Bachelorarbeit, 2012
47 Seiten, Note: 1,7
Einleitung
1 Die Patientenautonomie
1.1 Die Einwilligungsfähigkeit des Patienten
1.2 Die Voraussetzung für Autonomie
1.3 Das Recht auf Achtung der Autonomie
2 Die Patientenverfügung
2.1 Definition Patientenverfügung
2.2 Die Geschichte der Patientenverfügung
2.3 Entwicklung in Deutschland
2.4 Der Aufbau einer Patientenverfügung
2.5 Inhalte und Anordnungen der Patientenverfügung
2.6 Die Form der Patientenverfügung
3 Rechtliche Aspekte und Situation der Patientenverfügung
3.1 Das neue Gesetz im Wesentlichen
3.2 Die gesetzliche Grundlagen
3.3 Die rechtlichen Aspekte der Patientenverfügung
3.4 Die Grenzen der Patientenverfügung
4 Das Betreuungsrecht
4.1 Die Vorsorgevollmacht
4.1.1 Inhalte der Vorsorgevollmacht
4.1.2 Die Form der Vorsorgevollmacht
4.2 Die Betreuungsverfügung
4.2.1Die Form der Betreuungsverfügung
4.2.2 Die Unterscheidung zur Vorsorgevollmacht
5 Kritik an der Patientenverfügung
Stellungnahme
Die Arbeit verfolgt das Ziel, die aktuelle rechtliche Relevanz und Handhabung der Patientenverfügung in Deutschland unter Berücksichtigung des Betreuungsrechts kritisch zu beleuchten und zu klären, ob dieses Instrument zur Sicherung der Patientenautonomie im medizinischen Alltag ausreichend anerkannt ist.
2.2 Die Geschichte der Patientenverfügung
Die Patientenverfügung hat ihren Ursprung in den USA und war in der damaligen Zeit unter der Bezeichnung “Patiententestament“ bekannt. Im Jahr 1965 hat sich der United States Supreme Court zum ersten Mal über das “Recht des Einzelnen auf seine Privatsphäre“ (right of privacy) ausgesprochen. Dies geschah in der Grundsatzentscheidung im Fall Griswold gegen Connecticut und hatte zur Folge, dass ein Gesetz des Staates Connecticut für gesetzeswidrig erklärt wurde. Inhalt dieses Gesetzes war ein Verbot, welches verheirateten Paaren den Gebrauch von Verhütungsmitteln untersagte. Die Richter erklärten das Gesetz als verfassungswidrig, da es eine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte der Bürger darstellte. Das “right of privacy“ spielte hierbei allerdings noch keine Rolle.
Erst Jahre später beinhaltete das “right of privacy“ auch medizinische Entscheidungen. Dafür sorgte der Präzedenzfall Roe gegen Wade, indem einer Frau vom Gericht gestattet wurde, ihre Schwangerschaft abzubrechen. In den folgenden Jahren entschieden einige Staatengerichte, dass das “right of privacy“ auch die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen über medizinische Fürsorge beinhaltete. Davon waren in der Rechtsprechung zunächst fast ausschließlich entscheidungsfähige Patienten betroffen.
Im Jahr 1976 allerdings, ging der New Jersey Superior Court im Fall der 22-jährigen Karen Ann Quinlan über die vorhergegangenen Entscheidungen hinaus. Dieser erlaubte in diesem Fall das Abschalten der Beatmungsmaschine der jungen Frau, die nach zwei Atemstillständen im Koma lag. Die Ärzte stellten mit hoher Wahrscheinlichkeit fest, dass sie nie wieder das Bewusstsein erlangt. Diese zwei Fälle legten fest, dass das “right of privacy“ auch für entscheidungsunfähige Patienten gültig ist. Erst aufgrund der Anerkennung dieser Tatsache kam es zur Entwicklung des Living Will. Der Living Will „ist die schriftliche Erklärung eines geschäftsfähigen Verfassers, daß er die Anwendung außergewöhnlicher lebensverlängernder Behandlungsformen [...] ablehnt, und zwar gerade für den Fall, daß er geschäftsunfähig werden sollte“ (Eisenbart, 1998, S. 31). Dementsprechend tritt der Living Will erst dann in Kraft, wenn der Verfasser entscheidungsunfähig geworden ist. Der Living Will ermöglicht es also, dass jemand frühzeitig eine Entscheidung fällt, in der geregelt ist, wie er im Falle einer künftigen Geschäftsunfähigkeit behandelt werden will (vgl. Eisenbart, 1998, S. 29 ff).
1 Die Patientenautonomie: Das Kapitel behandelt das Recht auf Selbstbestimmung und die Einwilligungsfähigkeit des Patienten als notwendige Basis für jede medizinische Behandlung.
2 Die Patientenverfügung: Hier wird die Definition, historische Entstehung, der Aufbau und die inhaltliche Gestaltung von Patientenverfügungen dargelegt.
3 Rechtliche Aspekte und Situation der Patientenverfügung: Dieses Kapitel erläutert das Gesetz über Patientenverfügungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen, inklusive der Grenzen der Patientenverfügung.
4 Das Betreuungsrecht: Es werden die Instrumente der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie deren Unterscheidung und Funktion zur Absicherung des Patientenwillens detailliert beschrieben.
5 Kritik an der Patientenverfügung: Eine kritische Auseinandersetzung mit der praktischen Umsetzung des Gesetzes und dem fortbestehenden Bedarf an gesellschaftlicher Aufklärung.
Stellungnahme: Eine persönliche Reflexion des Autors über die Notwendigkeit von mehr Aufklärung im Gesundheitswesen und in der Gesellschaft zur Stärkung der Sterbekultur.
Patientenverfügung, Patientenautonomie, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Selbstbestimmungsrecht, Betreuungsrecht, Sterbehilfe, Einwilligungsfähigkeit, Patientenwille, Lebensqualität, Medizinethik, Rechtssicherheit, Sterbekultur, Gesundheitswesen.
Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Problemen und der praktischen Anwendung von Patientenverfügungen in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung des seit 2009 geltenden Gesetzes.
Zentral sind die Patientenautonomie, der rechtliche Rahmen der Patientenverfügung, das Betreuungsrecht, die Vorsorgevollmacht und die kritische Analyse zur praktischen Umsetzung in medizinischen Einrichtungen.
Ziel ist es zu untersuchen, ob Patientenverfügungen effektiv zur Wahrung der Patientenautonomie beitragen und welche rechtlichen sowie praktischen Hürden im Alltag noch bestehen.
Die Arbeit basiert auf einer umfangreichen Literatur- und Internetrecherche, bei der Fachdatenbanken und offizielle Dokumente (wie Gesetze und juristische Urteile) ausgewertet wurden.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretischen Grundlagen der Autonomie, die detaillierte Darstellung der Patientenverfügung, die rechtliche Situation sowie die Analyse alternativer Vorsorgeinstrumente wie Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Patientenautonomie, Vorsorgeinstrumente, rechtliche Verbindlichkeit, Sterbehilfe, Betreuungsrecht und ethische Aspekte der Lebensqualität geprägt.
Das Außenverhältnis regelt die Wirksamkeit gegenüber Dritten (z.B. Ärzten oder Banken), während das Innenverhältnis die spezifischen Bedingungen und Vorgaben zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem festlegt.
Bei der Vorsorgevollmacht handelt der Bevollmächtigte eigenständig ohne direkte gerichtliche Kontrolle, während die Betreuungsverfügung lediglich den Wunsch äußert, wer als vom Gericht kontrollierter Betreuer eingesetzt werden soll.
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