Bachelorarbeit, 2012
53 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung
2. Erbringung von Jugendhilfeleistungen
2.1. Jugendhilfeleistungen
2.2. Das Dreiecksverhältnis der Jugendhilfe
2.2.1. Leistungsträger der Jugendhilfe
2.2.2. Leistungserbringer der Jugendhilfe
2.2.3. Leistungsempfänger der Jugendhilfe
2.3. Grundsätze der Erbringung
2.3.1. Subsidiaritätsprinzip
2.3.2. Rahmenvereinbarungen
2.3.3. Wirtschaftlichkeitsgrundsatz
2.3.4. Wunsch- und Wahlrecht
2.4. Beschaffung von Jugendhilfeleistungen
2.4.1. Selbstvornahme
2.4.2. Einbeziehung Dritter
3. Das Vergaberecht
3.1. Anwendungsbereich
3.2. Zentrale Begriffe
3.2.1. Öffentlicher Auftrag
3.2.1.1 Merkmal der exklusiven Konkurrenten-Auswahl
3.2.1.1. Merkmal der Entgeltlichkeit
3.2.1.2. Die Ausschreibung
3.2.2. Öffentlicher Auftraggeber
3.2.3. Schwellenwert
3.2.3.1. Aufträge im Oberschwellenbereich
3.2.3.2. Aufträge im Unterschwellenbereich
3.3. Die Vergabeverfahren
3.3.1. Offenes Verfahren
3.3.2. Nicht-Offenes Verfahren
3.3.3. Wettbewerblicher Dialog
3.3.4. Verhandlungsverfahren
3.4. Grundsätze der Vergabe
3.4.1. Wettbewerbsgrundsatz
3.4.2. Transparenzgrundsatz
3.4.3. Gleichbehandlungsgrundsatz
3.4.4. Grundsatz der Bietereignung
3.4.5. Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
3.4.6. Grundsätze außerhalb des §97 GWB
4. Ansätze einer Beschaffung durch Vergabe
4.1. Sozialleistungsträger als öffentliche Auftraggeber
4.2. Leistungserbringer als Bewerber bzw. Teilnehmer
4.3. Soziale Dienstleistungen als öffentlicher Auftrag
4.3.1. Merkmal der exklusiven Konkurrenten-Auswahl
4.3.2. Merkmal der Entgeltlichkeit
4.3.3. Rechtsverhältnisse
4.3.4. Zwischenergebnis
4.4. Beschaffung durch Vergabe
4.4.1. Leistungsrealisierende Vergabe
4.4.1.1. Vergabe von Leistungsvereinbarungen
4.4.1.2. Vergabe von (Dienstleistungs-) Konzessionen
4.4.1.3. Leistungsvereinbarungen als Konzession
4.4.1.4. Zwischenergebnis
4.4.2. Leistungsermöglichende Vergabe
4.4.2.1. Das Einkaufsmodell
4.4.2.2. Zwischenergebnis
4.4.3. Vergabe nach Haushaltsrecht
4.4.3.1. Verletzung der Grundrechte
4.4.3.2. Vorrang des spezielleren Rechts
4.4.3.3. Zwischenergebnis
5. Chancen und Risiken der Akteure
5.1. Aus Sicht des Leistungserbringers
5.1.1. Chancen für Sozialunternehmen
5.1.2. Risiken für Sozialunternehmen
5.2. Aus Sicht des Leistungsempfängers
5.2.1. Chancen für den Klienten
5.2.2. Risiken für den Klienten
5.3. Aus Sicht des Sozialleistungsträgers
5.3.1. Chancen für den Leistungsträger
5.3.2. Risiken für den Leistungsträger
5.4. Zwischenergebnis
6. Fazit
Diese Bachelor-Thesis untersucht die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Erbringung von Jugendhilfeleistungen und beleuchtet kritisch den Ansatz, diese durch eine Beschaffung nach Vergaberecht zu realisieren. Im Zentrum steht die Forschungsfrage, ob eine solche Vereinbarkeit von Sozial- und Vergaberecht im Rahmen der Jugendhilfe praktikabel und rechtlich zulässig ist.
