Diplomarbeit, 2007
50 Seiten, Note: 13 Punkte
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
1. Vorwort
2. Das deutsche Staatskirchenrecht
2.1. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht
2.1.1. Die Träger des Selbstbestimmungsrecht
2.1.2. Der Inhalt des Selbstbestimmungsrechts
2.1.3. Die Schranken des Selbstbestimmungsrechts
2.1.4. Das Selbstbestimmungsrecht und die Grundrechtsbindung
2.2. Die Dienstgemeinschaft als prägendes Prinzip
3. Regelungen des kirchlichen Arbeitsrechts
3.1. Kirchliche Regelungen des Individualarbeitsrechts
3.1.1. Anstellungsvoraussetzungen
3.1.2. Die Loyalitätspflichten
3.1.3. Die Sanktionierung von Verstößen
3.2. Kirchliche Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts
3.2.1. Die MAV-Mitgliedschaft
3.2.2. Die ADK-Mitgliedschaft
4. Europarecht
4.1. Regelungskompetenz der EU im kirchlichen Arbeitsrecht
4.1.1. Kompetenzbegründung
4.1.2. Kompetenzschranken
4.2. Anti-Diskriminierungsregelungen der EU im Arbeitsrecht
4.2.1. Primäres Gemeinschaftsrecht
4.2.2. Sekundäres Gemeinschaftsrecht
4.3. EG-Richtlinien und das nationale Recht
4.3.1. Die Richtlinienkonforme Auslegung
4.3.2. Anwendungsvorrang
5. Europarecht und das kirchliche Arbeitsrecht der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
5.1. Allgemeines
5.2. Sachlicher Anwendungsbereich
5.2.1. Richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 4 AGG
5.2.2. Wortlautauslegung des § 2 Abs. 4 AGG
5.2.3. Ergebnis der Auslegung
5.2.4. Anwendungsvorrang der Richtlinie
5.3. Persönlicher Geltungsbereich
5.3.1. Privatrechtliche Arbeitsverhältnisse
5.3.2. Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
5.3.3. Zusammenfassung des Geltungsbereichs
5.4. Diskriminierung aufgrund der Religion
5.4.1. Grundsatz des Verbots der religiösen Diskriminierung
5.4.2. Ausnahme vom Verbot der religiösen Diskriminierung
5.5. Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität
5.6. Andere Diskriminierungen
6. Abschließende Zusammenfassung und Perspektive
6.1. Zusammenfassung
6.1.1. Allgemein
6.1.2. Diskriminierung aufgrund der Religion
6.1.3. Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität
6.1.4. Andere Diskriminierungen
6.1.5. Offene Fragen zum Geltungsbereich des AGG
6.2. Perspektive
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen europäischer Antidiskriminierungsnormen auf das kirchliche Arbeitsrecht der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Das zentrale Ziel ist es zu klären, inwieweit das kirchliche Selbstbestimmungsrecht durch europäisches Recht eingeschränkt wird, insbesondere im Hinblick auf die Auswahl von Mitarbeitern nach der Konfession, die Auferlegung von Loyalitätspflichten sowie die Anforderungen an die Mitgliedschaft in Mitarbeitervertretungen.
2.2. Die Dienstgemeinschaft als prägendes Prinzip
Wichtiger Teil des Selbstverständnisses der Ev.-luth. Landeskirche ist das Prinzip der Dienstgemeinschaft. Der Begriff Dienstgemeinschaft beschreibt keinen Verband im Rechtssinne und definiert auch keine soziologische Gemeinschaft, er stellt vielmehr die Verbundenheit aller kirchlichen Mitarbeiter untereinander in der Verpflichtung zum gemeinsamen Auftrag der Kirche dar, ist damit Ausdruck des Priestertums aller Gläubigen, die nach lutherischer Lehre die Basis kirchlicher Struktur bildet und hat keine weltliche Parallele.
