Magisterarbeit, 2009
68 Seiten
A. Problemdarstellung
B. Die verfassungsrechtliche Rechtsprechung
1. Das Urteil des BVerfG, Beschluss vom 01.12.1992 – 1 BvR 88/91, 576/91
2. Die Übertragbarkeit des Urteils auf verwaltungsaktsakzessorische Umweltstraftaten
a) Vergleichbarkeit des Sachverhaltes
b) Übertragbarkeit des Urteils zum Ordnungswidrigkeitenrecht auf das Strafrecht
c) Zwischenergebnis
C. Die Frage der Notwendigkeit der materiellen Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes
I. Kritische Würdigung der Argumente der Befürworter einer Strafbarkeit
1. Tatbestandswirkung
2. Gestaltungskraft
3. Rechtsgutsverletzung
a) Die Rechtsgüter „Bedürfnisse der staatlichen Ordnung“ und „Ungehorsam“
b) Das Problem der Ermessensentscheidung
c) Ausgestaltung als Gefährdungsdelikte
d) Zwischenergebnis
4. Das vermeintliche Entscheidungsprivileg des Verwaltungsrechts
5. Das vermeintliche „Irrtumsprivileg“ des Staates
6. Einheit der Rechtsordnung
a) Einheit der Rechtsordnung als einheitliches Begriffsverständnis
b) Einheit der Rechtsordnung als Gebot der Widerspruchsfreiheit
7. Rechtssicherheit
II. Kritische Würdigung der Argumente der Gegner einer Strafbarkeit
1. Bindung an Recht und Gesetz gem. Art.20 III GG
2. Verletzung des Bestimmtheitsgebots gem.Art.103 II GG.
3. Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz gem. Art.19 IV GG
4. Verletzung des Rechtsprechungsmonopols gem.Art.92 GG
5. Verletzung des Gewaltenteilungsprinzips gem. Art.20 II GG
6. Eigener „Wirksamkeitsbegriff“
7. Kriminalpolitische Zielsetzung des Gesetzgebers
III. Zwischenergebnis
D. Die Frage der Notwendigkeit der formellen Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes
E. Zwischenergebnis
F. Dogmatische Einordnung des Ergebnisses
G. Auswirkung der verwaltungsrechtlichen Aufhebung/Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes
I. Argumente für eine Strafbewehrung trotz Aufhebung/Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes
II. Argumente gegen eine Strafbewehrung trotz Aufhebung/Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes
III. Zwischenergebnis
H. Versuchslösung
I. Gesamtergebnis
Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage, ob sich ein Bürger strafbar macht, wenn er gegen einen belastenden, vollziehbaren und wirksamen Verwaltungsakt verstößt, der jedoch rechtswidrig ist. Ziel ist es, die Legitimität dieser verwaltungsakzessorischen Strafbewehrung vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Prinzipien und der Bedeutung der Rechtswidrigkeit für den Strafprozess zu klären.
A. Problemdarstellung
Mit dem 18. Strafrechtsänderungsgesetz – Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität – vom 28.3.1980 wurden die wichtigsten Straftatbestände zum Schutz der Umwelt in den 29.Abschnitt des Strafgesetzbuches überführt. Dabei geriet vor allem die Ausgestaltung der Normen in den Blickpunkt der wissenschaftlichen Diskussion. Obwohl die Abhängigkeit sanktionsbewehrter Normen vom Verwaltungsrecht, die sogenannte „Verwaltungsakzessorität“, dem deutschen Recht seit längerem nicht fremd war, wurde und wird über die Legitimität dieser Ausgestaltung gestritten.
Ein zentraler Punkt des Diskurses ist dabei die Frage, ob sich strafbar macht, wer gegen einen belastenden, vollziehbaren und wirksamen Verwaltungsakt verstößt, obwohl dieser rechtswidrig ist.
Dieser spezifischen Frage wird in der vorliegenden Arbeit nachgegangen. Die Untersuchung beschränkt sich dabei allerdings auf die praktisch bedeutendste Konstellation, also mit der Variante, in der gegen Verwaltungsakte verstoßen wird, die in rechtswidrigerweise Weise ein Handeln, Tun oder Unterlassen als Verhaltenspflicht auferlegen oder die ein an sich erlaubnisfreies Handeln untersagen. Folglich wird nicht auf die zweifellos ebenfalls belastende Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes eingegangen. Ebenso unterbleibt eine nähere Untersuchung der prozessualen Folgen der Rechtswidrigkeit für den Strafprozess.
