Facharbeit (Schule), 2008
10 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung
2. Patientenverfügung
2.1 Was ist eine Patientenverfügung?
2.2 Welche rechtlichen Grundlagen gibt es zum Thema Patientenverfügung und was beinhalten diese?
2.3 Was muss man beim Verfassen einer Patientenverfügung berücksichtigen?
3. Was ist eine Vorsorgevollmacht?
4. Welche Auswirkungen kann eine Patientenverfügung haben?
4.1 Auswirkungen für den Verfasser:
4.1.1 Der entscheidungsfähige Patient :
4.1.2 Der nichtentscheidungsfähige Patient
4.2 Auswirkung für Ärzte und Pflegekräfte:
5. Ist es in Anbetracht von ethischen Grundlagen vereinbar eine Patientenverfügung zu erstellen und somit Einfluss auf den eigenen Sterbeprozess zu nehmen
6. Zusammenfassung/ Schlussfolgerung
7. Quellen
Ich habe mir für meine schriftliche Kurzdarstellung im Rahmen meiner Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger das Thema Patientenverfügung ausgesucht, weil ich finde, dass es sehr wichtig ist im Sinne des Patienten zu handeln und dessen Wünsche zu berücksichtigen, auch wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist sich zu äußern oder sein Selbstbestimmungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten ausüben zu können.
Außerdem finde ich, dass die meisten Leute viel zu wenig über das Thema Patientenverfügung aufgeklärt sind und möchte daher den Lesern dieser Arbeit das Thema etwas näher bringen und aufzeigen wie wichtig es sein kann eine Patientenverfügung zu haben.
Wichtige Fragestellungen dabei sind, welche rechtlichen Grundlagen gibt es zum Thema Patientenverfügung, was muss man berücksichtigen und welche Auswirkung hat eine Patientenverfügung im Bezug auf die Pflege und medizinische Versorgung.
In der modernen Medizin gibt es immer bessere Verfahren das Leben zu Verlängern, manchmal jedoch mit der Konsequenz, dass die lebensverlängernden Maßnahmen zwar die Herztätigkeit wieder anregen, während die Gehirntätigkeit meist aber nicht wieder hergestellt werden kann.
Dabei stellt sich sie Frage, in welcher Form ein Mensch in dieser Situation Einfluss auf die medizinischen und pflegerischen Maßnahmen nehmen kann und ob es aus ethischer Sicht akzeptierbar ist, dass Menschen selber entscheiden können wann der Tod eintritt.
Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Willenserklärung. Sie wird wirksam, wenn der betroffene Mensch nicht mehr in der Lage ist, seine notwendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungsmaßnahme mitzuteilen. Eine Patientenverfügung enthält individuelle Wünsche, Wertvorstellungen und Bestimmungen zu Behandlungsmaßnahmen. Behandlungsmaßnahmen können in konkreten medizinischen Situationen eingefordert, eingeschränkt oder völlig abgelehnt werden.
Eine Patientenverfügung muss schriftlich sein, das ist mit Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes am 1. September 2009 im Betreuungsrecht verankert worden.
Eine Patientenverfügung ist verbindlich zu befolgen. Aber nur dann, wenn die PV sich konkret auf die dann eingetretenen Umstände beziehen lässt oder absolut geltende Anweisungen enthält.
Eine Patientenverfügung wird häufig in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht (siehe S.6) erstellt.
Quelle: http://www.patientenverfuegung.de/meine-patientenverfuegung (15.06.2011 12:45)
Am 18.06.2009 wurde ein Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen im Zivilrecht verankert, welches am 1. September 2009 in Kraft getreten ist.
Diesem Gesetz zu Folge ist eine Patientenverfügung nur gültig / verbindlich, wenn diese schriftlich von einer einwilligungsfähigen, volljährigen Person erstellt wurde.
Außerdem gilt die Patientenverfügung nur für bestimmte ärztliche Maßnahmen oder Behandlungen. Die Maßnahmen oder Handlungen, die für die Zukunft gewünscht oder abgelehnt werden, müssen sehr eindeutig benannt werden und auf die in der Zukunft liegende Situation genau zutreffen.
Der Arzt und der Betreuer müssen zusammen prüfen, ob die Formulierungen der Patientenverfügung auf die aktuelle Behandlungssituation zutreffen.
Eine Patientenverfügung gilt unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung, in jeder Lebenslage in der ein Patient seinen Willen nicht mehr nennen kann. Daher kann es von Vorteil sein, wenn man in der Patientenverfügung Unterscheidungen von verschiedenen Situationen macht. Beispielsweise zwischen der Behandlung nach einer Operation oder für die Behandlung einer späteren Demenz.
Eine Patientenverfügung kann jederzeit, auch mündlich, wiederrufen werden.
Niemand ist verpflichtet eine Patientenverfügung zu verfassen.
Im Gesetz ist keine Geltungsdauer einer Patientenverfügung verankert. Diese ist solange gültig, bis sie aktualisiert oder wiederrufen wird. Es wird jedoch empfohlen jedes Jahr eine neue Unterschrift mit Datum unter die Patientenverfügung zu setzten, um zu verdeutlichen, dass diese immer noch den aktuellen Wünschen entspricht.
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