Teil dieser Dienstgemeinschaft sind nicht einzelne kirchliche Mitarbeiter, sie umschließt alle kirchlichen Bediensteten jedweder Tätigkeit, eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen Erziehung, Berichterstattung und Meinungsäußerung und übrigem Dienst, bzw. zwischen geistlichen (Verkündigung und Seelsorge) und äußeren (Dienstleistungen, Verwaltung) Dienstbereichen ist nicht möglich und würde diesem Selbstverständnis völlig widersprechen, alle Dienstaufgaben der Kirchen stellen insoweit eine Einheit dar, ein Arzt eines evangelischen Krankenhauses wäre somit mit den gleichen Maßstäben der Dienstgemeinschaft zu messen, wie etwa ein Diakon oder ein Lehrer einer kirchlichen Schule.
1. Vorwort: Einführung in die Relevanz des europäischen Antidiskriminierungsrechts für kirchliche Arbeitgeber und Formulierung der zentralen Fragestellung.
2. Das deutsche Staatskirchenrecht: Erläuterung der verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts und des Prinzips der Dienstgemeinschaft.
3. Regelungen des kirchlichen Arbeitsrechts: Darstellung der kirchlichen Normen für das Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie die Anstellungsvoraussetzungen und Loyalitätspflichten.
4. Europarecht: Analyse der Kompetenzen der EU im Bereich des Arbeitsrechts und des Verhältnisses von EG-Richtlinien zu nationalem Recht.
5. Europarecht und das kirchliche Arbeitsrecht der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers: Konkrete Anwendung des AGG und europäischer Richtlinien auf das Arbeitsrecht der Landeskirche, inklusive der Bewertung von Diskriminierungstatbeständen.
6. Abschließende Zusammenfassung und Perspektive: Fazit der Untersuchung mit der Erkenntnis, dass das bisherige kirchliche Recht weitestgehend fortbestehen kann, sowie Ausblick auf die Notwendigkeit eines europäischen Religionsverfassungsrechts.
Kirchliches Arbeitsrecht, Selbstbestimmungsrecht, Europarecht, Antidiskriminierungsrecht, AGG, Dienstgemeinschaft, Loyalitätspflichten, Konfession, Religionsfreiheit, Anstellungsvoraussetzungen, Landeskirche Hannover, Diskriminierung, Richtlinienkonforme Auslegung, Kollektives Arbeitsrecht, Kirchenmitgliedschaft.
Die Arbeit analysiert, wie sich europäische Antidiskriminierungsrichtlinien und das daraus resultierende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf das spezifische Arbeitsrecht der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers auswirken.
Die Schwerpunkte liegen auf dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht, dem Prinzip der Dienstgemeinschaft, den Anstellungsvoraussetzungen (insb. Konfession) und der Frage, wie diese mit europäischen Vorgaben in Einklang stehen.
Das Ziel ist die wissenschaftliche Klärung, ob die Landeskirche ihre Mitarbeiter weiterhin aufgrund der Religion auswählen und an kirchliche Loyalitätspflichten binden darf, ohne gegen europäische Normen zu verstoßen.
Die Untersuchung erfolgt durch eine systematische juristische Analyse des deutschen Staatskirchenrechts, des kirchlichen Eigenrechts sowie der europarechtlichen Rahmenbedingungen und deren Auslegung.
Es werden das deutsche Staatskirchenrecht, die kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen und das Europarecht detailliert dargestellt und anschließend in Kapitel 5 auf die spezifische Situation der Landeskirche angewandt.
Kirchliches Arbeitsrecht, Selbstbestimmungsrecht, Europarecht, AGG, Loyalitätspflichten, Konfession und Dienstgemeinschaft.
Das Prinzip der Dienstgemeinschaft bildet den Kern des kirchlichen Selbstverständnisses und rechtfertigt die enge Bindung aller Mitarbeiter an das kirchliche Profil, unabhängig von ihrer spezifischen beruflichen Tätigkeit.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass das AGG zwar grundsätzlich anzuwenden ist, die Kirche aber aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts und der Regelungen in § 9 AGG weiterhin weitreichende Rechtfertigungsmöglichkeiten für Ungleichbehandlungen hat.
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