Masterarbeit, 2011
57 Seiten, Note: magna cum laude
A. Einleitung
B. Grundlagen
I. Rechtsquellen
II. Unternehmerische Mitbestimmung im verfassungsrechtlichen Kontext
III. Die unternehmerische Mitbestimmung im europäischen Vergleich
1. Unternehmerische Mitbestimmung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
2. Unternehmerische Mitbestimmung unter Einbeziehung supranationaler Rechtsformen
C. Nationale Möglichkeiten zur Vermeidung unternehmerischer Mitbestimmung
I. Die Rechtsformwahl der Personenhandelsgesellschaften
II. Wachstumsverlagerung in Tochterunternehmen
1. Referenzperiode
2. Ausgliederung verschiedener Geschäftsbereiche
3. Zurechnung von Arbeitnehmern
4. Ergebnis
III. Die Umgehung der Schwellenwerte durch Leiharbeitnehmer
IV. Wachstum im Ausland
V. Holdinggesellschaft im Ausland
1. Protektive Auffanglösung
a. Widerlegung der Vermutungsregel
b. Mindestanforderung an Teilkonzernspitze
c. Zwischenergebnis
2. Umgehung der Leitungsfunktion der Zwischenholding durch Beherrschungsvertrag
3. Ergebnis
D. Europäische Möglichkeiten der Vermeidung unternehmerischer Mitbestimmung
I. Gründung einer ausländischen Gesellschaft
II. Grenzüberschreitende Verschmelzung auf eine deutsche Kapitalgesellschaft (Hereinverschmelzung)
1. Rechtliche Grundlagen
2. Regelungen der Unternehmensmitbestimmung
3. Ablauf des Verfahrens der Arbeitnehmerbeteiligung
4. Der Verlauf der Verhandlungen
a. Verzicht auf Verhandlungen von Seiten der Unternehmensleitungen
aa. Gesetzliche Anforderungen an die Auffanglösung
bb. Praktischer Sinn der Auffanglösung
b. Optierungsrecht des BVG für das Mitbestimmungsrecht des Sitzstaates
c. Entbehrlichkeit des BVG bei Nutzung des § 23 I 1 Nr. 3 MgVG
5. Das Verhältnis von § 18 S. 1 zu § 23 I S. 1 Nr. 3 MgVG und die Auswirkung auf die Praxis
III. Grenzüberschreitende Verschmelzung (Herausverschmelzung)
IV. Die Gründung einer Societas Europaea (SE)
1. Rechtliche Grundlagen und Entstehung der SE
2. Rechtsnatur und Gründung einer SE
3. Das Verhandlungsverfahren
a. Ablauf der Verhandlungsverfahrens
b. Bildung des besonderen Verhandlungsgremiums
4. Möglichkeiten des Verhandlungsverlaufs
a. Konsenserzielung
b. Scheitern der Verhandlungen
c. Schwellenwerte
d. Scheitern oder Nichtaufnahme der Verhandlungen von Seiten des BVG
5. Neuverhandlung nach strukturellen Änderungen nach Gründung der SE
a. Der Begriff der strukturellen Änderung
b. Bedeutung für die Arbeitnehmer
V. Vergleich der Strategien Verschmelzung und SE
1. Verhandlungspflicht
2. Einfrieren der Mitbestimmungsfreiheit
3. Einfrieren eines bereits bestehenden Mitbestimmungsniveaus
4. Nachverhandlungspflicht bei strukturellen Änderungen
E. Ergebnis
Diese Arbeit untersucht die Möglichkeiten von Unternehmen, sich der unternehmerischen Mitbestimmung bei Restrukturierungsmaßnahmen zu entziehen oder diese zu minimieren. Die zentrale Forschungsfrage fokussiert dabei auf die Identifizierung und Praxistauglichkeit von nationalen sowie europäischen Strategien, um der Arbeitnehmermitbestimmung auf Leitungsebene rechtssicher zu begegnen.
