Wissenschaftlicher Aufsatz, 2012
65 Seiten
Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Vorgehensweise
2 Zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensnachfolge
2.1 Definition der Unternehmensnachfolge
2.2 Familieninterne Nachfolge
2.2.1 Vorweggenommene Erbfolge bzw. Schenkung
2.2.2 Nachfolge per Testament oder Erbvertrag
2.2.3 Gesetzliche Erbfolge
2.2.4 Owner Buyout
2.3 Familienexterne Nachfolge
2.3.1 Verkauf des Unternehmens
2.3.1.1 Verkauf gegen Einmalzahlung
2.3.1.2 Earn-Out
2.3.1.3 Management/Employee-Buy-Out/Buy-In
2.3.1.4 Going Public
2.3.1.5 Liquidation
2.3.2 Verpachtung
2.3.3 Rente
2.4 Unternehmensnachfolge durch Stiftung
2.4.1 Stiftungsarten im Privatrecht
2.4.1.1 Die Stiftung bürgerlichen Rechts
2.4.1.1.1 Rechtsquellen
2.4.1.1.2 Definition
2.4.1.1.3 Konstituierende Strukturmerkmale
2.4.1.1.3.1 Stiftungszweck
2.4.1.1.3.2 Stiftungsvermögen
2.4.1.1.3.3 Stiftungsorganisation
2.4.1.1.4 Die Satzung
2.4.1.1.4.1 Inhalte
2.4.1.1.4.2 Zweckänderung oder Aufhebung
2.4.1.2 Die Treuhandstiftung
2.4.1.3 Abgrenzung nach den Kriterien der Gemeinnützigkeit und Eigennützigkeit
2.4.1.4 Familienstiftung
2.4.1.5 Unternehmensstiftung
2.4.1.5.1 Grundlagen
2.4.1.5.2 Unternehmensträgerstiftung
2.4.1.5.3 Beteiligungsträgerstiftung
2.4.1.5.3.1 Allgemeine Struktur
2.4.1.5.3.2 Stiftung und Co. KG
2.4.1.5.3.3 Doppelstiftung
2.4.2 Stiftungsähnliche Organisationen
2.4.2.1 Die Stiftungs-Kapitalgesellschaft
2.4.2.2 Der Stiftungs-Verein
2.5 Unternehmensnachfolge durch Gründung einer gGmbH
2.6 Empirische Daten zu Stiftungen
2.7 Synopse
3 Resümee
3.1 Interne Lösung
3.1.1 Übergabe an den Nachwuchs
3.2 Externe Lösung
3.2.1 Verkauf gegen Einmalzahlung
3.2.2 Going Public
3.2.3 Management-Buy-Out und Employee-Buy-Out
3.2.4 Management-Buy-In
3.2.5 Liquidation
3.2.6 Verpachtung
3.2.7 Rente
3.3 Die Stiftungslösung
Diese Arbeit untersucht die zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensnachfolge, um Unternehmern und Beratern einen Überblick über die verschiedenen Strategien zur Übertragung der Eigentümer- und Geschäftsführungsfunktionen zu geben. Der Fokus liegt dabei auf der Abgrenzung interner und externer Nachfolgelösungen sowie der detaillierten Analyse der Stiftung als innovativem Instrument zur Sicherung der Unternehmenskontinuität über Generationen hinweg.
2.4.1.1.2 Definition
Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet der Begriff der Stiftung sowohl den Akt der Hingabe von Vermögen für einen bestimmten Zweck als auch die Organisation, mit welcher der Zweck verfolgt wird. Im Folgenden wird mit dem Begriff nur die Organisation bezeichnet. Eine Legaldefinition des Stiftungsbegriffs existiert nicht.
Die Stiftung lässt sich definieren als „das wirtschaftliche, aus einer eigenen Vermögensmasse bestehende Gebilde …, welches einem bestimmten Zweck gewidmet ist und das weder Eigentümer noch Mitglieder hat“. Eine wesentliche Eigenschaft der Stiftung ist somit, dass sie sich gewissermaßen selbst gehört (Eigentümerlosigkeit). Aus diesem Grund spricht man auch von einer verselbständigten Vermögensmasse.
Im Unterschied zu Vereinen – und den auf dem Vereinsbegriff aufbauenden Kapitalgesellschaften – sowie auch Personengesellschaften kann die Stiftung nicht durch Mitglieder bzw. Gesellschafter gesteuert werden. Der einmal vom Stifter festgelegte Stiftungszweck besteht daher grds. unbegrenzt fort, die Stiftung wird auf ewige Dauer angelegt. Auch die Begünstigten (Destinäre) der Stiftung besitzen nicht den Status von Mitgliedern, vielmehr sind sie lediglich Empfänger im Allgemeinen nicht einklagbarer Leistungen.
Die Begründung einer Stiftung durch den Stifter mit der Übertragung des Stiftungsvermögens auf den Stiftungsträger wird als Stiftungsgeschäft bezeichnet. Als Stifter kommen sowohl natürliche wie auch juristische Personen in Betracht. Eine Stiftung kann vom Stifter sowohl zu Lebzeiten als auch von Todes wegen durch Testament oder Erbvertrag begründet werden.
Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Dringlichkeit der Nachfolgeproblematik in deutschen mittelständischen Unternehmen und führt in die Thematik der Stiftung als Gestaltungsinstrument ein.
Zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensnachfolge: Dieses Kapitel analysiert systematisch die verschiedenen Wege der Nachfolge, unterteilt in familieninterne, familienexterne sowie stiftungsorientierte Modelle.
Resümee: Das abschließende Kapitel fasst die Eignung der verschiedenen Nachfolgekonzepte zusammen und betont die strategische Bedeutung der Stiftung zur Wahrung der Kontinuität.
Unternehmensnachfolge, Stiftung, Familienunternehmen, Stiftungsrecht, Erbrechtsreform, Management-Buy-Out, Vermögensübertragung, Unternehmenskontinuität, Gemeinnützigkeit, Eigennützigkeit, Familienstiftung, Unternehmensstiftung, Liquidation, Verpachtung, Unternehmensverkauf.
Die Arbeit befasst sich mit den zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übergabe von Unternehmen, wobei ein besonderer Fokus auf der Stiftungslösung liegt.
Thematisiert werden sowohl klassische Nachfolgekonzepte wie Verkauf, Verpachtung und Schenkung als auch komplexe Stiftungsmodelle.
Ziel ist es, die Komplexität der Nachfolgegestaltung zu strukturieren und aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen eine Stiftung als Alternative zu traditionellen Nachfolgemodellen sinnvoll ist.
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgreifende Literaturanalyse sowie die systematische Aufarbeitung des geltenden Stiftungszivilrechts und relevanter Unternehmensnachfolgestrategien.
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Unternehmensnachfolge, die Diskussion interner und externer Varianten sowie eine detaillierte Darstellung der Stiftungsarten und stiftungsähnlichen Organisationsformen.
Zentrale Begriffe sind die Unternehmensnachfolge, Familienstiftung, Unternehmensstiftung, sowie die steuerliche Klassifizierung als gemeinnützig oder eigennützig.
Die Doppelstiftung kombiniert eine Familienstiftung mit einer gemeinnützigen Stiftung, um Vorteile bei der Steuerlast zu erzielen, während die Familie weiterhin die Kontrolle über das Unternehmen behält.
Die Liquidation führt zur Zerschlagung des Unternehmens und Vernichtung von Arbeitsplätzen; sie wird daher als „schlechteste“ Lösung bei einer anstehenden Unternehmensnachfolge bewertet.
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