Masterarbeit, 2002
116 Seiten, Note: sehr gut (A)
A. Einleitung
B. Die Anfänge der Urheberrechtsgesetzgebung in den tschechischen Ländern
I. Wurzeln der Urheberrechtsgesetzgebung
II. Das Kaiserliche Patent vom 19. Oktober 1846 Nr. 992 J.G.S.
III. Das erste österreichische Urhebergesetz von 1895
1. Gegenstand des Urheberschutzes
2. Inhalt des Urheberrechts
a) Literarische Werke
b) Tonkunst
c) Bildende Kunst
d) Photographie
3. Inhaber des Urheberrechts
4. Dauer des Urheberrechts
5. Schutz des Urheberrechtes
6. Urhebervertragsrecht
C. Der Schutz des Urhebers in der Ersten Republik
I. Die Übernahme des österreichischen Schutzstandards mit der Verfassung von 1918
II. Das erste tschechoslowakische Urheberrechtsgesetz von 1926
1. Schutzgegenstand
2. Inhaber des Schutzrechts
3. Umfang des Urheberrechts
a) Literarische Werke
b) Tonwerke
c) Bildende Kunst
d) Photographie
4. Schutzdauer
5. Schutz des Urheberrechts
6. Sonstiges
III. Die Novelle von 1936 und die Reformbemühungen der Folgezeit
D. Die Tschechoslowakische Sozialistische Republik
I. Das Gesetz Nr. 115/1953 Slg.
1. Urheberrecht
a) Schutzgegenstand
b) Inhaber des Schutzrechtes
c) Inhalt des Urheberrechtes
aa) Urheberpersönlichkeitsrecht
bb) Vermögensrechte des Urhebers
cc) Übergang von Vermögensrechten des Urhebers
dd) Zwangsvollstreckung
d) Schutz des Urheberrechts
aa) Umfang
bb) Art
cc) Dauer
dd) Urhebernachfolgevergütung („domaine public payant“)
e) Der Übergang des Werkes und sein Schutz
2. Urhebervertragsrecht
3. Verwandte Schutzrechte
a) Ausübende Künstler
b) Sendeunternehmen
c) Persönliche Schriftstücke und Porträts
4. Urheberorganisationen
5. Kulturfonds
II. Das Gesetz Nr. 35/1965 Slg.
1. Regelungsbereich
2. Einheitscharakter
3. Gesetzliche Lizenzen
4. Werke im Arbeitsverhältnis
5. Urhebervertragsrecht
6. Schutz des Urheberrechts
a) Art
b) Dauer
7. Urheberorganisationen
8. Leistungsschutz
a) Ausübende Künstler
b) Rechte der Hersteller von Tonträgern und Sendeunternehmen
E. Die Entwicklung nach der samtenen Revolution
I. Die Novelle 1990
1. Allgemeines
2. Inhalt
a) Computerprogramme
b) Leerkassettenabgabe und Ausleihtantieme
c) Die Verbreitung von Hör- und Fernsehrundfunkprogrammen über Kabelanlagen
d) Freie Werknutzung
e) Folgerecht
f) Schutzfristen
g) Sanktionen der Verletzung des Urheberrechts
3. Durchführungsvorschriften zum Urheberrechtsgesetz
4. Kulturfonds
II. Die Novelle 1991
III. Die Novelle 1993
IV. Das Gesetz Nr. 237/1995 Slg. (Wahrnehmungsgesetz)
V. Die Novelle 1996
1. Computerprogramme
2. Gesetzliche Lizenzen
3. Verleih und Vermietung
4. Deliktischer Anspruch
5. Schutzdauer
6. Ansprüche gegen Zollbehörden
F. Das Gesetz Nr. 121/2000 Slg.
I. Materielles Urheberrecht
1. Gegenstand des Urheberrechts
2. Inhaber des Urheberrechts
3. Inhalt des Urheberrechts
a) Persönlichkeitsrechte
b) Vermögensrechte
aa) Nutzungsrechte
bb) Andere Vermögensrechte
4. Schranken des Urheberrechts
a) Freie Nutzung
b) Gesetzliche Lizenzen
5. Schutzdauer
a) Urheberwerke
b) Freie Werke
II. Urhebervertragsrecht
III. Besondere Bestimmungen für einzelne Werke
1. Arbeitnehmerurheberrecht
2. Audiovisuelle Werke
3. Computerprogramme
4. Sonstige Werke
a) Kollektivwerke
b) Schulwerk
c) Werke auf Bestellung und Wettbewerbswerk
IV. Verwandte Schutzrechte
1. Ausübende Künstler
2. Hersteller von Tonaufnahmen
3. Hersteller von Ton-Bild-Aufnahmen
4. Rundfunk- und Fernsehsender
5. Verleger
V. Kollektive Verwaltung von Rechten (Verwertungsgesellschaften)
VI. Schutz der Urheberrechte
VII. Datenbanken
G. Schlußbemerkung
Die vorliegende Arbeit untersucht die geschichtliche Entwicklung des Urheberrechts auf dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik, ausgehend von den österreichischen Anfängen in der Kaiserzeit bis hin zur modernen Gesetzgebung im europäischen Kontext. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Analyse der verschiedenen tschechoslowakischen Kodifikationen und der schrittweisen Angleichung an den europäischen Schutzstandard sowie der Bewältigung der Herausforderungen durch moderne Technologien.
