Bachelorarbeit, 2012
80 Seiten, Note: 1,4
1 Grundlagen der nationalsozialistischen Rassenideologie
1.1 Die Eugenik
1.1.1 Der nordische Gedanke
1.2 Die Rassenideologie Hitlers
1.2.1 Das Verhältnis zwischen Hitler und Himmler
1.2.2 Die Rassenideologie von Himmler
1.3 Die Stellung der Frau im Nationalsozialismus
1.3.1 Kampf gegen Abtreibung
1.3.2 Der Befehl zur außerehelichen Zeugung
2 Gründung und Entwicklung des Lebensborn e.V. in Deutschland
2.1 Die Gründung des Lebensborn e.V.
2.2 Die Entwicklung der Entbindungs- und Kinderheime
2.3 Die Satzung und ihre Auslegung
2.4 Die Finanzierung des Lebensborn e.V.
2.5 Die Reorganisation des Vereins und Umstrukturierung des Vereins
2.5.1 Der Verwaltungsapparat
2.6 Das Personal des Lebensborn e.V.
2.6.1 Die Braunen Schwestern
2.6.2 Dr. Gregor Ebner
2.6.3 Inge Viermetz
2.7 Das Ende des Lebensborn in Deutschland
2.7.1 Die Vernichtung der Unterlagen
2.8 Der Lebensborn vor dem Nürnberger Gerichtshof
3 Betreuung von Mutter und Kind durch den Lebensborn e.V.
3.1 Die Auslesekriterien bei der Aufnahme in die Lebensborn Heime
3.2 Mütterfürsorge
3.2.1 Hilfe bei der Arbeitssuche
3.2.2 Zurücklassen der Kinder
3.2.3 Die Geburtenstatistik
3.3 Das Gebot der Geheimhaltung
3.4 Der Reichsführer-Fragebogen
3.5 Der Heimalltag
3.5.1 Rituale - Die Namensgebung
3.5.2 Weltanschauliche Schulungen
4 Die Ausdehnung des Lebensborn e.V. auf die besetzten Gebiete nach Nord- und Osteuropa
4.1 „Geraubte Identität“ – Der Kinderraub in Polen
4.2 Die deutschen Kinder in Norwegen
5 Das Ende des Lebensborn
5.1 Die Vernichtung der Unterlagen
5.2 Die Rückführung der norwegischen und polnischen Kinder in ihre Heimatländer
5.2.1 Die norwegischen Kinder
5.2.2 Die Repartriierung der Kinder aus den östlichen Ländern
6 Diskussion
6.1 Ein karitativer Verein?
6.2 Eine Zuchtanstalt?
6.3 Eine neue Definition
7 Die Lebensborn Kinder – heute
8 Schlussbemerkung
Die Arbeit untersucht die Organisation Lebensborn e.V. im Kontext der nationalsozialistischen Rassenideologie und hinterfragt, ob es sich um eine karitative Einrichtung oder ein Instrument der rassenpolitischen Bevölkerungspolitik handelte. Ziel ist es, die Mythen um den Lebensborn zu dekonstruieren und die tatsächlichen Tätigkeiten sowie die Rolle des Vereins im NS-Machtgefüge wissenschaftlich einzuordnen.
3.1 Die Auslesekriterien bei der Aufnahme in die Lebensborn Heime
Jede werdende Mutter, die im Lebensborn ihr Kind zur Welt bringen wollte, musste sich einem strengen Ausleseverfahren unterziehen. Sie mussten verschiedene Dokumente vorlegen: „ a) eine Ahnentafel, die bis zum 1. Januar 1800 zurückreichen sollte;
b) ein Erbgesundheitsbogen mit Angaben zur erblichen Belastung der Familie;
c) ein ärztlicher Gesundheitsbogen zum Nachweis der Gesundheit und zur rassischen Beurteilung;
d) ein Fragebogen, in dem Fragen zur Person gestellt wurden: Krankenversicherung, Beruf, ob man eine Ehe mit dem Kindsvater beabsichtigte, welche Gründe einer Ehe mit dem Kindsvater im Wege stehen u.a.;
e) ein handgeschriebener Lebenslauf und ein Foto in Körpergröße;
f) eine eidesstattliche Versicherung der ledigen Mutter, dass, der von ihr bezeichnete Mann der Vater des Kindes sei.“
Grundlagen der nationalsozialistischen Rassenideologie: Erläutert die ideologische Basis des Dritten Reiches, insbesondere die Eugenik und Himmlers Konzept der „Aufnordung“.
