Hausarbeit, 2012
15 Seiten, Note: 1,0
Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Thema „Kindeswohlgefährdung“. Sie analysiert den Begriff des Kindeswohls, seine Entwicklung und den Schutzauftrag der Jugendhilfe. Dabei werden die zentralen Paragraphen des BGB, KKG und SGB VIII sowie die UN-Kinderrechtskonventionen beleuchtet. Die Arbeit untersucht zudem Aspekte der Kindeswohlgefährdung und mögliche Indikatoren zur Gefahreneinschätzung. Anhand eines Fallbeispiels wird exemplarisch das Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung aus rechtlicher Perspektive dargestellt.
Kindeswohl, Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung, Schutzauftrag, Jugendhilfe, § 1666 BGB, § 8a KKG, § 8a SGB VIII, UN-Kinderrechtskonvention, Indikatoren, Fallbearbeitung, Subsumtionsmethode.
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes durch das Verhalten der Eltern oder Dritter gefährdet ist und die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden (§ 1666 BGB).
Dieser Paragraph regelt den Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung und legt fest, wie Fachkräfte bei der Einschätzung von Risiken vorgehen müssen.
Indikatoren können körperliche Anzeichen (Verletzungen, Vernachlässigung), Verhaltensauffälligkeiten des Kindes oder ein unzureichendes Erziehungsverhalten der Sorgeberechtigten sein.
Die Subsumtionsmethode ist ein juristischer Prüfungsvorgang, bei dem ein konkreter Sachverhalt unter die Tatbestandsmerkmale einer Rechtsnorm (eines Gesetzes) untergeordnet wird, um eine rechtliche Lösung zu finden.
Die UN-Kinderrechtskonvention setzt internationale Standards für den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern, die auch in der deutschen Gesetzgebung berücksichtigt werden müssen.
Das KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) regelt insbesondere im § 4 die Beratung und Übermittlung von Informationen durch Berufsgeheimnisträger bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
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