Diplomarbeit, 2003
115 Seiten, Note: 1,0
EINLEITUNG
TEIL 1: GRUNDLAGEN ZUM JUGENDSCHUTZ IM INTERNET
A. NEUE MEDIEN – NEUE HERAUSFORDERUNGEN
I. Die Jugend und das Internet
II. Anlassfälle
B. BEGRIFFLICHE ABGRENZUNG
I. Effektiver Jugendschutz
II. Internet
III. Meinungsäußerungsfreiheit
C. ZUSAMMENFASSUNG
TEIL 2: DIE SICHERUNG VON EFFEKTIVEM JUGENDSCHUTZ IM INTERNET UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER MEINUNGSÄUßERUNGSFREIHEIT
A. ANWENDBARE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DEN JUGENDSCHUTZ IM INTERNET
I. Verfassungsrechtliche Grundlagen
1. Grundgesetz
2. Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
3. Strafgesetzbuch
II. Einfachgesetzliche Grundlagen
1. Teledienste-Gesetz
2. Mediendienste-Staatsvertrag
3. Jugendschutz-Gesetz
4. Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien – Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
B. DIE PRAKTIKABILITÄT BESTEHENDER GESETZLICHER REGELUNGEN FÜR DIE SICHERUNG DES JUGENDSCHUTZES IM INTERNET UND DER MEINUNGSÄUßERUNGSFREIHEIT
I. Grundgesetz und Strafgesetzbuch
II. Teledienste-Gesetz und Mediendienste-Staatsvertrag
C. DIE KONTROLLE VON INTERNETINHALTEN
I. Die Kontrolle von Internetinhalten als staatliche Aufgabe
II. Präventive Kontrolle
1. Begriffliche Einordnung der Gefahrenabwehr
2. Die Zuordnung der Verantwortlichkeit im Sinne der Haftung für rechtswidrige Inhalte im Internet
3. Polizeirechtliche Mittel
4. Private Mittel
IV. Repressive Kontrolle
1. Begriff der Strafverfolgung
2. Strafbare Handlungen im Internet
3. Staatliche Mittel im Bereich der Repression
V. Grenzen staatlicher Kontrolle
D. ZUSAMMENFASSUNG
TEIL 3: ABSCHLIEßENDE BETRACHTUNGEN
A. DER GLOBALE WIRKUNGSBEREICH DES INTERNETS
I. Die Anwendbarkeit deutschen Rechts im internationalen Rahmen
II. Das Verhältnis zwischen Handlungsort und Erfolgsort
B. FAZIT
Die Arbeit untersucht, wie ein effektiver Jugendschutz im Internet unter Wahrung der Meinungsäußerungsfreiheit gemäß Art. 5 GG ermöglicht werden kann. Dabei wird analysiert, inwieweit bestehende gesetzliche Regelungen eine Kontrolle des Mediums erlauben und ob diese Aufgabe vollständig staatlichen Organen obliegen sollte.
I. Die Jugend und das Internet
Das Medium Internet gilt heute als Symbol für weltweite Vernetzung und globale Kommunikation. Die im Jahre 1969 als geheimes staatliches Informationssystem für das Militär in den Vereinigten Staaten von Amerika konzipierte Technologie sorgte in den letzten Jahren für einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel. Begriffe wie „Zeitalter der Multimedialität“, „Informationsgesellschaft“ und „globale Vernetzung“ gehören mittlerweile zum Alltagsrepertoire. Subsumiert wird darunter im Allgemeinen die Aufhebung der Grenzen zwischen Massen- und Individualkommunikation einerseits und Unterhaltung, Medien und Computertechnik andererseits.
Die rasche Verbreitung und hohe Akzeptanz des Internets geht im Wesentlichen mit der Ausstattung privater Haushalte mit Personalcomputern (PC) einher. Besaß im Jahr 1993 in Deutschland-West nur jeder fünfte und in Deutschland-Ost nur jeder sechste Haushalt einen eigenen PC, so waren es im Jahr 2000 in beiden Teilen Deutschlands bereits knapp die Hälfte aller Haushalte. Dieser Trend, Computer in den Alltag der Familien einzubinden, führte auch zu einer raschen Akzeptanz des Internetanschlusses in den privaten Haushalten.
