Hausarbeit, 2011
17 Seiten, Note: 1,0
A. Einführung
B. Der Arbeitnehmerbegriff
I. Gesetzliche Definition
1. Arbeitsrechtliche Begriffsbestimmung
2. Sozialversicherungsrechtliche Begriffsbestimmung
3. Begriffsbestimmung nach EU Gemeinschaftsvertag
II. Rechtsprechung des BAG und herrschende Literaturmeinung
1. Privatrechtlicher Vertrag
a.) Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
b.) Unfreie
c.) Mitarbeitspflicht aufgrund eines Familienverhältnisses
2. Leistung von Diensten gegen Entgelt
a.) Abgrenzung zum Werkvertrag
b.) Abgrenzung zum Auftrag
c.) Abgrenzung zum Gesellschaftsvertrag
3. Persönliche Abhängigkeit
a.) Abhängigkeit als Ausgangspunkt der Rechtsprechung
aa.) In Anlehnung an § 84 Abs.1 Satz 2 HGB
bb.) Weisungsgebundenheit
cc.) Eingliederung in einen fremden Organisationsbereich
b.) Weitere Abgrenzungskriterien
aa.) Bezeichnung der Tätigkeit
bb.) Nach der Art der Vergütungszahlung
cc.) Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
c.) Zwischenfazit aller Merkmale
C. Der Selbstständige
D. Fazit
Diese Arbeit verfolgt das Ziel, die begriffliche Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen aus arbeitsrechtlicher Perspektive zu erläutern und die zugrunde liegenden rechtlichen Kriterien zu identifizieren.
II. Rechtsprechung des BAG und herrschende Literaturmeinung
Da eine konkrete Definition des Begriffs Arbeitnehmer nicht im Gesetz zu finden ist, haben die rechtswissenschaftliche Lehre und das BAG durch seine Rechtsprechung einen Arbeitnehmerbegriff entwickelt. Demnach ist derjenige Arbeitnehmer, der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zur Leistung von weisungsgebundener, unselbständiger und fremdbestimmter Arbeit gegen Entgelt im Dienste eines anderen (Arbeitgeber) verpflichtet ist. Daraus ergibt sich, dass der Arbeitnehmerbegriff durch drei Merkmale geprägt ist. Diese drei Merkmale, das Bestehen eines privatrechtlichen Vertrages, Leistung von Diensten gegen Entgelt sowie die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, werden nachfolgend näher erörtert.
1. Privatrechtlicher Vertrag
Im allgemeinen ist anerkannt, dass Arbeitnehmer nur derjenige sein kann, der in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis zum Unternehmer steht. Irrelevant dafür ist die Wirksamkeit des Vertrages. Grundsätzlich gilt das Arbeitsrecht nur für Beschäftigungsverhältnisse, die im Rahmen der Privatautonomie begründet worden sind. Unter dem Begriff Privatautonomie versteht man den Grundsatz der Vertragsfreiheit. Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, aufeinander bezugnehmenden und abgegebenen Willenserklärungen von mindestens zwei Personen besteht. Somit gilt also auch für den Arbeitsvertrag die schuldrechtliche Vertragsfreiheit i.S.v. § 311 Abs.1 BGB, wonach niemand zum Beispiel zu einem Vertragsabschluss gezwungen werden kann.
A. Einführung: Dieses Kapitel erläutert die Relevanz des Arbeitnehmerbegriffs für die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts und die Abgrenzung zum Selbstständigen.
B. Der Arbeitnehmerbegriff: Hier werden die gesetzlichen Definitionen aus verschiedenen Rechtsgebieten analysiert sowie die Kriterien der Rechtsprechung für ein Arbeitsverhältnis detailliert aufgeschlüsselt.
C. Der Selbstständige: Dieses Kapitel behandelt die Definition des Selbstständigen und die Kriterien, nach denen Unternehmen den Unternehmerbegriff vom Arbeitnehmer abgrenzen.
D. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die bisherigen Kriterien der Rechtsprechung in der modernen Arbeitswelt zunehmend an ihre Grenzen stoßen und kritisch zu hinterfragen sind.
Arbeitnehmerbegriff, Selbstständige, Arbeitsrecht, persönliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit, privatrechtlicher Vertrag, Bundesarbeitsgericht, Sozialversicherungsrecht, Abgrenzungskriterien, Unternehmerrisiko, Beschäftigungsverhältnis, Privatautonomie, Rechtswissenschaft, Arbeitsverhältnis, Arbeitgeberschutz.
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Die zentralen Themen umfassen gesetzliche Begriffsbestimmungen, die Rechtsprechung des BAG sowie die Kriterien für persönliche Abhängigkeit und Vertragsabgrenzung.
Das Ziel ist die transparente Darstellung, wer unter den Begriff Arbeitnehmer fällt und wie dieser von einem Selbstständigen rechtssicher abgegrenzt werden kann.
Es wird eine rechtsdogmatische Analyse auf Basis von Literaturmeinungen und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durchgeführt.
Der Hauptteil konzentriert sich auf die drei Merkmale: privatrechtlicher Vertrag, Entgeltlichkeit und persönliche Abhängigkeit als zentrales Abgrenzungskriterium.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Arbeitnehmerbegriff, persönliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit und Abgrenzungskriterien charakterisieren.
Das Dokument erläutert, dass hier oft keine privatrechtlichen Arbeitsverträge vorliegen, was die Anwendung des Arbeitsrechts ausschließt.
Dies ist ein Indiz für die persönliche Abhängigkeit, bei der sich der Dienstleister in die bestehenden Arbeits- und Produktionspläne des Arbeitgebers einfügen muss.
Das unternehmerische Risiko ist ein wesentliches Merkmal, das den Selbstständigen vom Arbeitnehmer abgrenzt, da er den Erfolg seines wirtschaftlichen Einsatzes selbst trägt.
Ja, das Dokument beleuchtet kurz die Begriffsbestimmung nach dem EU-Gemeinschaftsvertrag und die Rolle des Europäischen Gerichtshofs.
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