Seminararbeit, 2009
41 Seiten, Note: 15 Punkte
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Die Zinsschranke (§ 4h EStG) beschränkt den Abzug von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben, um die Gewinnverlagerung ins Ausland zu verhindern.
Die Konzernklausel besagt, dass die Zinsschranke nicht greift, wenn ein Betrieb nicht zu einem Konzern gehört. Die Definition von „Konzern“ ist hierbei jedoch spezifisch steuerrechtlich und weicht vom Gesellschaftsrecht ab.
Die Prüfung erfolgt oft nach der „Drei-Stufen-Theorie“ und berücksichtigt die Einbeziehung in einen Konzernabschluss nach Standards wie IFRS, HGB oder US-GAAP.
Ein Gleichordnungskonzern liegt vor, wenn mehrere Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung stehen, ohne dass ein Über-/Unterordnungsverhältnis wie bei einer Mutter-Tochter-Struktur bestehen muss.
Kritikpunkte sind die hohe Komplexität, unklare Begrifflichkeiten und die Benachteiligung internationaler Konzerne, da grenzüberschreitende Organschaften nicht zulässig sind.
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