Bachelorarbeit, 2012
70 Seiten, Note: 1,3
C. Einleitung
D. Kinderbetreuungskosten und ihre Entwicklung seit 2006
I. Grundlegendes
a) Kinder im Sinne des EStG
b) Berücksichtigungsgründe über das 18. Lebensjahr hinaus
II. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2005
a) § 32 (6) EStG – Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
b) § 33c EStG – Kinderbetreuungskosten
c) § 35a EStG – Steuermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen
d) Verfassungswidrigkeit des § 33c EStG – Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. März 2005
III. Neugestaltung der Kinderbetreuungskosten ab dem Veranlagungszeitraum 2006
a) Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. April 2006
1. Aus § 33c wird §§ 4f, 9(5), 9a und § 10 (1) Nr. 5 und 8 EStG
2. Voraussetzung für den Abzug von Kinderbetreuungskosten
3. Abzugsmöglichkeiten und -beschränkungen
4. Arten von Kinderbetreuungskosten sowie nicht begünstigte Kosten
5. Formelle Voraussetzungen/Nachweise
6. Abzug aufgrund einer Erwerbstätigkeit – Besonderheiten
b) Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen vom 22. Dezember 2008 – Einführung des § 9c EStG
c) Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 01.11.2011 – Erneute Neuregelung der Kinderbetreuungskosten und Abschaffung der Einkommensgrenzen für Kinder
IV. Sonstige Kindervergünstigungen
a) Steuerbefreiungen
b) §§ 62ff EStG – Kindergeld
c) § 32 (6) EStG - Kinderfreibetrag sowie Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
d) § 35a EStG - Steuermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
e) § 33a (3) EStG – Ausbildungsfreibetrag für auswärtig untergebrachte Kinder
f) § 33a (1) EStG – Unterhaltszahlungen an Kinder
g) § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen
h) § 10 (1) Nr. 9 EStG – Besuch einer Privatschule
i) § 24b EStG - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
j) § 33b EStG Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
V. Auszüge aus der Rechtsprechung rund um Kinderbetreuungskosten
a) Verfassungsmäßigkeit der Kinderbetreuungskosten aufgrund der aktuellen Höchstbeträge
b) Erstattungsansprüche eines alleinerziehenden Betriebsratsmitgliedern gegenüber dem Arbeitgeber
c) Hinzurechnung des Kindergeldes bei der Günstigerprüfung nach § 31 (4) EStG, wenn dieses weder beantragt noch bezogen wurde
d) Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze vom 27. auf das 25. Lebensjahr zur Berücksichtigung von Kindern durch das Jahressteuergesetz 2007
VI. Ausblick
E. Resümee
Die Arbeit analysiert den historischen Werdegang und die steuerliche Entwicklung der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im deutschen Einkommensteuergesetz (EStG) seit dem Jahr 2006, um die sich wandelnden Abzugsmöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen für Eltern darzustellen.
D. Kinderbetreuungskosten und ihre Entwicklung seit 2006
I. Grundlegendes
a) Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Grundvoraussetzung für den Abzug von Kinderbetreuungskosten ist es, sowohl nach altem, als auch nach neuem Recht, dass ein Kind im Sinne des § 32 (1) EStG zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört. Daher ist die Klärung des Begriffes „Kind“ elementar wichtig.
Biologisch betrachtet sind Kinder das Resultat der körperlichen Vereinigung zwischen Mann und Frau (Eltern/Erzeuger). Die Eltern sind genetisch untrennbar mit ihrem Abkömmling verbunden. Somit bleibt ein Kind für seine Erzeuger auch ein Leben lang im weitesten Sinne ein „Kind“. Gesellschaftsrechtlich ist die Zeit der Kindheit begrenzt. Nach dem BGB endet die Kindheit mit Vollendung des 18. Lebensjahres, dem Erreichen der Volljährigkeit. Diese Grenze gilt auch für das Steuerrecht. Kinder die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden nur noch unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt. Hierzu später mehr.