I. Wurzeln der Urheberrechtsgesetzgebung
Ausgangspunkt der Entwicklung des Urheberrechtsschutzes in Österreich ist eine Situation, in der die Macht im Staat dem absolutistischen Herrscher von Gottes Gnaden zufällt. Das Recht der Untertanen ist von seiner Gunst abhängig; Schutz gegen Eingriffe Dritter in Rechtspositionen des Einzelnen werden als Ausdruck kaiserlicher Machtvollkommenheit in Form sog. Privilegien gewährt. Dabei begründet die Urheberschaft selbst keineswegs einen Anspruch auf Erteilung des Privilegs. Die zu dieser Zeit vorherrschende Auffassung begreift den Nachdruck nicht als eine Verfügung über das Geisteswerk als solches, sondern über das dabei als Vorlage benutzte körperliche Exemplar des Werkes, die nach gemeinem Recht dem körperlichen Eigentümer zusteht. Dieser unbillige Gebrauch kann durch ein Privilegium für unzulässig erklärt werden.
Ein Schutz geistiger Güter ergibt sich erstmalig aus dem Verlagsprivileg, das Urheberschutz insofern gewährt, als seine Erteilung in späterer Zeit vom rechtmäßigen Erwerb des Manuskriptes vom Autor abhängig gemacht wird.
A. Einleitung: Diese Einleitung skizziert den zeitlichen und inhaltlichen Rahmen der Arbeit, von den Anfängen der urheberrechtlichen Gesetzgebung in der Kaiserzeit bis zur notwendigen Anpassung des tschechischen Schutzstandards an europäische Richtlinien.
B. Die Anfänge der Urheberrechtsgesetzgebung in den tschechischen Ländern: Dieses Kapitel behandelt die historischen Wurzeln des Urheberrechts in der Habsburgermonarchie, einschließlich der Entwicklung vom Privilegienwesen hin zu den ersten gesetzlichen Regelungen wie dem Kaiserlichen Patent von 1846 und dem Urhebergesetz von 1895.
C. Der Schutz des Urhebers in der Ersten Republik: Hier wird der Übergang zum tschechoslowakischen Urheberrechtsgesetz von 1926 und die Herausforderung der Rechtsvereinheitlichung nach 1918 detailliert analysiert.
D. Die Tschechoslowakische Sozialistische Republik: Dieses Kapitel erläutert die Urheberrechtsgesetzgebung unter sozialistischen Vorzeichen und deren Einfluss auf die Ausgestaltung von Urheberrechten sowie die Einführung von Kulturfonds.
E. Die Entwicklung nach der samtenen Revolution: Die Arbeit beschreibt die Anpassung des Urheberrechts an die neuen politischen und wirtschaftlichen Bedingungen ab 1990, inklusive der Einführung des Schutzes für Computerprogramme.
F. Das Gesetz Nr. 121/2000 Slg.: Dieses Kapitel widmet sich der modernen Neuregelung des Urheberrechts an der Schwelle zum 21. Jahrhundert und der Integration internationaler Abkommen sowie EU-Richtlinien.
G. Schlußbemerkung: Ein zusammenfassender Rückblick auf die traditionsreiche Entwicklung und ein Ausblick auf die Bewährung des aktuellen tschechischen Urheberrechts in der Praxis.
Urheberrecht, Tschechien, Tschechoslowakei, Urheberrechtsgesetz, Rechtsgeschichte, EU-Recht, Gesetzliche Lizenzen, Schutzdauer, Computerprogramme, Datenbanken, Verwertungsgesellschaften, geistiges Eigentum, Nachdruckverbot, Kulturgüter, Urhebervertragsrecht
Die Arbeit befasst sich mit der gesamten historischen Entwicklung des Urheberrechts auf dem Gebiet der Tschechischen Republik, angefangen bei den österreichischen Wurzeln bis hin zur modernen Gesetzgebung im Jahr 2000.
Zentrale Schwerpunkte sind die Evolution der Schutzgegenstände, die Rechtsstellung des Urhebers, der Schutz von Werken wie Computerprogrammen und Datenbanken sowie die Bedeutung kollektiver Rechteverwaltung.
Das Hauptziel ist es, aufzuzeigen, wie sich der tschechische Schutzstandard an den europäischen Standard angenähert hat, um den Anforderungen eines EU-Beitritts zu genügen.
Die Arbeit folgt einer rechtsgeschichtlichen und dogmatischen Analyse, die die historische Gesetzgebungslinie verfolgt und diese mit aktuellen nationalen sowie internationalen rechtlichen Anforderungen kontrastiert.
Der Hauptteil gliedert sich in chronologische Abschnitte: von der Kaiserzeit und Ersten Republik über die sozialistische Ära bis hin zu den Novellierungen nach der samtenen Revolution und dem Gesetz Nr. 121/2000 Slg.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Rechtsvereinheitlichung, materielle Reziprozität, Schutzdauer, Urheberpersönlichkeitsrecht, kollektive Wahrnehmung und EU-Harmonisierung charakterisiert.
Die Arbeit analysiert, wie das sozialistische System den Fokus auf die soziale Einbindung des Urhebers legte und versucht, die Auswirkungen der administrativ-direktiven Kulturlenkung auf das Urheberrecht objektiv darzustellen.
Internationale Verträge, wie die Berner Übereinkunft und später die WIPO-Abkommen, werden als wesentliche Treiber für die kontinuierliche Modernisierung und Anpassung der tschechischen Gesetzgebung identifiziert.
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