Gründung und Entwicklung des Lebensborn e.V. in Deutschland: Beschreibt die Entstehung des Vereins 1935, den Aufbau der Heime und die zentralistische Steuerung durch die SS.
Betreuung von Mutter und Kind durch den Lebensborn e.V.: Analysiert das strenge Selektionsverfahren für Mütter und den stark ideologisch geprägten Heimalltag.
Die Ausdehnung des Lebensborn e.V. auf die besetzten Gebiete nach Nord- und Osteuropa: Zeigt die unterschiedliche Ausgestaltung der Vereinsaktivitäten in Polen und Norwegen auf.
Das Ende des Lebensborn: Behandelt die Auflösung der Heime bei Kriegsende, die Flucht der Verantwortlichen und die Rückführungsversuche der verschleppten Kinder.
Diskussion: Hinterfragt kritisch die Mythen vom karitativen Verein oder der Zuchtanstalt und ordnet den Lebensborn als Instrument rassenpolitischer Bevölkerungspolitik ein.
Die Lebensborn Kinder – heute: Beleuchtet das Schicksal der ehemaligen Lebensborn-Kinder, ihre Suche nach Identität und die traumatischen Folgen ihrer Herkunft.
Schlussbemerkung: Fasst die Ergebnisse zusammen und bekräftigt die Einordnung des Lebensborn als Instrument zur Vergrößerung der „arischen“ Rasse.
Lebensborn e.V., Nationalsozialismus, Rassenideologie, Heinrich Himmler, Eugenik, SS, Bevölkerungspolitik, Aufnordung, rassenhygienische Auslese, Zwangsgermanisierung, Kinderraub, Norwegen, Polen, Nürnberger Prozesse, Identitätsverlust.
Die Arbeit analysiert die Organisation „Lebensborn e.V.“ und untersucht deren Rolle als Instrument der nationalsozialistischen Rassenpolitik.
Neben der Entstehungsgeschichte des Vereins stehen die rassenideologischen Grundlagen, das Selektionsverfahren, die Rolle der Frauen und das Schicksal der Kinder nach dem Krieg im Zentrum.
Die Autorin möchte klären, ob der Lebensborn ein karitativer Verein war oder ein Instrument zur Umsetzung der nationalsozialistischen Rassenideologie und Bevölkerungspolitik.
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse historischer Primär- und Sekundärquellen, unter anderem aus dem Bundesarchiv und Prozessakten der Nürnberger Prozesse.
Der Hauptteil gliedert sich in die Gründung und Struktur des Vereins, die Aufnahmebedingungen, den Heimalltag, die internationale Expansion (insb. Polen und Norwegen) sowie das Ende und die juristische Aufarbeitung.
Wichtige Begriffe sind Lebensborn, Rassenideologie, Eugenik, SS, Aufnordung, Zwangsgermanisierung und rassenhygienische Auslese.
Norwegen galt aufgrund der hohen Übereinstimmung mit dem nationalsozialistischen Idealbild der „nordischen Rasse“ als besonders erfolgreich für die Expansionspläne des Vereins.
Viele der Kinder, insbesondere die aus dem Ausland verschleppten, litten unter Identitätsverlust, wurden traumatisiert und von ihrer Herkunft entfremdet, während die Aufarbeitung durch die Gesellschaft oft verzögert stattfand.
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