Masterarbeit, 2012
73 Seiten, Note: 2,00
1. Einleitung
2. Das gesamte Gottesvolk als Träger der Lehrverkündigung und die besondere Zuständigkeit des kirchlichen Lehramts
3. Schutz der Glaubens- und Sittenlehre
4. Sorge der Hirten der Kirche für die Bücher
5. Das geltende Recht der katholischen Kirche hinsichtlich Lehrprüfung und Lehrbeanstandung
5.1 Die beiden römischen Verfahrensordnungen
5.2 Inhaltliche Klassifikation abgeschlossener Verfahren
5.2.1 John McNeill SJ
5.2.2 Jacques Pohier OP
5.2.3 Anthony Kosnik
5.2.4 Hans Küng
5.2.5 Charles Curran
5.2.6 Edward Schillebeeckx OP
5.2.7 Leonardo Boff OFM
5.2.8 André Guindon OMI
5.2.9 Tissa Balasuriya OMI
5.2.10 Jeannine Gramick SSND und Robert Nugent SDS
5.2.11 Reinhard Meßner
5.2.12 Jacques Dupuis SJ
5.2.13 Marciano Vidal CSsR
5.2.14 Roger D. Haight SJ
5.2.15 Jon Sobrino SJ
5.3 Systematisierung, Analyse und Diskussion der Ergebnisse
6. Ertrag der Untersuchung und Ausblick
Die vorliegende Arbeit setzt sich zum Ziel, die Rechtsgrundlagen der Lehrbeanstandung innerhalb der katholischen Kirche historisch herzuleiten, kritisch zu analysieren und auf bestehende Unzulänglichkeiten oder Unklarheiten hinzuweisen, um einen Beitrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit zu leisten.
4. Sorge der Hirten der Kirche für die Bücher
Die Bestimmungen des Codex Iuris Canonici von 1917 betreffend die Sorge für die Bücher (Caput I: De praevia librorum censura, cc. 1385-1394; Caput II: De prohibitione librorum, cc. 1395-1405) mit den Rechtsaussagen über die Druckerlaubnis („Imprimatur“) sind neugeordnet und „durch Rechtsaussagen zu anderen Medien erweitert worden. Das ist einsichtig, nachdem das Zweite Vatikanische Konzil den Kommunikationsmitteln in einem eigenen Dekret seine Aufmerksamkeit zugewandt hat.“25 Dabei handelt es sich um das Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel Inter mirifica.
Die in Caput I geregelte vorausgehende Prüfung und Beurteilung der Bücher lassen sich „bis ins 15. Jahrhundert zurückverfolgen und ergeben sich mit Konsequenz aus der Erfindung der Buchdruckerkunst.“26 Dabei sollte man nicht übersehen, dass Zensur bis ins frühe Christentum zurückgeht. Nach dem Münsteraner Kirchenhistoriker Hubert Wolf bietet das Decretum Gelasianum von 494 „erstmals so etwas wie einen Index der verbotenen Bücher, eine Liste von rund sechzig apokryphen und häretischen Werken – allerdings noch ohne die Androhung von Sanktionen.“27 Dieses unter dem Namen des Papstes Gelasius I. überlieferte Werk – eigentlich: Decretum Gelasianum de libris recipiendis et non recipiendis – wurde jedoch als Falsum entlarvt.28
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der kirchlichen Lehrbeanstandung und Darlegung der Zielsetzung, historische Grundlagen sowie Unzulänglichkeiten zu beleuchten.
2. Das gesamte Gottesvolk als Träger der Lehrverkündigung und die besondere Zuständigkeit des kirchlichen Lehramts: Untersuchung des Verhältnisses zwischen dem prophetischen Amt der Gläubigen und der speziellen Lehramtsvollmacht der Bischöfe.
3. Schutz der Glaubens- und Sittenlehre: Analyse der rechtlichen Instrumente des Lehramts zur Sicherung der Identität und Unversehrtheit der kirchlichen Lehre.
4. Sorge der Hirten der Kirche für die Bücher: Historischer Rückblick auf die Entwicklung der Bücherzensur von frühen Anfängen bis zur Neuordnung nach dem Zweiten Vatikanum.
5. Das geltende Recht der katholischen Kirche hinsichtlich Lehrprüfung und Lehrbeanstandung: Detaillierte Darstellung der administrativen Verfahrensweisen und Klassifikation von 15 exemplarischen Lehrbeanstandungsverfahren.
6. Ertrag der Untersuchung und Ausblick: Kritische Zusammenfassung der Ergebnisse hinsichtlich der Verbindlichkeit lehramtlicher Entscheidungen und der Bedeutung argumentativer Überzeugungskraft.
Lehrbeanstandung, katholische Kirche, Lehramt, Bücherzensur, Verfahrensordnung, Glaubensgut, Kirchenrecht, Dogma, Exkommunikation, Lehrprüfung, Theologen, Meinungsfreiheit, Sittenlehre, römische Kurie, Offenbarung.
Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen und der Verfahrenspraxis bei der Beanstandung theologischer Lehren in der katholischen Kirche.
Schwerpunkte sind das historische Verständnis von Lehrbeanstandungen, die Entwicklung der Bücherzensur und die Verfahrensordnungen der Glaubenskongregation.
Das Ziel ist es, die Rechtsgrundlagen der Lehrbeanstandung darzustellen, Unzulänglichkeiten aufzuzeigen und einen Beitrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit zu leisten.
Die Arbeit nutzt eine kirchenrechtliche Analyse und Systematisierung bestehender Verfahren und Dokumente sowie deren historische Einordnung.
Der Hauptteil analysiert die römischen Verfahrensordnungen, klassifiziert 15 konkrete Fälle von Lehrbeanstandungen und untersucht deren Auswirkungen auf Theologen.
Wesentliche Begriffe sind Lehrbeanstandung, Kirchenrecht, Lehramt, Verfahrensordnung und das Verhältnis von akademischer Freiheit zu kirchlichem Gehorsam.
Das dringliche Verfahren wurde geschaffen, um bei schwerwiegenden Irrtümern, die unmittelbaren Schaden für die Gläubigen verursachen könnten, schneller und effektiver eingreifen zu können.
Die Arbeit betont eine wichtige Unklarheit: Während Kardinal Frings die Anhörung des Ortsbischofs forderte, sieht das römische Verfahren oft nur eine bloße Benachrichtigung vor.
Sie bildet die aktuell maßgebliche Verfahrensordnung der Glaubenskongregation, die in Ausführung von "Pastor Bonus" die Prüfung theologischer Lehrmeinungen regelt.
Kritisiert werden vor allem die beschränkten Verteidigungsrechte des betroffenen Autors sowie das Fehlen einer unabhängigen Überprüfungsinstanz nach einer Entscheidung.
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