Masterarbeit, 2009
168 Seiten, Note: 1,5 (A)
1 Klinische Sozialarbeit im Handlungsfeld der Eingliederungshilfe behinderter erwachsener Menschen
1.1 Rechtliche Bedingungen
1.1.1 Personenkreis der Eingliederungshilfe
1.1.2 Aufgabe der Eingliederungshilfe
1.1.3 Leistungen der Eingliederungshilfe
1.1.4 Spezielle Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe
1.2 Das „Metzler- Verfahren“ zur Bedarfserhebung der Eingliederungshilfe in Berlin
1.3 Konzeption des Trägers zum Betreuten Einzelwohnen
1.4 Exkurs: Methoden und Maßnahmen in der Sozialarbeit
2 Zur empirischen Sozialforschung/ Sozialwissenschaft
2.1 Das Forschungsprojekt
2.2 Entwicklung von Arbeitshypothesen
2.3 Der Erhebungsbogen
2.3.1 Aufbau des Erhebungsbogens
2.3.2 Fragebogenkomplexe (Module)
2.4 Durchführung der Datenerhebung
2.5 Vorbereitung der Auswertung
2.5.2 Die soziodemografischen Daten der KlientInnen
2.5.3 Gegenüberstellung der Ergebnisse zu den acht Hilfebereichen - Selbsteinschätzung und Fremdeinschätzung
2.5.4 Auswertung der Abschlussfragen - Gegenüberstellung der Ergebnisse zur Selbsteinschätzung und Fremdeinschätzung
3 Diskussion
3.1 Vorbemerkung
3.2 Ergebnisdiskussionen zur ersten Arbeitshypothese
3.3 Ergebnisdiskussionen zur zweiten Arbeitshypothese
3.4 Ergebnisdiskussionen zur dritten Arbeitshypothese
4 Schlussfolgerungen - Ausblick für die Zukunft
4.1 Praxis
4.2 Forschung und Theorie
Die vorliegende Arbeit evaluiert die Wirksamkeit des Betreuten Einzelwohnens (BEW) für Menschen mit Behinderungen, indem sie das subjektive Erleben und die Selbst- sowie Fremdeinschätzung des Gesundheitszustandes der KlientInnen anhand des „Metzler-Verfahrens“ untersucht.
1.1.1 Personenkreis der Eingliederungshilfe
Grundlage für die Eingliederungshilfe von erwachsenen behinderten Menschen ist das Sozialgesetzbuch Zwölf (kurz: SGB XII). Hier wiederum ist es der § 53, welcher die Aufgabe der Eingliederungshilfe benennt und die Leistungsberechtigten definiert. Mit Bezug auf das Sozialgesetzbuch Neun (kurz: SGB IX), gehören zu dem berechtigten Personenkreis Menschen, die im Wesentlichen von einer Behinderung bedroht oder nicht in der Lage sind, an der Gesellschaft zu partizipieren. Der Gesetzestext beinhaltet auch die Bedingung einer Erfüllbarkeit der Eingliederung bei Menschen mit geistiger, körperlicher oder psychischer Behinderung. Der Text zielt hierbei auf eine nicht näher definierte Zeitspanne ab, in der Aussicht auf ein Ende der Maßnahme besteht. Der § 53 regelt demnach eine Erfüllung der Eingliederung und damit die Eingliederungsmaßnahme. Im Absatz 1 des § 53 SGB XII heißt es wörtlich: „Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten“ (Deutscher Caritasverband, [Hrsg.] 2007: 42).
1 Klinische Sozialarbeit im Handlungsfeld der Eingliederungshilfe behinderter erwachsener Menschen: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen und konzeptionellen Rahmenbedingungen der Eingliederungshilfe sowie das spezifische "Metzler-Verfahren" zur Bedarfsermittlung.
2 Zur empirischen Sozialforschung/ Sozialwissenschaft: Hier werden das Forschungsdesign, die methodische Vorgehensweise, die Entwicklung der Hypothesen und die Struktur des verwendeten Erhebungsbogens detailliert beschrieben.
3 Diskussion: In diesem Teil werden die empirischen Ergebnisse auf Basis der Arbeitshypothesen interpretiert und kritisch hinterfragt.
4 Schlussfolgerungen - Ausblick für die Zukunft: Das letzte Kapitel zieht eine Bilanz der Wirksamkeit der Maßnahme und gibt Empfehlungen für die zukünftige Ausrichtung der Praxis sowie für weitere Forschungsvorhaben.
Eingliederungshilfe, Betreutes Einzelwohnen, Metzler-Verfahren, Klinische Sozialarbeit, Evaluation, Gesundheitszustand, Selbstwahrnehmung, Fremdwahrnehmung, empirische Sozialforschung, Teilhabe, Hilfebedarf, Soziale Rehabilitation, Case-Management, Leistungsbeschreibung, Behindertenhilfe.
Die Arbeit untersucht die Effektivität und Wirksamkeit des Betreuten Einzelwohnens (BEW) nach dem SGB XII bei Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und ihren Gesundheitszustand.
Die Schwerpunkte liegen auf der Schnittstelle zwischen sozialrechtlichen Anforderungen, dem klinisch-sozialarbeiterischen Betreuungsalltag und der empirischen Messbarkeit von Veränderungen im Hilfebedarf der Klienten.
Das Ziel ist es, durch eine explorative Forschung zu klären, ob und inwieweit das BEW-Angebot des Trägers zu einer positiven Veränderung des Gesundheitszustandes bzw. des wahrgenommenen Hilfebedarfs der Klienten beiträgt.
Es wurde eine deskriptive Evaluationsstudie durchgeführt, die auf der Gegenüberstellung von quantitativen Selbsteinschätzungen der Klienten und Fremdeinschätzungen durch die Bezugsbetreuer mittels eines strukturierten Fragebogens basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische fundierte Auseinandersetzung mit der Eingliederungshilfe, die methodische Beschreibung des Erhebungsinstruments auf Basis des Metzlerbogens sowie die detaillierte Auswertung und Diskussion der erhobenen Daten.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Eingliederungshilfe, Betreutes Einzelwohnen, Evaluation, Hilfebedarfsermittlung und klinische Sozialarbeit charakterisieren.
Das Verfahren dient als standardisierte Grundlage für die Bedarfsermittlung im Berliner BEW und ermöglicht durch seine Kategorien eine strukturierte Erfassung und Vergleichbarkeit des Hilfebedarfs über verschiedene Lebensbereiche hinweg.
Die Klienten füllten den Fragebogen im Beisein des Evaluators aus, während die Mitarbeiter die Klienten anhand von Entwicklungsberichten und Fachkenntnis fremdeinschätzten, wobei die Anonymität durch eine spezielle Codierung gewahrt wurde.
Die Auswertung zeigt eine tendenziell positive Gesamtwirkung der BEW-Maßnahme auf, wobei sich jedoch Unterschiede in der Wahrnehmung des Hilfebedarfs zwischen Klienten und Betreuern offenbaren, was auf ein Verbesserungspotenzial in der Zielvereinbarung hindeutet.
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