Bachelorarbeit, 2012
53 Seiten
1. Einleitung
2. Teilhabe und Arbeit bei Behinderung
2.1 Teilhabe, Integration und Inklusion
2.2 Historische Ansichten zur Teilhabe behinderter Menschen
2.3 Die Funktion und Bedeutung von Arbeit
2.3.1 Arbeit als (Erwerbs-) Tätigkeit
2.3.2 Die soziale Bedeutung von Arbeit
3. Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) im Überblick
3.1 Geschichtliche Entwicklung der Beschäftigung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung
3.1.1 Der Umgang mit behinderten Menschen im Laufe der Geschichte
3.1.2 Erste Arbeitseinrichtungen für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung
3.1.3 Die Etablierung der ersten Werkstätten
3.2 Der heutige Entwicklungsstand der Werkstätten
3.2.1 Zahlen und Fakten
3.2.2 Aufnahmekriterien
4. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf Teilhabe am Arbeitsleben
4.1 Grundsätzliches zur UN-Konvention
4.2 Teilhabe am Arbeitsleben nach §27 der UN-Konvention
4.2.1 Recht auf Arbeit (in einem inklusiven Umfeld)
4.2.2 Recht auf Erwerb des Lebensunterhalts
4.2.3 Anforderungen an den Arbeitsmarkt
4.3 Umsetzung der UN-Konvention in Deutschland durch den Nationalen Aktionsplan (NAP)
5. Kritische Reflexion der Werkstätten im Hinblick auf Teilhabe am Arbeitsleben in Bezug auf die UN-Konvention
5.1 Förderung des Übergangs auf den ersten Arbeitsmarkt
5.2 Stellenwert und Förderung von Arbeit in den Werkstätten
5.3 Lösungs- und Reformansätze zur besseren Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
6. Fazit
Die Arbeit untersucht kritisch, inwieweit Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Deutschland den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich einer echten Teilhabe am Arbeitsleben gerecht werden, und diskutiert das Spannungsfeld zwischen dem institutionellen Werkstatt-System und dem Leitbild der Inklusion.
3.1. Geschichtliche Entwicklung der Beschäftigung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung
Im Folgenden werde ich zunächst einen kurzen Überblick über die geschichtliche Entwicklung der Beschäftigung behinderter Menschen von den Anfängen bis zur Etablierung der Werkstätten bieten und mich dabei insbesondere auf die Beschäftigung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung konzentrieren, da diese, wie zuvor schon erwähnt, noch immer den mit Abstand größten Anteil der Beschäftigten in den Werkstätten ausmachen und es erklärt werden sollte, warum dieser Bereich sich so weit ausdifferenzieren konnte.
3.1.1. Der Umgang mit behinderten Menschen im Laufe der Geschichte
Menschen mit Behinderung hat es von Anfang der Menschheitsgeschichte an gegeben. Schon immer wurde dabei auch schon zwischen solchen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen unterschieden. Zudem haben sich diese beiden Personengruppen auch schon immer recht unterschiedlich entwickelt, was ihr Ansehen in der Gesellschaft und den gesellschaftlichen Umgang mit ihnen betraf. So wurden Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, die früher meistens „Krüppel“ oder, insbesondere, wenn es sich um Kriegsversehrte handelte, „Invaliden“ genannt wurden, oft deutlich besser behandelt, als geistig beeinträchtigte Menschen. So ist etwa aus den ersten Hochkulturen (Ägypten, Griechenland, Rom) überliefert, dass körperlich behinderte Menschen durchaus gesellschaftliche Teilhabe-Möglichkeiten hatten und zum Beispiel im alten Rom körperlichen Einschränkungen mit „relativer Toleranz“ (Kreissl 2004: 13) begegnet wurde, auch soll es im alten Rom bereits um 300 vor Christus eine stationäre Pflegeeinrichtung für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung gegeben haben (vgl. Kreissl 2004). Allerdings betrafen solche Beispiele wie gesagt, in der Regel nur Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, während Menschen mit geistiger Behinderung noch einmal vor ganz andere Schwierigkeiten gestellt wurden.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die etablierte Rolle der WfbM in der deutschen Behindertenhilfe und stellt die Frage, inwieweit dieses Sondereinrichtungs-System mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar ist.