3. Zurechnung von Arbeitnehmern
Die Möglichkeit, Arbeitnehmer auf verschiedene Tochtergesellschaften aufzuteilen und so eine ‚künstliche Zersplitterung‘ der Belegschaft zwecks Vermeidung der unternehmerischen Mitbestimmung herbeizuführen, hat der Gesetzgeber gesehen und infolgedessen die Arbeitnehmerzurechnung sowohl im DrittelbG (§ 2 II) als auch im MitbestG (§ 5 I) etabliert. Es wird folglich unterschieden, ob das Unternehmen im Bereich des DrittelbG oder des MitbestG anzusiedeln ist. Im Bereich des DrittelbG, also bei einer Beschäftigtenzahl von über 500, aber unter 2.000 Arbeitnehmern, kommt in einer Unternehmensgruppe eine Zurechnung nur dann in Betracht, wenn entweder ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen wurde oder eine Eingliederung mittels Eingliederungsvertrag erfolgt ist.
Im Bereich des MitbestG sind die Anforderungen an eine Zurechnung geringer; hier reicht es schon aus, dass das Tochterunternehmen wie die Unternehmensgruppe unter einer einheitlichen Leitung i. S. d. § 18 I AktG steht und es sich damit um einen Unterordnungskonzern handelt, § 5 I MitbestG, § 18 I AktG. Die einheitliche Leitung wird hierbei nach § 18 I 3 AktG vermutet, kann aber beispielsweise durch einen Entherrschungsvertrag von Unternehmensseite widerlegt werden.
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, wie Unternehmen durch Restrukturierungen ihre Mitbestimmungsverpflichtungen minimieren oder vermeiden können.
B. Grundlagen: Hier werden die gesetzlichen Rechtsquellen sowie die verfassungsrechtliche Einordnung der unternehmerischen Mitbestimmung erläutert.
C. Nationale Möglichkeiten zur Vermeidung unternehmerischer Mitbestimmung: Dieses Kapitel behandelt Strategien innerhalb des deutschen Rechtsrahmens, wie etwa die Rechtsformwahl oder die Verlagerung von Wachstum in Tochtergesellschaften.
D. Europäische Möglichkeiten der Vermeidung unternehmerischer Mitbestimmung: Es wird analysiert, wie grenzüberschreitende Verschmelzungen und die Gründung einer Societas Europaea (SE) genutzt werden können, um Mitbestimmungsniveaus zu beeinflussen oder einzufrieren.
E. Ergebnis: Das abschließende Kapitel fasst die Praktikabilität der verschiedenen Strategien zusammen und bewertet deren Risiken sowie die Haltung der Rechtsprechung.
Unternehmerische Mitbestimmung, Restrukturierung, Vermeidungsstrategien, Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz, Grenzüberschreitende Verschmelzung, Societas Europaea, SE, Arbeitnehmerzurechnung, Auffanglösung, Konzern, Leitungsmacht, Rechtsformwahl, Europäisches Gesellschaftsrecht, Mitbestimmungsniveau.
Die Arbeit analysiert die Strategien, mit denen Unternehmen im Rahmen von Restrukturierungen versuchen, die unternehmerische Mitbestimmung zu umgehen, einzufrieren oder auf ein Minimum zu reduzieren.
Die zentralen Felder umfassen die nationale Rechtsformgestaltung, die Wachstumsverlagerung auf Tochtergesellschaften sowie europarechtliche Möglichkeiten durch Verschmelzungen und die Gründung einer Societas Europaea (SE).
Ziel ist es, die Praxistauglichkeit der verschiedenen Vermeidungsstrategien kritisch zu beleuchten und aufzuzeigen, inwieweit diese vor dem Hintergrund des Gesetzeszwecks und der Rechtsprechung haltbar sind.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der relevanten Gesetze, Richtlinien und einer umfangreichen Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und Fachliteratur zum Mitbestimmungsrecht.
Im Hauptteil werden detailliert nationale (z. B. Rechtsformwahl, Leiharbeit) und europäische Möglichkeiten (z. B. Herein- und Herausverschmelzung, SE-Verfahren) gegenübergestellt und deren Konsequenzen analysiert.
Wichtige Begriffe sind unternehmerische Mitbestimmung, Mitbestimmungsgesetz (MitbestG), grenzüberschreitende Verschmelzung, Societas Europaea (SE) und Auffanglösung.
Das "Einfrieren" ist eine Methode, bei der durch strukturelle Änderungen der Status quo der Mitbestimmung konserviert wird, um ein Ansteigen der Anforderungen bei zukünftigem Unternehmenswachstum zu verhindern.
Der Autor stuft den Versuch, durch Beherrschungsverträge die Mitbestimmung an der Zwischenholding zu vermeiden, als zwar theoretisch realisierbar, aber rechtlich riskant ein, da die Rechtsprechung dies häufig als unzureichend verwirft.
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