Examensarbeit, 2012
59 Seiten, Note: 14
A. Einleitung
B. Bergifsbestimmung
I. Darstellung Vorratsdatenspeicherung
1. Verkehrsdaten
2. Telekommunikationsdaten
3. Verbindungsdaten
3. Bestandsdaten
4. Standortdaten
5. Nutzungsdaten
II. Zusammenfassung
C. Anforderungen an die Datenspeicherung nach EG Richtlinie
I. Entstehung der Richtlinie 2006/24/EG und Zielsetzung
II. Umsetzung der EG Richtlinie in Deutschland
1. StPO
2. TKG
3. Zusammenfassung
III. Überwachung der Telekommunikation nach §§ 100 ff. StPO
1. Allgemein
2. Voraussetzungen der Überwachung der Telekommunikation, §§ 100 a, 100b StPO
IV. Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung
1. Urteil des BVerfG
2. Zusammenfassung
3. Entscheidung anderer europäischer Verfassungsgerichte
4. Klage vor dem EuGH
D. Folgen der Entscheidung des BVerfG für die Strafverfolgung
I. Einführung von „Vorratsdaten“ in die Hauptverhandlung
II. Einordnung der Daten die vor dem BVerfG Urteil erhoben wurden
III. Folge der Entscheidung für Berufsgeheimnisträger
IV. Zusammenfassung
E. Diskussion zum nutzen der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland
I. Meinung der Wissenschaft zur Vorratsdatenspeicherung
1. Schwächen dieser Meinungen
2. Kritik an den Meinungen
II. Position der Praktiker zum nutzen der Vorratsdatenspeicherung
1. Schwächen dieser Position
2. Kritik an dieser Position
III. Bericht der EU Kommission zur Richtlinie 2006/24/EG
IV. Stellungnahme
F. Fazit
Diese Arbeit untersucht die strafprozessualen Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Das primäre Ziel ist es, die praktischen Auswirkungen auf laufende Strafverfahren in Deutschland zu konkretisieren und die Verwertbarkeit von Daten zu analysieren, die vor der Nichtigkeitserklärung erhoben wurden.
1. Verkehrsdaten
Der Begriff der Verkehrsdaten wird in § 3 TKG legal definiert. Gem. § 3 TKG handelt es sich dabei um Daten, die bei Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.5 Die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung ergibt sich in Deutschland aus § 113 a TKG. Diese Vorschrift ist nur auf Telekommunikationsdienste anwendbar.6 Nach § 3 Nr. 24 TKG sind Telekommunikationsdienste nur in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste.7 Zur Erläuterung dieses Merkmals heißt es in der Begründung des entsprechenden Gesetzentwurfs: Diese Definition entspricht Art. 2 Buchstabe c S. 1 RRL.8
A. Einleitung: Die Arbeit thematisiert die Notwendigkeit und die rechtlichen Herausforderungen der Vorratsdatenspeicherung für die moderne Strafverfolgung sowie das Urteil des BVerfG von 2010.
B. Bergifsbestimmung: Hier werden zentrale Begriffe wie Verkehrsdaten, Verbindungs- und Bestandsdaten juristisch definiert, um eine Grundlage für die weitere Analyse zu schaffen.
C. Anforderungen an die Datenspeicherung nach EG Richtlinie: Dieses Kapitel beleuchtet die Entstehung der entsprechenden EU-Richtlinie, deren Umsetzung in deutsches Recht und die Voraussetzungen für die Überwachung der Telekommunikation.
D. Folgen der Entscheidung des BVerfG für die Strafverfolgung: Hier steht die schwierige Frage der Verwertbarkeit von bereits erhobenen Daten im Fokus, insbesondere für Verteidigung und Berufsgeheimnisträger.
E. Diskussion zum nutzen der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland: Dieses Kapitel kritisiert die Argumentation von Wissenschaft und Praxis hinsichtlich des tatsächlichen Nutzens der Datenspeicherung und hinterfragt polizeiliche Statistiken.
F. Fazit: Die Arbeit schließt mit der Ablehnung einer anlasslosen Speicherung und dem Ausblick auf technische Alternativen durch die Umstellung auf IPv6.
Vorratsdatenspeicherung, BVerfG, Strafverfolgung, Verkehrsdaten, StPO, TKG, Grundrechtseingriff, Beweisverwertungsverbot, Kriminalitätsbekämpfung, Datenschutz, Fernwirkung, Internetkriminalität, Quick-Freeze, Telekommunikationsgeheimnis
Die Arbeit analysiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung und untersucht die daraus resultierenden strafprozessualen Auswirkungen auf die Ermittlungspraxis und die Beweisverwertung in Deutschland.
Zentrale Themen sind die rechtliche Definition von Kommunikationsdaten, die Vereinbarkeit der Speicherung mit dem Grundgesetz, die Rolle der EU-Richtlinien sowie die praktische Effektivität bei der Kriminalitätsbekämpfung.
Ziel ist es, die gegenwärtigen praktischen Konsequenzen für Strafverfahren zu konkretisieren und aufzuzeigen, wie Verteidigung und Gerichte mit Daten umgehen müssen, die vor der Nichtigkeitserklärung des Gesetzes erhoben wurden.
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung (insb. BVerfG und BGH) sowie Fachliteratur und Berichten zum Thema basiert.
Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung, die Verwertungsproblematik von Beweismitteln und die Diskussion über den Nutzen der Datenspeicherung in Wissenschaft und Praxis.
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Vorratsdatenspeicherung, Beweisverwertungsverbot, Telekommunikationsgeheimnis, Verhältnismäßigkeit und informationelle Selbstbestimmung.
Der Autor zeigt sich skeptisch gegenüber dem Quick-Freeze-Ansatz, da er methodische Schwächen aufweist und die von der EU geforderten Speicherfristen für eine effektive Strafverfolgung kaum erfüllen kann.
Der Autor führt aus, dass mit der Umstellung auf IPv6 dynamische IP-Adressen obsolet werden könnten, was die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung technisch und rechtlich grundlegend verändern würde, da IP-Adressen dann wie Bestandsdaten behandelt werden könnten.
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