Diplomarbeit, 2003
117 Seiten, Note: 1,3
Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Bilanzierung immaterieller Anlagewerte nach IAS 38. Ziel der Arbeit ist es, die relevanten Vorschriften des International Accounting Standards 38 (IAS 38) zu analysieren und die praktische Umsetzung dieser Vorschriften zu beleuchten.
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, in der die Problemstellung und die Zielsetzung der Arbeit dargelegt werden. Kapitel 2 behandelt die Grundlagen der Rechnungslegung nach IAS, einschließlich der Bedeutung, des Aufbaus und der Grundsätze der Rechnungslegung. Kapitel 3 widmet sich der Bilanzierung immaterieller Anlagewerte nach IAS 38. Dabei werden die Ansatzvorschriften, Bewertungsvorschriften und Offenlegungspflichten für diese Vermögenswerte detailliert erläutert. Kapitel 4 untersucht ausgewählte Posten im Zusammenhang mit der Bilanzierung immaterieller Anlagewerte, einschließlich der Behandlung von Entwicklungskosten und dem Geschäfts- oder Firmenwert. Kapitel 5 präsentiert die Ergebnisse einer empirischen Untersuchung, die die Angaben über immaterielle Anlagewerte in den Finanzberichten von Unternehmen analysiert.
Die Arbeit konzentriert sich auf die Bilanzierung immaterieller Anlagewerte nach IAS 38. Zu den wichtigsten Schlüsselbegriffen gehören: Immaterielle Anlagewerte, IAS 38, Ansatzkriterien, Bewertungsvorschriften, Abschreibung, Entwicklungskosten, Geschäfts- oder Firmenwert, empirische Untersuchung.
Der IAS 38 regelt die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten, die nicht in anderen Standards spezifisch behandelt werden. Er legt Kriterien für den Ansatz, die Bewertung und die notwendigen Angaben im Anhang fest.
Während das deutsche HGB nach § 248 Abs. 2 ein Aktivierungswahlrecht (bzw. früher ein Verbot) für selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte vorsah, schreibt der IAS 38 unter bestimmten Bedingungen eine Aktivierungspflicht vor.
In der Forschungsphase dürfen Ausgaben gemäß IAS 38 nicht aktiviert werden, da noch kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen nachgewiesen werden kann. In der Entwicklungsphase ist eine Aktivierung hingegen Pflicht, wenn spezifische Kriterien wie die technische Realisierbarkeit erfüllt sind.
Ein derivativer (entgeltlich erworbener) Firmenwert entsteht bei einem Unternehmenskauf. Nach IAS/IFRS wird dieser aktiviert und einem jährlichen Impairment-Test (Werthaltigkeitsprüfung) unterzogen, anstatt ihn planmäßig abzuschreiben.
Der IAS 38 lässt die Anschaffungskostenmethode (Benchmark-Methode) und unter engen Voraussetzungen (aktiver Markt) die Neubewertungsmethode zu.
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