Das Neue Medium ist für Jugendliche im Alter von 14 bis 19 Jahren ein selbstverständlicher Bestandteil ihres Lebens geworden. Die „Generation @“, wie sie sich selbst bezeichnet, unterscheidet sich in ihren Ansprüchen an das Internet erheblich von den erwachsenen Konsumenten. Während letztere vor allem die schnelle und universelle Informationsgewinnung schätzen, präferiert die jüngere Generation die Möglichkeit, weitestgehend ohne Zugangsbeschränkungen auf unkomplizierte und anonyme Wiese zu kommunizieren und sich dadurch in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Gemäß ihren eigenen Angaben ist die Mehrzahl der jugendlichen Nutzer an Internetangeboten der Kategorien Comedy (48%), Unterhaltung (55%), sowie Kontakten zu anderen Nutzern in so genannten Diskussionsforen oder Chatrooms (64%) interessiert. Letztgenannte offerieren die Teilnahme an reziproken Kommunikationsprozessen und damit die Möglichkeit, eigene Wünsche und Vorstellungen einzubringen und umzusetzen.
EINLEITUNG: Die Einleitung stellt die Problematik der Verbreitung rechtswidriger Inhalte im Internet dar und erläutert die Zielsetzung der Arbeit, ein effektives Gleichgewicht zwischen Jugendschutz und Meinungsfreiheit zu finden.
TEIL 1: GRUNDLAGEN ZUM JUGENDSCHUTZ IM INTERNET: Dieser Teil beleuchtet die Rolle des Internets als Kommunikationsmedium für Jugendliche sowie die notwendigen begrifflichen Abgrenzungen, um eine Basis für die rechtliche Untersuchung zu schaffen.
TEIL 2: DIE SICHERUNG VON EFFEKTIVEM JUGENDSCHUTZ IM INTERNET UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER MEINUNGSÄUßERUNGSFREIHEIT: Das Hauptkapitel bewertet die anwendbaren Rechtsgrundlagen und analysiert die staatlichen Kontrollmöglichkeiten sowie die Rolle privater Akteure.
TEIL 3: ABSCHLIEßENDE BETRACHTUNGEN: Hier wird die internationale Anwendbarkeit deutschen Rechts und die Problematik der räumlichen Bestimmung von Tatorten im globalen Internet diskutiert.
Jugendschutz, Internet, Meinungsäußerungsfreiheit, Internetrecht, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Providerhaftung, Jugendschutzgesetz, Mediendienste-Staatsvertrag, Teledienste-Gesetz, Grundgesetz, Rechtsstaat, Kontrolle, Filterprogramme, Selbstregulierung
Die Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen der Sicherung eines effektiven Jugendschutzes im Internet und dem verfassungsrechtlich garantierten Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.
Die zentralen Themen sind die Rechtsgrundlagen für Online-Dienste, die Providerhaftung, die staatliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sowie die Möglichkeiten der Selbstregulierung durch die Industrie.
Das Ziel ist es, ein Modell für einen effektiven Jugendschutz zu entwickeln, das sowohl rechtssicher als auch verhältnismäßig im Hinblick auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Gesetzestexte, einschlägiger Rechtsprechung und wissenschaftlicher Literatur zum Internetrecht und zur Staatslehre.
Der Hauptteil befasst sich mit der Analyse der bestehenden Rechtsnormen, wie dem Jugendschutz-Gesetz und dem Mediendienste-Staatsvertrag, sowie der Prüfung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Jugendschutz, Internet, Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit, Providerhaftung und staatliche Regulierung charakterisiert.
Sie bewertet die Kompetenzaufteilung als Quelle für Rechtsunsicherheit, da die Einordnung von Diensten in "Tele-", "Medien-" oder "Rundfunkdienste" oft unklar und für die Praxis wenig praktikabel ist.
Sie argumentiert, dass eine rein staatliche Kontrolle aufgrund der technischen Dynamik und Globalität des Mediums nicht effizient leistbar ist und fordert stattdessen ein 3-Säulen-Modell, das staatliche Organe, Selbstregulierung und die Eigenverantwortung der Nutzer kombiniert.
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