Seminararbeit, 2012
17 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit
2.1 Abgrenzung Personen-/ Verhaltensbedingte Kündigung
2.2 Krankheit als Kündigungsgrund sozial gerechtfertigt?
3 Prüfungsschema
3.1 Negative Prognose
3.2 Beeinträchtigung betrieblicher oder wirtschaftlicher Interessen
3.3 Interessenabwägung
3.4 Betriebliches Eingliederungsmanagement
3.5 Weitere Leitsätze des BAG
4 Darlegungs- und Beweislast
5 Das Thema Diskriminierung
6 Beteiligung des Betriebs- bzw. Personalrats
7 Kritik an der Rechtsprechung des BAG
8 Fazit
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Voraussetzungen und das Prüfungsschema für eine krankheitsbedingte Kündigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere bei häufigen Kurzerkrankungen, um aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen eine solche Kündigung sozial gerechtfertigt ist.
3 Prüfungsschema
Grundsätzlich hat die Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer auf Krankheit gestützten Kündigung in drei Stufen zu erfolgen, was das BAG in einer Entscheidung vom April 1999 nochmals bestätigt hat:
Es ist zunächst eine negative Prognose hinsichtlich des voraussichtlichen Gesundheitszustands erforderlich.
Die bisherigen und nach der Prognose zu erwartenden Auswirkungen des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers müssen weiter zu erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher oder wirtschaftlicher Interessen führen.
Bei der Interessenabwägung ist dann zu prüfen, ob die erheblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen.
1 Einleitung: Die Einleitung stellt die Belastung durch krankheitsbedingte Fehlzeiten dar und erläutert den Aufbau der Untersuchung zur Rechtmäßigkeit von Kündigungen wegen Kurzerkrankungen.
2 Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit: Dieses Kapitel grenzt die personenbedingte von der verhaltensbedingten Kündigung ab und klärt, inwiefern eine Krankheit an sich als Kündigungsgrund dienen kann.
3 Prüfungsschema: Hier wird das dreistufige Prüfungsschema des BAG detailliert erläutert, welches Prognose, betriebliche Auswirkungen und Interessenabwägung umfasst.
4 Darlegungs- und Beweislast: Dieses Kapitel analysiert die Verteilung der Beweislast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Falle einer Kündigungsschutzklage.
5 Das Thema Diskriminierung: Es wird kurz beleuchtet, wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Kontext krankheitsbedingter Kündigungen anzuwenden ist.
6 Beteiligung des Betriebs- bzw. Personalrats: Dieses Kapitel behandelt die notwendige Unterrichtung der Arbeitnehmervertretung vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung.
7 Kritik an der Rechtsprechung des BAG: Hier wird kritisch hinterfragt, inwieweit die Indizwirkung vergangener Fehlzeiten für die Zukunft rechtlich problematisch sein kann.
8 Fazit: Das Fazit fasst die wesentlichen Kriterien zusammen, die bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen zwingend zu beachten sind.
Krankheitsbedingte Kündigung, Kurzerkrankungen, negative Prognose, Interessenabwägung, Kündigungsschutzgesetz, Betriebliches Eingliederungsmanagement, BAG, Arbeitsrecht, Darlegungs- und Beweislast, Personelle Fehlzeiten, Sozialrechtfertigung.
Die Arbeit befasst sich mit den arbeitsrechtlichen Möglichkeiten eines Arbeitgebers, Arbeitsverhältnisse ordentlich zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund häufiger Kurzerkrankungen oft fehlt.
Zentrale Themen sind die rechtliche Abgrenzung der Kündigungsgründe, die Anforderungen an eine wirksame negative Gesundheitsprognose sowie die Durchführung einer interessengerechten Abwägung.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Arbeitgeber die Voraussetzungen für eine rechtswirksame krankheitsbedingte Kündigung im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes erfüllen können.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der einschlägigen Gesetzestexte sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung des dreistufigen Prüfungsschemas (Prognose, Interessenabwägung), die Beweislastverteilung, die Rolle des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und die Beteiligung des Betriebsrats.
Die zentralen Begriffe sind negative Gesundheitsprognose, Interessenabwägung, Kündigungsschutz, betriebliche Beeinträchtigung und Beweislast.
Das BEM dient als Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsprinzips; wurde es unterlassen, kann dies die soziale Rechtfertigung einer Kündigung infrage stellen, sofern mildere Mittel zur Weiterbeschäftigung bestanden hätten.
Das BAG wertet die Kosten einer Personalreserve als betriebliche Belastung, jedoch nur in dem Umfang, der einem betriebstypischen Krankenstand entspricht, um den geordneten Betriebsablauf sicherzustellen.
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