2. Teilhabe und Arbeit bei Behinderung: Dieses Kapitel definiert die Begriffe Teilhabe, Inklusion und Arbeit aus soziologischer Sicht und erörtert, warum letztere für Menschen mit Behinderung eine zentrale Rolle spielt.
3. Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) im Überblick: Es wird die historische Genese der Werkstätten nachgezeichnet und der aktuelle Entwicklungsstand inklusive der Aufnahmekriterien sowie des Doppelcharakters dieser Einrichtungen dargestellt.
4. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf Teilhabe am Arbeitsleben: Das Kapitel analysiert den Artikel 27 der Konvention, beleuchtet das Recht auf Arbeit als Menschenrecht und bewertet die Umsetzung durch den Nationalen Aktionsplan in Deutschland.
5. Kritische Reflexion der Werkstätten im Hinblick auf Teilhabe am Arbeitsleben in Bezug auf die UN-Konvention: Hier erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der unzureichenden Übergangsquote auf den ersten Arbeitsmarkt sowie eine Diskussion über Lösungsansätze wie Außenarbeitsplätze und das Persönliche Budget.
6. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass trotz der Kritik an Sondereinrichtungen das Werkstatt-System aufgrund seiner Größe und Bedeutung eine Koexistenz-Strategie erfordert, bis eine inklusive Arbeitswelt tatsächlich realisierbar ist.
Werkstätten für behinderte Menschen, WfbM, UN-Behindertenrechtskonvention, Teilhabe, Arbeit, Inklusion, Integration, Soziologie, beruflicher Übergang, Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, Persönliches Budget, Behindertenhilfe, Sondereinrichtungen, Rehabilitationsleistungen, Arbeitsmarkt.
Die Arbeit analysiert kritisch das deutsche Werkstatt-System für behinderte Menschen vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und untersucht, inwieweit diese Einrichtungen ihren Auftrag zur beruflichen Teilhabe heute noch erfüllen können.
Zentral sind die theoretischen Grundlagen von Inklusion und Arbeit, die Geschichte der Werkstätten in Deutschland, die rechtlichen Implikationen der UN-Konvention sowie die praktische Wirksamkeit von Übergangsinstrumenten.
Die zentrale Frage ist, was Teilhabe am Arbeitsleben bedeutet und inwiefern Werkstätten im Anbetracht der UN-Konvention ihrer Aufgabe gerecht werden, Menschen mit Behinderung wirklich inklusiv am Arbeitsleben teilhaben zu lassen.
Der Autor stützt sich auf eine tiefgehende Literaturanalyse, um den Begriff der Arbeit soziologisch zu definieren und die aktuelle Situation der Werkstätten sowie deren rechtliche und gesellschaftliche Einbettung kritisch zu reflektieren.
Der Hauptteil gliedert sich in die soziologische Begriffsbestimmung, einen historischen Abriss, die Darstellung der UN-Konvention mit Fokus auf Artikel 27 und eine kritische Reflexion, die auch Reformansätze wie Integrationsfachdienste einbezieht.
Die Arbeit lässt sich am besten durch Begriffe wie Werkstätten (WfbM), UN-Behindertenrechtskonvention, Inklusion, Teilhabe, Arbeit, berufliche Rehabilitation und Inklusionsansätze beschreiben.
Der Autor bewertet diese als erschreckend gering und führt Beispiele an, wonach die Übergangsquoten regelmäßig unter 1% liegen, was die Kritik am System der Werkstätten verstärkt.
Außenarbeitsplätze werden als sinnvoller, aber aktuell noch zu wenig genutzter Ansatz betrachtet, um eine stärkere Interaktion zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen in der freien Wirtschaft zu ermöglichen.
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