§ 32 (1) EStG besagt, dass Kinder, die im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandt sind sowie Pflegekinder, die nicht nur zu Erwerbszwecken im Haushalt aufgenommen wurden, beim Steuerpflichtigen als Kinder zu berücksichtigen sind. Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt ab dem Kalendermonat, in dem das Kind lebend geboren wurde bzw. dem Zeitpunkt der Aufnahme im Haushalt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Analog hierzu findet § 63 EStG (Kindergeld) entsprechend Anwendung. Dabei gilt bei der Haushaltszugehörigkeit eines Kindes noch folgendes zu beachten: Eine vorübergehende auswärtige Unterbringung ist für die Haushaltszugehörigkeit nicht schädlich, ebenfalls unproblematisch ist eine Wohngemeinschaft mit Angehörigen und anderen Personen (z.B. Lebenspartner des einen Elternteiles). Selbst wenn ein Kind z.B. aufgrund einer Behinderung in einem Heim untergebracht ist, schließt dies die Haushaltszugehörigkeit nicht sofort aus. Allerdings müssen diese Kinder regelmäßig an den Wochenenden im elterlichen Haushalt sein. Bei getrennt lebenden Elternteilen ist das Kind regelmäßig dem Haushalt zuzuordnen, in dem es gemeldet ist. Unter Umständen kann aber auch eine Aufteilung auf beide Eltern erfolgen, wenn dies schlüssig nachgewiesen werden kann.
C. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet den stetigen Wandel der steuerlichen Behandlung von Kinderbetreuungskosten in den letzten Jahren und führt in die rechtshistorische Problematik ein.
D. Kinderbetreuungskosten und ihre Entwicklung seit 2006: Dieses Kapitel bildet den Kern der Arbeit und erläutert die gesetzlichen Anforderungen, Altersgrenzen und Abzugsvoraussetzungen für Kinderbetreuungskosten sowie die Neuerungen durch diverse Steuergesetze.
E. Resümee: Das Resümee fasst die Ergebnisse zusammen und kritisiert die Komplexität des Systems, während es gleichzeitig die Notwendigkeit weiterer Reformen zur demografischen Stärkung hervorhebt.
Kinderbetreuungskosten, Einkommensteuergesetz, EStG, Kinderfreibetrag, Sonderausgaben, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Steuervereinfachungsgesetz, Erwerbstätigkeit, Kindergeld, Veranlagungszeitraum, Steuerrecht, Familienleistungsausgleich, Unterhaltszahlungen, Alleinerziehende, Steuerermäßigung.
Die Arbeit untersucht die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten in Deutschland seit dem Jahr 2006 und beleuchtet die komplexen gesetzlichen Änderungen, denen Eltern bei der steuerlichen Geltendmachung dieser Aufwendungen gegenüberstehen.
Zentral sind die Abzugsmöglichkeiten nach dem Einkommensteuergesetz (EStG), die Unterscheidung zwischen Sonderausgaben und haushaltsnahen Dienstleistungen sowie die Auswirkungen von Gesetzesänderungen wie dem Steuervereinfachungsgesetz 2011.
Ziel ist es, den historischen Werdegang der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten nachzuzeichnen und aufzuzeigen, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Steuerpflichtige in den letzten Jahren entwickelt haben.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Gesetzesanalyse unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung (BFH, BVerfG) und der Auswertung der relevanten Erlasse des Bundesministeriums der Finanzen.
Der Hauptteil analysiert detailliert die Voraussetzungen für den Abzug (z.B. Erwerbstätigkeit, Alter des Kindes), die Systematik der Kostenaufteilung und die verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen wie Kindergeld, Kinderfreibetrag und Steuerermäßigungen.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Kinderbetreuungskosten, EStG, Kinderfreibetrag, Sonderausgaben, Steuervereinfachung und Familienleistungsausgleich charakterisiert.
Die Definition des Kindes bildet die rechtliche Basis für alle weiteren steuerlichen Abzugsmöglichkeiten; nur wenn die Voraussetzungen an das „Kind“ erfüllt sind, kann eine steuerliche Berücksichtigung bei den Eltern erfolgen.
Die Rechtsprechung, insbesondere Urteile des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichts, war maßgeblich dafür verantwortlich, dass der Gesetzgeber gezwungen war, das System der Kinderbetreuungskosten wiederholt verfassungskonform neu zu regeln.
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