Examensarbeit, 2012
47 Seiten, Note: Gut
A. Einleitung
B. Begriff des Gebrauchsgegenstandes
C. Designschutz
I. Geschmacksmusterrechtlicher Schutz
1. „Neues“ Geschmacksmusterrecht
2. Sachliche Schutzvoraussetzungen
a. Neuheit
b. Eigenart
aa. Unterschiedlichkeit
bb. Grad der Unterschiedlichkeit bei Gebrauchsgegenständen
3. Ausschluss von technisch bedingten Merkmalen
4. Beginn und Ende des Geschmacksmusterschutzes
a. GeschmMG
b. GGV
aa. Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster
bb. Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster
II. Urheberrechtlicher Schutz
1. Gebrauchsgegenstände als Kunst im Sinne des UrhG
2. Schutzvoraussetzungen des § 2 II UrhG
a. Rechtsprechung – bis zum Seilzirkus-Urteil des BGH
b. Mindermeinung in der Literatur
c. Herrschende Meinung in der Literatur
d. Stellungnahme
III. Markenrechtlicher Schutz
1. Markenfähigkeit
2. Schutzausschließungsgründe bei Warenformmarken
a. Wesensbedingte Formgebung des Gebrauchsgegenstandes
b. Erforderlichkeit zur Erreichung einer technischen Wirkung
c. Wertbedingte Form des Gebrauchsgegenstandes
3. Absolute Schutzhindernisse
D. Technikschutz
E. Resümee
Diese Arbeit befasst sich mit der Untersuchung des immaterialgüterrechtlichen Schutzes von Gebrauchsgegenständen. Ziel ist es, die Entwicklung der Rechtsprechung, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltungshöhe, kritisch zu beleuchten und einen Anstoß für eine mögliche Novellierung zu geben, um den Schutz vor Nachahmungen zu verbessern.
A. Einleitung
Die Erzeugnisse der deutschen Industrie genießen in der Welt einen herausragenden Ruf und machen die Bundesrepublik zu einer der führenden Industrie- und Wirtschaftsnationen der Welt. Damit Produkte „made in Germany“ im Wettbewerb bestehen können, bedarf es deren Schutz. So stellte bereits der Reichstag im Jahre 1876 fest, „dass die deutsche Industrie den ihr gebührenden Rang und die Blüthe, zu welcher sie befähigt sei, erst dann erlangen könne, wenn sie gegen unbefugte Nachbildung geschützt werde. Ohne diesen Schutz könne der Fabrikant keine erheblichen Opfer aufwenden, um tüchtige Künstler zur Anfertigung neuer Muster und Modelle zu gewinnen und der Künstler wiederum werde seine Kraft der Industrie nicht zuwenden, da diese ihm keinen entsprechenden Lohn für seine Arbeit zu leisten im Stande sei.“
Doch gerade bei Erzeugnissen, die einen Gebrauchszweck verfolgen, gibt es beim Schutz des geistigen Eigentums ein großes Spannungsfeld. Während die technischen Innovationen noch anhand recht objektiver Voraussetzungen dem Schutz zugänglich sind, ist es bei dem Design von Gebrauchsgegenständen häufig eine Wertungssache, welche im Streitfall beim Richter liegt.
A. Einleitung: Diese Einleitung stellt die Bedeutung des Schutzes industrieller Erzeugnisse für die deutsche Wirtschaft dar und benennt das Spannungsfeld zwischen Gebrauchszweck und geistigem Eigentum.
B. Begriff des Gebrauchsgegenstandes: Dieses Kapitel definiert Gebrauchsgegenstände als körperliche Gegenstände gemäß § 90 BGB, die eine sinnbehaftete Anwendbarkeit zu einem bestimmten Zweck aufweisen.
C. Designschutz: Dieser Abschnitt untersucht den Schutz industrieller Formgestaltungen durch das Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht und Markenrecht, wobei besonderes Augenmerk auf die Schutzvoraussetzungen und Ausschlussgründe gelegt wird.
D. Technikschutz: Hier wird kurz dargelegt, wie technische Merkmale eines Gebrauchsgegenstandes durch das Patent- und Gebrauchsmusterrecht geschützt werden können.
E. Resümee: Die Arbeit schließt mit einer Bewertung der Schutzmöglichkeiten ab und plädiert für einen Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung hin zu einer einheitlichen Gestaltungshöhe.
Gebrauchsgegenstand, Immaterialgüterrecht, Geschmacksmuster, Urheberrecht, Markenrecht, Gestaltungshöhe, kleine Münze, Seilzirkus-Urteil, technisches Merkmal, Designschutz, geistiges Eigentum, Rechtssicherheit, Wettbewerb, Formmarke, industrielle Erzeugnisse.
Die Arbeit analysiert den rechtlichen Schutz von Gebrauchsgegenständen im deutschen Immaterialgüterrecht, insbesondere die Herausforderungen an der Schnittstelle zwischen technischer Funktion und ästhetischer Gestaltung.
Die zentralen Felder sind das Geschmacksmusterrecht, das Urheberrecht bei angewandter Kunst sowie das Markenrecht für dreidimensionale Warenformen.
Das Ziel ist die kritische Darstellung der aktuellen Rechtslage und die Anregung zu einer zukünftigen, einheitlichen Rechtsprechung, die den Schutz von Gebrauchsgegenständen rechtssicherer gestaltet.
Die Arbeit nutzt die juristische Literaturanalyse und wertet relevante höchstrichterliche Rechtsprechung (insb. BGH, EuGH) sowie gesetzgeberische Materialien aus.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Geschmacksmusterrechts, des Urheberrechtsschutzes unter Berücksichtigung der "kleinen Münze" und des Markenrechts bei Warenformmarken.
Die wichtigsten Schlagworte sind Gebrauchsgegenstand, Gestaltungshöhe, Immaterialgüterrecht und Seilzirkus-Urteil.
Das Urteil hat einen potenziellen Paradigmenwechsel für den Urheberrechtsschutz von Gebrauchsgegenständen eingeleitet, indem es die bisherige strikte Differenzierung bei der Gestaltungshöhe in Frage stellt.
Die Anwendung ist umstritten, da sie nach Ansicht einiger Autoren zu einer unerwünschten Monopolisierung alltäglicher Gebrauchsformen führen könnte und in Konflikt mit dem europäischen Schutzkonzept für Geschmacksmuster stehen könnte.
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