Examensarbeit, 2011
36 Seiten, Note: 9,0
A. Einführung
B. Der Status und die Rechtsbindung privater Militärunternehmen im bewaffneten Konflikt
I. Status der Mitarbeiter und deren Rechtsbindung
1. Kombattanten oder Zivilsten
2. Söldner
II. Status des Unternehmens und dessen Rechtsbindung
C. Private Militärunternehmen und Völkerstrafrecht
I. Voraussetzungen der Strafbarkeit nach dem IStGH-Statut
1. Mögliche Tatbestände
a) Kriegsverbrechen
b) Völkermord
c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit
2. Völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit
a) Individuelle Verantwortlichkeit einzelner Mitarbeiter
b) Völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit der Unternehmensführung
aa) Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft
bb) Vorgesetztenverantwortlichkeit
c) Völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens als juristische Person
II. Zusammenfassung de lege lata
D. Vorschläge zur effektiven Rechtsbindung durch Völkerstrafrecht
Die Arbeit untersucht die völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit von privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen (PMC) sowie deren Mitarbeitern in bewaffneten Konflikten. Ziel ist es, zu klären, wie trotz des oft problematischen Rechtsstatus dieser Akteure eine effektive strafrechtliche Durchsetzung des humanitären Völkerrechts erreicht werden kann.
A. Einführung
„How would it look if it makes headlines?“ – Diese Frage sollen sich die Mitarbeiter von XeServices LLC (ursprünglich: Blackwater LLC), ein weltweit agierendes privates Militär- und Sicherheitsunternehmen (PMC), laut ihres Code of Conduct vor ihren Handlungen stellen. Der Code of Conduct erweckt den Eindruck, dass es dem Unternehmen an einer klaren Vorstellung seiner Rechtsbindungen fehlt und es außer schlechten Schlagzeilen keine weiteren Folgen für rechtswidriges Verhalten zu befürchten hat.
Die Sorge vor schlechten Schlagzeilen ist zumindest berechtigt, denn gerade diese Schlagzeilen über zahlreiche Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht (IHL) durch PMC-Mitarbeiter haben dazu geführt, dass die Weltgemeinschaft auf eine Entwicklung aufmerksam geworden ist, von der Blackwater nur ein kleiner Ausschnitt ist.
Zunehmend agieren PMC, die von Staaten, Internationalen Organisationen oder Privatpersonen beauftragt werden, im Rahmen bewaffneter Konflikte. Ihr Aufgabenspektrum umfasst dabei Sicherheitsdienste für Gebäude und Personen, militärische Ausbildung von Soldaten, Polizei- und Sicherheitskräften, Strategieberatung des Militärs, logistische Serviceleistungen wie Waffenlieferungen und -instandhaltung, Bewachung und Vernehmungen von Gefangenen, nachrichten- und geheimdienstliche Tätigkeiten ebenso wie unmittelbare Kampfeinsätze. Die Unternehmen werden von ihren Auftraggebern – bisher hauptsächlich USA, Großbritannien und afrikanische Staaten – weltweit eingesetzt: Sierra Leone, Angola, Kolumbien, der Kosovokonflikt und Afghanistan sind als Einsatzgebiete beispielhaft für die globale Ausbreitung dieses „Wirtschaftszweiges“.
A. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die globale Zunahme privater Militär- und Sicherheitsunternehmen (PMC) und thematisiert die bestehende Rechtsunsicherheit hinsichtlich deren Handlungen in bewaffneten Konflikten.
B. Der Status und die Rechtsbindung privater Militärunternehmen im bewaffneten Konflikt: Dieses Kapitel analysiert, ob PMC-Mitarbeiter als Kombattanten, Zivilisten oder Söldner einzustufen sind und welche völkerrechtlichen Konsequenzen sich daraus für deren Bindung an das humanitäre Völkerrecht ergeben.
C. Private Militärunternehmen und Völkerstrafrecht: Der Hauptteil untersucht, inwieweit PMC-Akteure nach dem IStGH-Statut für Kriegsverbrechen oder andere völkerrechtliche Straftaten verantwortlich gemacht werden können und welche Zurechnungsmodelle für Führungskräfte greifen.
D. Vorschläge zur effektiven Rechtsbindung durch Völkerstrafrecht: Der abschließende Teil plädiert für eine konsequente Anwendung bestehender völkerstrafrechtlicher Normen durch nationale Gerichte als pragmatischsten Weg zur Durchsetzung der Rechtskonformität bei PMC.
Private Militärunternehmen, PMC, Völkerstrafrecht, Humanitäres Völkerrecht, IStGH-Statut, Kriegsverbrechen, Vorgesetztenverantwortlichkeit, Organisationsherrschaft, Söldner, Rechtsbindung, Strafverfolgung, Kombattantenstatus, Zivilisten, Rechtskonformität, Weltrechtsprinzip.
Die Examenshausarbeit thematisiert die völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit privater Militärunternehmen (PMC) und deren Mitarbeiter für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht.
Im Zentrum stehen der rechtliche Status von PMC in bewaffneten Konflikten, die Voraussetzungen für eine völkerstrafrechtliche Haftung und die Möglichkeiten der Zurechnung von Verbrechen an die Unternehmensführung.
Die Arbeit untersucht, wie das Völkerstrafrecht zur effektiven Durchsetzung der Pflichten des humanitären Völkerrechts gegenüber PMC eingesetzt werden kann, um eine gefühlte „Grauzone“ strafrechtlich zu schließen.
Die Untersuchung basiert auf einer rechtswissenschaftlichen Analyse internationaler Verträge (insb. IStGH-Statut, Genfer Abkommen), der Rechtsprechung (ICTY, ICTR) und aktueller völkerrechtlicher Literatur.
Es werden Tatbestände wie Kriegsverbrechen und Völkermord beleuchtet, Beteiligungsformen analysiert und die Anwendbarkeit der Vorgesetztenverantwortlichkeit sowie der Organisationsherrschaft auf die Unternehmensstruktur von PMC geprüft.
Wesentliche Begriffe sind unter anderem PMC, Völkerstrafrecht, Kriegsverbrechen, Vorgesetztenverantwortlichkeit und Rechtskonformität.
Die Anforderungen an den Söldnerbegriff (insb. Art. 47 ZP I) sind in der Praxis kaum kumulativ zu erfüllen, da PMC-Mitarbeiter oft nicht direkt an aktiven Kampfhandlungen teilnehmen oder durch Vertragsgestaltung ausweichen.
Die Autorin argumentiert, dass nationale Gerichte das Weltrechtsprinzip konsequent anwenden müssen, um eine lückenlose Strafverfolgung zu gewährleisten, da der IStGH selbst bei relevanten Akteuren oft nicht zuständig ist.
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