3.2.1.1 Merkmal der exklusiven Konkurrenten-Auswahl
Erstes wesentliches Merkmal des öffentlichen Auftrags ist die exklusive Konkurrenten-Auswahl. Diese fordert einen Ausschluss aller gleichqualifizierter Bieter aufgrund einer exklusiven Auswahl eines Bewerbers. Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Teilnehmer nach §97 (2) GWB bleibt trotzdem unberührt.
1. Einleitung: Die Arbeit thematisiert die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe angesichts finanzieller Engpässe und prüft die Vergaberechts-Anwendung als Lösungsansatz.
2. Erbringung von Jugendhilfeleistungen: Dieses Kapitel erläutert die Strukturen des sozialrechtlichen Dreiecks, die gesetzlichen Grundsätze wie Subsidiarität und Wirtschaftlichkeit sowie die verschiedenen Akteure der Jugendhilfe.
3. Das Vergaberecht: Es werden die zentralen Prinzipien, Begriffe und Verfahrensarten des Vergaberechts dargestellt, um ein Verständnis für deren Anwendung im Kontext staatlicher Beschaffung zu vermitteln.
4. Ansätze einer Beschaffung durch Vergabe: Hier wird die Schnittstelle zwischen Sozial- und Vergaberecht untersucht, wobei die Zulässigkeit einer Vergabe bei Jugendhilfeleistungen kritisch diskutiert wird.
5. Chancen und Risiken der Akteure: Dieses Kapitel bietet eine multiperspektivische Analyse der Auswirkungen einer Vergabeverfahren-Anwendung auf Leistungserbringer, Leistungsempfänger und Leistungsträger.
6. Fazit: Die Arbeit schließt mit der Erkenntnis, dass eine direkte Anwendung des Vergaberechts problematisch bleibt, aber die Diskussion um eine Weiterentwicklung der Jugendhilfe-Leistungserbringung sinnvoll vorantreibt.
Jugendhilfe, Sozialrecht, Vergaberecht, Sozialleistungsträger, Öffentlicher Auftrag, Beschaffung, Subsidiaritätsprinzip, Leistungserbringer, Wirtschaftlichkeit, Rahmenvereinbarungen, Wettbewerbsgrundsatz, Transparenz, Dreiecksverhältnis, Soziale Dienstleistungen, Vergabeverfahren.
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob und wie Jugendhilfeleistungen im Rahmen des bestehenden sozialrechtlichen Dreiecks mittels vergaberechtlicher Richtlinien beschafft werden können.
Die zentralen Themen sind das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis, die Grundlagen des Vergaberechts sowie die Schnittmengen und Konfliktlinien zwischen beiden Rechtsgebieten.
Das Ziel ist es, zu prüfen, ob die Beschaffung von Jugendhilfeleistungen durch Vergabe eine notwendige und rechtlich zulässige Weiterentwicklung der derzeitigen Leistungserbringung darstellt.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse rechtlicher Grundlagen, Kommentare und relevanter Fachbeiträge, um die Anwendbarkeit von Vergaberecht auf Jugendhilfeleistungen zu bewerten.
Im Hauptteil werden rechtliche Grundlagen des Jugendhilferechts und Vergaberechts gegenübergestellt, verschiedene Ansätze zur Vergabe geprüft und die Chancen sowie Risiken für die beteiligten Akteure analysiert.
Die Arbeit ist maßgeblich durch Begriffe wie Jugendhilfe, Vergaberecht, Sozialleistungsträger, öffentlicher Auftrag und Wirtschaftlichkeitsgrundsatz geprägt.
Ein Kernkonflikt der Arbeit besteht darin, dass eine strikte Vergabe nach Vergaberecht die individuelle Auswahlfreiheit und Einzelfallbetrachtung der Klienten einschränken könnte, was im Widerspruch zu Grundsätzen des SGB VIII steht.
Die Arbeit stellt fest, dass bei vielen Jugendhilfeleistungen die erforderlichen Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen gar nicht erreicht werden, was die Diskussion über diesen speziellen Aspekt in der Praxis oft hinfällig macht.
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