A. Problemdarstellung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Verwaltungsakzessorität im Umweltstrafrecht ein und definiert den Untersuchungsgegenstand, nämlich die Strafbarkeit bei Verstößen gegen rechtswidrige, aber wirksame Verwaltungsakte.
B. Die verfassungsrechtliche Rechtsprechung: In diesem Kapitel wird das für die Argumentation zentrale BVerfG-Urteil von 1992 analysiert und auf seine Übertragbarkeit auf das Umweltstrafrecht geprüft.
C. Die Frage der Notwendigkeit der materiellen Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes: Hier erfolgt eine ausführliche kritische Auseinandersetzung mit den Argumenten der Befürworter und Gegner einer Strafbarkeit, wobei Konzepte wie Tatbestandswirkung, Rechtsgutsverletzung und Einheit der Rechtsordnung hinterfragt werden.
D. Die Frage der Notwendigkeit der formellen Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes: Dieses Kapitel widmet sich der gesonderten Problematik formeller Fehler bei Verwaltungsakten und deren Einfluss auf die Strafbewehrung.
E. Zwischenergebnis: Es wird die Schlussfolgerung gezogen, dass eine Differenzierung nach der Art der Rechtswidrigkeit zwingend ist, um verfassungskonforme Ergebnisse zu erzielen.
F. Dogmatische Einordnung des Ergebnisses: Das Kapitel entwickelt den Ansatz, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal in die Umweltstrafnormen zu integrieren.
G. Auswirkung der verwaltungsrechtlichen Aufhebung/Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes: Hier wird untersucht, ob und wie eine nachträgliche Aufhebung oder Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes durch die Verwaltungsgerichte das Strafverfahren beeinflussen sollte.
H. Versuchslösung: Als Alternative für den Fall, dass die h.M. an der Strafbarkeit festhält, wird die Anwendung der Regeln der Versuchsstrafbarkeit vorgeschlagen, um zu einer gerechteren Lösung zu gelangen.
I. Gesamtergebnis: Die Arbeit fasst zusammen, dass nur materiell rechtmäßige Verwaltungsakte Grundlage für eine Strafbarkeit sein können und appelliert an den Gesetzgeber für mehr Klarheit.
Verwaltungsakzessorität, Umweltstrafrecht, Verwaltungsakt, Rechtswidrigkeit, Strafbarkeit, Rechtsgüterschutz, Tatbestandswirkung, Bestimmtheitsgebot, Rechtsstaatsprinzip, Strafwürdigkeit, Strafbedürftigkeit, Umweltdelikte, Normenklarheit, Rechtssicherheit, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
Die Arbeit analysiert die strafrechtliche Relevanz von Verstößen gegen Verwaltungsakte im Bereich des Umweltstrafrechts, insbesondere wenn diese Verwaltungsakte rechtswidrig sind.
Die zentralen Themen umfassen die Verwaltungsakzessorität, verfassungsrechtliche Schranken der Strafgesetzgebung, die Rechtsgutslehre im Strafrecht sowie das Verhältnis von Verwaltungs- und Strafrecht.
Die zentrale Frage lautet, ob sich jemand strafbar macht, der gegen einen belastenden, vollziehbaren und wirksamen Verwaltungsakt verstößt, sofern dieser Verwaltungsakt materiell rechtswidrig ist.
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, insbesondere die Analyse von Rechtsprechung (insb. BVerfG und BGH), die systematische Auslegung von Straf- und Verwaltungsnormen sowie eine kritische Dogmatik-Analyse.
Der Hauptteil befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung, der kritischen Würdigung verschiedener Argumentationslinien zur Strafbarkeit bei rechtswidrigen Verwaltungsakten (u.a. Tatbestandswirkung, Gestaltungskraft, Rechtssicherheit) und der dogmatischen Einordnung.
Kernbegriffe sind Verwaltungsakzessorität, Umweltstrafrecht, Rechtswidrigkeit, Bestimmtheitsgebot und Rechtsgüterschutz.
Die Arbeit differenziert zwischen beiden: Während sie die Strafbarkeit bei materiell rechtswidrigen Akten aus verfassungsrechtlichen Gründen ablehnt, bewertet sie die Folgen formeller Fehler als weniger schwerwiegend, da hier das Schutzinteresse an Umweltrechtsgütern unter Umständen überwiegen kann.
Die Versuchslösung wird als ein gerechterer Weg diskutiert, falls die herrschende Meinung an der Strafbewehrung trotz Rechtswidrigkeit festhalten will, um so dem fehlenden Unrechtserfolg bei rechtswidrigen Akten dogmatisch Rechnung zu tragen.
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