Wissenschaftlicher Aufsatz, 2003
7 Seiten
Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
Diese Arbeit untersucht die begründungslose Ablehnung von Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht im Zeitraum von 1993 bis 2002. Sie analysiert die Auswirkungen der Novellierung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) auf die Praxis der Verfassungsbeschwerde und beleuchtet die Frage, ob es durch die veränderte Rechtslage zu einer Verweigerung von Rechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht kommt.
Dieses Kapitel stellt die statistischen Daten über die Anzahl der Verfassungsbeschwerden im Zeitraum von 1993 bis 2002 vor und erläutert die methodischen Herausforderungen bei der Analyse der Daten.
Kapitel II untersucht die Häufigkeit der begründungslosen Ablehnung von Verfassungsbeschwerden in den Jahren 1995-1999. Es wird gezeigt, dass ein erheblicher Teil der Beschwerden ohne Begründung zurückgewiesen wurde.
Kapitel III analysiert die Novellierung des BVerfGG im Hinblick auf die begründungslose Ablehnung von Verfassungsbeschwerden. Es wird diskutiert, inwieweit die Reform zu einer Veränderung des Rechtsinstituts der Verfassungsbeschwerde geführt hat.
Kapitel IV setzt sich mit dem Grundsatz "iura novit curia" auseinander und untersucht, ob das Bundesverfassungsgericht seine Tätigkeit verfassungskonform legalisieren ließ.
Kapitel V beleuchtet die Bedeutung des bürgerrechtlichen Primats der Zurückhaltungspflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern und setzt dies in Bezug zu den erörterten Themen des Rechtsschutzes und der begründungslosen Ablehnung von Verfassungsbeschwerden.
Dieses Kapitel beleuchtet einen konkreten Fall aus der Praxis, in dem die Verweigerung des rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beobachtung einer politischen Partei diskutiert wird.
Die Arbeit befasst sich mit den Themen Verfassungsbeschwerde, begründungslose Ablehnung, Bundesverfassungsgericht, Rechtsschutz, Novellierung des BVerfGG, Verwaltungsentlastung, rechtliches Gehör, staatliche Überwachung, Dunkelfeldanalyse, Bürgerrechte, Staatspflichten.
Die Arbeit analysiert die Praxis des Bundesverfassungsgerichts, Verfassungsbeschwerden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, und deren Auswirkungen auf den Rechtsschutz.
Die Novellierung ermöglichte eine stärkere Selektion der Beschwerden, was zur Entlastung des Gerichts beitragen sollte, aber auch Fragen zur Verweigerung von Rechtsschutz aufwirft.
Der Grundsatz „das Gericht kennt das Recht“ wird hinterfragt, um zu prüfen, ob das Bundesverfassungsgericht seine Verfahrensweise verfassungskonform legalisiert hat.
In diesem Zehnjahreszeitraum wurden insgesamt 49.400 Verfassungsbeschwerden verzeichnet, mit einem Durchschnitt von etwa 4.940 pro Jahr.
Die Analyse soll aufzeigen, wie viele Beschwerden tatsächlich begründet wären, aber aufgrund formaler Hürden oder fehlender Begründungspflicht abgewiesen werden.
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