Bachelorarbeit, 2011
75 Seiten, Note: 1,3
A. Einleitung und Zielsetzung
B. Klärung der Begrifflichkeiten
I. Verfassungsrechtliche Grundlage - Koalitionsfreiheit
1. Allgemeines
2. Individuelle Koalitionsfreiheit
a) Positive und negative Koalitionsfreiheit
b) Voraussetzungen und Arten von Gewerkschaften
3. Kollektive Koalitionsfreiheit
a) Organisations- und Satzungsautonomie
b) Bestandsgarantie
c) Betätigungsgarantie
II. Tarifkonkurrenz
III. Tarifpluralität
IV. Tarifeinheit
C. Historische Entwicklung und aktueller Meinungsstand der Rechtsprechung
I. Entwicklung der Tarifautonomie in Deutschland
II. Entwicklung der Rechtsprechung zur Tarifeinheit und -pluralität von 1957 – 2010
D. Reaktionen auf das BAG Urteil im Juni 2010
E. Lösungsansätze
I. Gesetzliche Normierung
1. Verfassungsrechtliche Komplikationen mit Art. 9 III GG
a) Allgemeines zur Prüfung eines Grundrechts
b) Verfassungsrechtliche Komplikationen mit Art. 9 III GG
2. Initiative des DGB BDA
a) Hintergrund und Entstehung der Zusammenarbeit
b) Ende der Zusammenarbeit und Folgen für den Vorschlag
c) Beschreibung der Inhalte
d) Bewertung durch Gutachten
aa) Befürworter des BDA Vorschlages
bb) Kritiker des BDA Vorschlages
3. Teilweise Aufrechterhaltung des Grundsatzes der Tarifeinheit
4. Stellungnahme zur gesetzlichen Lösung der Tarifeinheit
II. Beibehaltung der Tarifpluralität
1. Argumentation der Befürworter der Tarifpluralität
2. Beispiele für die tatsächliche Anwendung der Tarifpluralität
3. Kodifizierung und Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften
a) Allgemeines zu einer Kodifizierung
b) Inhalt eines konkreten Kodex
c) Probleme bei der Umsetzung
4. Stellungnahme zur Beibehaltung der Tarifpluralität
F. Ausblick und Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht und bewertet die Auswirkungen der BAG-Entscheidung aus dem Jahr 2010, die das langjährige Prinzip der Tarifeinheit aufhob. Im Fokus steht die Forschungsfrage, wie die Zukunft der Tarifeinheit und der Tarifpluralität nach dem Wegfall der bisherigen richterrechtlichen Grundlage zu beurteilen ist und welche Lösungsansätze für die tarifpolitische Landschaft bestehen.
c) Betätigungsgarantie
Die Betätigungsgarantie schützt alle Tätigkeiten der Koalitionen, welche der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. Hierzu gehören alle Verhaltensweisen, die koalitionsspezifisch sind, also seitens der Arbeitnehmergewerkschaften die Möglichkeit des Streiks, seitens der Arbeitgeberverbände die Möglichkeit der Aussperrung. Die Gewerkschaften bieten hier oftmals Unterstützungen im Arbeitskampf, z. B. Streikausfallgeld für die Mitglieder. Insbesondere gehört zur Betätigungsgarantie aber auch die Tarifautonomie, welche den Kern der gewerkschaftlichen Arbeit bildet und den Arbeitnehmern im Zuge von Tarifverträgen umfangreiche Rechte einräumt. Weiterhin ist auch die Information, Selbstdarstellung und Werbung der Verbände garantiert. Dies umfasst nicht nur die Informationsarbeit in der Öffentlichkeit, sondern nach langjährig uneinheitlicher Rechtsprechung auch konkret in einem Betrieb. So lange nicht gezielt der Betrieb gestört wird, darf die Gewerkschaft an ihrer Informationsarbeit nicht gehindert werden.
Die Grenzen der Betätigungsfreiheit sind dann erreicht, wenn die Koalitionen außerhalb der Arbeits- und Wirtschaftsbereiche agieren. In diesem Fall können sie nur andere Grundrechte wie die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG oder die Freiheit der Meinungsäußerung aus Art. 5 I GG in Anspruch nehmen.
A. Einleitung und Zielsetzung: Einführung in das Urteil des BAG zur Tarifeinheit und Definition der Forschungsfragen und methodischen Vorgehensweise.
B. Klärung der Begrifflichkeiten: Definition der grundlegenden verfassungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Begriffe wie Koalitionsfreiheit, Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität.
C. Historische Entwicklung und aktueller Meinungsstand der Rechtsprechung: Darstellung der historischen Wurzeln der Tarifautonomie und der Entwicklung der BAG-Rechtsprechung bis zum Umbruch 2010.
D. Reaktionen auf das BAG Urteil im Juni 2010: Analyse der medialen und verbandspolitischen Reaktionen auf die Abkehr von der richterrechtlichen Tarifeinheit.
E. Lösungsansätze: Diskussion verschiedener Wege der Neuregelung, insbesondere gesetzliche Normierungsvorschläge und die Beibehaltung der Tarifpluralität.
F. Ausblick und Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Zukunft der Tariflandschaft unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher und praktischer Aspekte.
Tarifeinheit, Tarifpluralität, Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie, BAG-Urteil, Spartengewerkschaften, Art. 9 III GG, Arbeitskampf, Tarifvertragsgesetz, Tarifkonkurrenz, Verfassungsrecht, Streikrecht, Mitbestimmung, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände
Die Arbeit analysiert die rechtlichen und gesellschaftlichen Folgen der BAG-Entscheidung von 2010, durch welche das bisherige Prinzip der Tarifeinheit ("Ein Betrieb, ein Tarifvertrag") gekippt wurde.
Die Arbeit behandelt schwerpunktmäßig die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Koalitionsfreiheit, die historische Entwicklung der Tarifautonomie sowie die aktuelle Debatte um gesetzliche Neuregelungen und Tarifpluralität.
Das Ziel ist die Bewertung der Zukunft der Tarifeinheit und Tarifpluralität unter Berücksichtigung der Frage, ob eine gesetzliche Neuregelung verfassungsgemäß und notwendig ist.
Die Arbeit nutzt die juristische Literaturanalyse, insbesondere die Auswertung von Rechtsgutachten, Grundsatzurteilen des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts sowie die Analyse von Gesetzesentwürfen.
Im Hauptteil werden Lösungsansätze gegenübergestellt: Einerseits der von DGB und BDA angestrebte Gesetzesvorschlag zur gesetzlichen Normierung, andererseits die Beibehaltung der Tarifpluralität als gelebte Praxis.
Wichtige Begriffe sind Tarifeinheit, Tarifpluralität, Tarifautonomie, Koalitionsfreiheit (Art. 9 III GG) und Spartengewerkschaften.
Die Arbeit beleuchtet, wie durch spezialisierte Spartengewerkschaften (z.B. GDL, UFO) der Druck auf das traditionelle Tarifgefüge erhöht wurde und warum diese Akteure die Tarifpluralität als gestärkt ansehen.
Der Autor kommt nach detaillierter Prüfung der Gutachten zu dem Schluss, dass der Gesetzesvorschlag von DGB und BDA verfassungsrechtlich problematisch und letztlich als nicht verfassungskonform abzulehnen ist.
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