Unantastbarkeit eines tragenden Konstitutionsprinzips wie der Menschenwürde unabdingbar, dass sich deren Inhalt und Ausmaß bestimmen lässt. Sonst könnte der Staat die Menschenwürdegarantie in der heutigen Zeit nicht aufrechterhalten, wobei die Gefahr bestünde, dass diese Garantie ohne ausreichend exakte Begriffsbestimmung leerzulaufen droht.3
Die nachfolgenden Ausführungen sollen darüber Aufschluss geben wie sich der Begriff der Menschenwürde im Laufe der Zeit entwickelt hat, wobei besonders berücksichtigt wird, inwiefern die Zeit des Nationalsozialismus für den Begriff eine grundlegende Prägung für die Entwicklung des Artikel 1 des Grundgesetzes hinterlassen hat.
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Dynamik des Begriffs der Menschenwürde ein und erläutert die Notwendigkeit einer präzisen Begriffsbestimmung für die Stabilität des Grundgesetzes.
II. Der Rechtsbegriff der Menschenwürde: Dieses Kapitel zeichnet die philosophischen Wurzeln von der Antike über das Christentum bis zur Aufklärung nach und beleuchtet die verfassungsrechtliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland.
III. Missbrauch der Würde des Menschen in der NS-Zeit: Hier wird analysiert, wie durch die ideologische Umdeutung von Rechtsbegriffen und die Ausschaltung von Verfassungsgrundsätzen im Nationalsozialismus eine gezielte Entrechtung und Entwürdigung stattfinden konnte.
IV. Menschenwürde als oberstes deutsches Verfassungsprinzip: Das Kapitel erläutert die systematische Einordnung der Menschenwürde in Art. 1 GG und ihre dogmatische Funktion als unantastbarer Maßstab für die gesamte Rechtsordnung.
V. Die Menschenwürde im europäischen Kontext: Diese Untersuchung zeigt die Bedeutung der Menschenwürde als internationalen Grundwert und Grundrecht, insbesondere innerhalb der EU-Grundrechts-Charta.
VI. Resümee: Die Schlussbetrachtung fasst zusammen, dass die historische Erfahrung der NS-Zeit zur Etablierung eines unantastbaren Schutzes der Menschenwürde geführt hat, der auch heute noch Herausforderungen im wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Kontext gegenübersteht.
Menschenwürde, Grundgesetz, Rechtsgeschichte, Nationalsozialismus, Verfassungsprinzip, Menschenrechte, Rechtsperversion, Richterrecht, Objektformel, Grundrechtsinterpretation, Unantastbarkeit, Europäische Grundrechts-Charta, Rechtsstaat, Rechtsdogmatik, Ideologie.
Die Arbeit behandelt die Entwicklung und verfassungsrechtliche Bedeutung des Prinzips der Menschenwürde, insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und der Lehren aus der NS-Diktatur.
Zentrale Felder sind die ideengeschichtliche Herleitung der Würde, der Missbrauch des Rechts in der NS-Zeit, die Entstehung des Grundgesetzes sowie die heutige dogmatische Stellung der Menschenwürde im nationalen und europäischen Recht.
Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie das Grundgesetz als Reaktion auf die Rechtszerstörung im Nationalsozialismus die Menschenwürde als unantastbares oberstes Verfassungsprinzip etabliert hat.
Die Arbeit nutzt eine rechtsgeschichtliche und ideengeschichtliche Analyse, kombiniert mit einer verfassungsrechtlichen Untersuchung der dogmatischen Funktion und Interpretation von Art. 1 GG.
Im Hauptteil werden der historische Kontext der Würde, der Missbrauch durch Instrumente wie unbestimmte Rechtsbegriffe während der NS-Zeit und die bewusste Gegenkonzeption des Grundgesetzes analysiert.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Menschenwürde, Art. 1 GG, Rechtsgeschichte, Nationalsozialismus und Verfassungsordnung charakterisiert.
Durch die ideologische Umdeutung unbestimmter Rechtsbegriffe und die Missachtung von Verfassungsgrundsätzen, wie der Gewaltenteilung, konnten die Machthaber Recht "im Sinne der neuen Zeit" interpretieren und anwenden.
Dies ist eine direkte Lehre aus den Erfahrungen des Dritten Reiches, um sicherzustellen, dass staatliche Gewalt niemals wieder die Subjektqualität des Menschen negieren darf.
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