Hausarbeit (Hauptseminar), 2012
27 Seiten, Note: 1,0
1 Hinführung zum Thema
2 Das alte Reichsrecht antiquum ius imperii
3 Friedrichs Versuche, sich Unteritaliens zu bemächtigen bis zur Verlobung Heinrichs VI. mit Konstanze
4 Wer gibt den Anstoß zur Heirat?
4.1 Argumente für Friedrich Barbarossa
4.2 Wilhelm II. als Initiator
4.3 Der Papst vermittelte das Ehebündnis
4.4 Heinrich II. von England wollte von der Hochzeit profitieren
5 War die Kinderlosigkeit Wilhelms II. bereits 1184 abzusehen?
6 Beim Tod Wilhelms II. 1189 – welche Chancen hat Konstanze, sich (als Frau) gegen Tankred von Lecce durchzusetzen?
7 Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Hintergründe der Heirat zwischen Heinrich VI. und Konstanze von Sizilien im Jahr 1184 sowie die Frage, ob diese Allianz als gezielte Initiierung Friedrich Barbarossas zur Vereinigung des Reiches mit Unteritalien zu werten ist oder ob andere Akteure wie Wilhelm II. von Sizilien, der Papst oder Heinrich II. von England maßgeblich dazu beitrugen.
1 Hinführung zum Thema
Eine aggressive Expansionspolitik der Herrscher im Hochmittelalter war keine Seltenheit. Es wurden Heereszüge in gegnerische Territorien unternommen – oft legitimiert durch alte Rechte oder Erbansprüche. Auch Friedrich Barbarossa versuchte zu seinen Lebzeiten, Ansprüche auf Süditalien, beruhend auf dem alten Reichsrecht, dem antiquum ius imperii, geltend zu machen. Nachdem sich militärisch kein Erfolg einstellte, wurde eine diplomatische Lösung in Form des Friedens von Venedig 1177 gesucht. Doch noch immer schien Friedrich I. seine Ambitionen, eine Verbindung zwischen dem Regnum im Süden Italiens und dem Imperium herzustellen, nicht aufgegeben zu haben.
Eine Heirat zwischen dem Sohn des Staufers, Heinrich VI., und Konstanze, der Tante des Normannenkönigs Wilhelm II. und Eventualthronfolgerin bei einem kinderlosen Tod Wilhelms, sollte diese Allianz zwischen Sizilien und den Staufern doch noch ermöglichen. Dass der Normannenherrscher wirklich wenige Jahre später, 1189, kinderlos starb und Heinrich VI. über Konstanze Ansprüche auf Unteritalien anmelden konnte, erfüllte Barbarossa den lange gehegten Wunsch einer Vereinigung des Regnum mit dem Imperium. Fraglich ist jedoch, ob Friedrich I. schon bei der Verlobung 1184 mit diesem Fall der Erbfolge rechnete und er mit diesem Hintergedanken die Hochzeit initiierte.
1 Hinführung zum Thema: Einleitung in die Expansionspolitik der Staufer und Fragestellung zur Intention der Heirat von 1184.
2 Das alte Reichsrecht antiquum ius imperii: Erläuterung der rechtlichen Legitimation, mit der die Staufer ihre Herrschaftsansprüche auf Süditalien untermauerten.
3 Friedrichs Versuche, sich Unteritaliens zu bemächtigen bis zur Verlobung Heinrichs VI. mit Konstanze: Rückblick auf die militärischen und diplomatischen Bemühungen Barbarossas vor dem Ehebündnis.
4 Wer gibt den Anstoß zur Heirat?: Detaillierte Analyse der möglichen Initiatoren des Ehebündnisses aus Sicht verschiedener historischer Akteure.
5 War die Kinderlosigkeit Wilhelms II. bereits 1184 abzusehen?: Untersuchung der Frage, ob die Unfruchtbarkeit des Normannenkönigs ein kalkulierbares Risiko für die Zeitgenossen darstellte.
6 Beim Tod Wilhelms II. 1189 – welche Chancen hat Konstanze, sich (als Frau) gegen Tankred von Lecce durchzusetzen?: Analyse der Krise nach dem Tod Wilhelms und der politischen Faktoren, die Tankreds Machtübernahme begünstigten.
7 Fazit: Zusammenführende Bewertung der Initiatorenthese und der Bedeutung des Ehebündnisses für die staufische Machtpolitik.
Heinrich VI., Konstanze von Sizilien, Friedrich Barbarossa, Wilhelm II. von Sizilien, Unteritalien, antiquum ius imperii, Normannenreich, Staufer, Ehebündnis, Thronfolge, Tankred von Lecce, Kurie, Papsttum, Mittelalter, Byzanz
Die Arbeit analysiert die Heiratspolitik im 12. Jahrhundert, speziell die Vermählung Heinrichs VI. mit Konstanze von Sizilien im Jahr 1184, um zu klären, welche politischen Interessen und Akteure hinter diesem Bündnis standen.
Im Fokus stehen das staufische Reichsrecht, die diplomatischen Beziehungen zwischen dem Reich, Sizilien und dem Papsttum sowie die Frage nach der Nachfolgeregelung im normannischen Königreich.
Das Hauptziel ist zu ermitteln, ob Friedrich Barbarossa die Hochzeit gezielt initiierte, um Sizilien für das Reich zu gewinnen, oder ob der Anstoß von anderen Parteien ausging.
Es handelt sich um eine historische Analyse, die auf einer kritischen Auswertung mittelalterlicher Quellen (Annalen, Chroniken) und der Auseinandersetzung mit der fachspezifischen Mediävistik basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Untersuchung der Rechtsgrundlagen, der historischen Versuche der Unteritalienpolitik und eine differenzierte Betrachtung der potenziellen Initiatoren der Heirat sowie der Ereignisse nach dem Tod Wilhelms II.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Staufer, Regnum, Imperium, Erbfolge, Diplomatie des Hochmittelalters und Konstanze von Sizilien definieren.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass diese Frage in der Forschung kontrovers diskutiert wird, wobei sowohl biologische als auch politische Argumente abgewogen werden, eine definitive Klärung jedoch offen bleibt.
Aufgrund politischer Widerstände des sizilianischen Adels, der Ablehnung einer weiblichen Thronfolge und der aktiven Unterstützung Tankreds von Lecce durch die Kurie war ihre Position direkt nach dem Tod Wilhelms zu schwach.
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