Bachelorarbeit, 2012
52 Seiten, Note: 1,1
1. Hinführung zur Thematik mit Problemskizze
2. Delegation ärztlicher Tätigkeiten
2.1 Abgrenzung der Kompetenzbereiche des ärztlichen Dienstes und der Krankenpflege
2.2 Voraussetzungen für die Übernahme ärztlicher Tätigkeiten
2.3 Delegationsfähige Tätigkeiten und ihre Einteilung
3. Auszubildende im Vergleich mit Assistenzkräften
3.1 Delegation ärztlicher Tätigkeiten an Auszubildende
3.2 Delegation ärztlicher Tätigkeiten an Assistenzkräfte
3.3 Rechtliche Würdigung der unterschiedlichen Regelungen
4. Weitere Problemfelder der Delegation ärztlicher Tätigkeiten
4.1 Durchführung einer Injektion
4.2 Umgang mit Infusionen
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
7. Anhang
Entwurf einer Dienstanweisung
Delegation bezeichnet die Übertragung von ärztlichen Aufgaben an nicht-ärztliches Personal, wie Pflegekräfte oder medizinische Assistenten, um die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können delegierte Maßnahmen von Auszubildenden selbstständig und eigenverantwortlich übernommen werden, sofern sie über die notwendige Qualifikation verfügen und eine entsprechende Anleitung erfolgt ist.
Der Arzt muss die Qualifikation des Personals prüfen (Anordnungsverantwortung), und die delegierte Person muss in der Lage sein, die Aufgabe fachgerecht auszuführen (Durchführungsverantwortung).
Dazu gehören häufig Injektionen, Blutentnahmen oder der Umgang mit Infusionen. Rein diagnostische Entscheidungen oder komplexe Eingriffe sind in der Regel nicht delegierbar.
Die Arbeit beleuchtet die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Kompetenzbereiche beider Gruppen, wobei insbesondere auf die defizitäre Gesetzeslage hingewiesen wird.
Es erfolgt eine rechtliche Würdigung der Haftung, die sich zwischen der Anordnungsverantwortung des Arztes und der Durchführungsverantwortung der Pflege- oder Assistenzkraft aufteilt.
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