Hausarbeit (Hauptseminar), 2012
14 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Voraussetzungen einer Zwischenergebniseliminierung
3. Ermittlung der Zwischenergebnisse
3.1 Der Einzelbilanzwert
3.2 Der konzernspezifische Korrekturwert
3.2.1 Konzernanschaffungskosten
3.2.2 Konzernherstellungskosten
3.3 Die Zwischenergebnisse
4. Verrechnung der Zwischenergebnisse
5. Charakteristika der Internationalen Rechnungslegung
6. Fazit
Diese Arbeit analysiert die theoretischen und praktischen Grundlagen der Zwischenergebniseliminierung im Rahmen der Konzernrechnungslegung nach deutschem Handelsrecht sowie einen Vergleich mit internationalen Standards.
3.2.2 Konzernherstellungskosten
Problematischer ist die Ermittlung der Konzernherstellungskosten. Diese sind immer dann zugrunde zu legen, wenn der Gegenstand von mindestens einem konsolidierten Unternehmen hergestellt oder weiterverarbeitet wurde. Da ein gewisser Spielraum bei der Ermittlung der Konzernherstellungskosten existiert, differenziert man zwischen Ober- und Untergrenze der Konzernherstellungskosten.
Auch bei den Konzernherstellungskosten gelten die handelsrechtlichen Wahlrechte bezüglich der Aktivierung gewisser Kosten. Zur Bemessung der Obergrenze der Konzernherstellungskosten sind sämtliche Wahlrechte anzusetzen, während bei der Untergrenze Wahlrechte nicht ausgeschöpft werden.
Unter Herstellungskostenmehrungen versteht man Kosten des liefernden Tochterunternehmens, welche nicht im Einzelabschluss aber im Konzernabschluss bilanziert werden, z.B. Vertriebskosten, die aus Konzernsicht zu Bestandteilen der Herstellungskosten werden.
Herstellungskostenminderungen hingegen sind Aufwendungen, die im Einzelabschluss aktivierungsfähige oder -pflichtige Herstellungskosten darstellen, aus Konzernsicht aber nicht bilanziert werden dürfen. Dies können z.B. Lizenzgebühren des Mutterunternehmens sein, die sie den Tochterunternehmen in Rechnung stellt.
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Bedeutung der Einheitstheorie und definiert das Ziel, die Problemstellungen bei der Ermittlung von Konzernanschaffungs- und Herstellungskosten darzustellen.
2. Voraussetzungen einer Zwischenergebniseliminierung: Dieses Kapitel nennt die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen nach § 304 HGB, unter denen eine Zwischenergebniseliminierung zwingend durchzuführen ist.
3. Ermittlung der Zwischenergebnisse: Es wird detailliert auf die Differenzbildung zwischen Einzelbilanzwerten und den konzernspezifischen Korrekturwerten wie Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten eingegangen.
4. Verrechnung der Zwischenergebnisse: Hier wird die mechanische Verrechnung der ermittelten Zwischenergebnisse und deren Einfluss auf den Konzernjahreserfolg beschrieben.
5. Charakteristika der Internationalen Rechnungslegung: Das Kapitel bietet einen Vergleich zwischen den HGB-Vorschriften und den IFRS-Standards hinsichtlich der bilanziellen Bewertung.
6. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Würdigung der bestehenden Bilanzierungspraxis und dem Ausblick auf notwendige Harmonisierungen.
Zwischenergebniseliminierung, Konzernabschluss, Konzernherstellungskosten, Konzernanschaffungskosten, Einheitstheorie, HGB, IFRS, Zwischengewinn, Zwischenverlust, Konzernrechnungslegung, Aktivierungswahlrechte, Einzelabschluss, Tageswert, Konsolidierung.
Die Arbeit befasst sich mit der notwendigen Eliminierung von Zwischengewinnen und -verlusten innerhalb eines Konzerns, um den Grundsatz der Einheitstheorie in der Konzernrechnungslegung zu wahren.
Zu den Kerngebieten zählen die Voraussetzungen für die Eliminierungspflicht, die detaillierte Kostenermittlung bei selbst erstellten Gütern sowie die Unterschiede zwischen HGB und internationalen Rechnungslegungsstandards.
Ziel ist es, die Komplexität bei der Ermittlung von Konzernherstellungskosten und die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss transparent zu machen.
Es handelt sich um eine theoretisch-analytische Arbeit, die auf der Auswertung aktueller gesetzlicher Bestimmungen (§ 304 HGB) und Fachliteratur zur Konzernrechnungslegung basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Voraussetzungen, die rechnerische Ermittlung von Korrekturwerten unter Berücksichtigung von Ober- und Untergrenzen sowie die finale Verrechnung der Zwischenergebnisse.
Die Arbeit ist maßgeblich durch die Begriffe Zwischenergebniseliminierung, Konzernbilanzierung, Einheitstheorie und Bewertungsgrundsätze nach HGB geprägt.
Da das Handelsrecht gewisse Spielräume bei der Aktivierung von Kosten lässt, existieren diese Grenzen, um den Bewertungsspielraum zwischen dem maximalen Ansatz (Obergrenze) und dem Mindestansatz (Untergrenze) einzugrenzen.
Der Tageswert dient als Referenzpunkt. Liegt er unter der Wertuntergrenze der Konzernherstellungskosten, wird gemäß Niederstwertprinzip ein eliminierungspflichtiger Zwischenverlust ausgewiesen.
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