Bachelorarbeit, 2012
70 Seiten, Note: 2,0
Kapitel A - Einleitung
Kapitel B - Rechtslage vor der WEG-Novelle
I. Begriffsklärung Hausgeld
II. Durchsetzung außerhalb des Insolvenzverfahrens
1. Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
2. Zwangsversteigerung
III. Insolvenzeröffnung
1. Einstellung nach § 30d ZVG
2. System der Forderungsqualifizierung
a. Insolvenzforderungen § 38 InsO
b. Absonderungsrecht
c. Masseverbindlichkeiten § 53 InsO
Kapitel C - Rechtslage nach der WEG-Novelle
I. Gesetzliche Neureglung des WEG und ZVG
II. Inhalt des Vorrechts nach § 10 I Nr. 2 ZVG
III. Zwangsversteigerung aus Rangklasse 2
1. Anmeldung
2. Betreiben
3. Mindestgrenze
4. Nachweis
IV. Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren
Kapitel D - Entscheidung des BGH vom 21.07.2011 - IX ZR 120/10
I. Gegenstand der Entscheidung
II. Absonderungsrecht im Insolvenzverfahren § 49 InsO
1. Systematik des § 49 InsO – Recht auf Befriedigung
2. Hausgeldansprüche als dingliches Recht
III. Durchsetzung des Anspruchs
1. Zahlungsklage
2. Klage auf Duldung der Zwangsversteigerung
3. Anforderungen an Prozessgericht
4. Beschlagnahme mit Insolvenzeröffnung
IV. Abgrenzung Insolvenzforderung von Masseverbindlichkeit
1. Fälligkeitstheorie
2. Aufteilungstheorie
3. Abrechnungsspitze
4. Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls
V. Haftung des Insolvenzverwalters
1. Bei bestehender Zwangsverwaltung
2. Bei Freigabe des Sondereigentums aus der Insolvenzmasse
VI. Vollstreckungsverbot nach § 90 InsO
1. oktroyierte Masseverbindlichkeiten
2. nicht oktroyierte Masseverbindlichkeiten
VII. Masseunzulänglichkeit in Abgrenzung zur Massearmut
VIII. Vollstreckungsverbot nach § 210
IX. Recht auf abgesonderte Befriedigung trotz § 208 InsO
1. Ausschluss sonstigen Rechtserwerbs
2. Kritik an der Begründung nach § 91 InsO
3. Lösungsmöglichkeit nach Derleder
Kapitel E - Fazit
Kapitel F - Ausblick
I. Vormerkung beim Grundstückserwerb
II. Verhältnis zwischen Hausgeldern und Eigentumsvormerkung – Welches Recht geht dem anderem im Range vor?
III. Verhältnis Eigentumsvormerkung und Hausgelder bei einer werdenden Gemeinschaft
1. keine separaten Grundbücher
2. Anlegung von separaten Grundbüchern
IV. Belehrungspflicht des Notars
Die Arbeit untersucht die rechtliche Durchsetzung rückständiger Hausgeldansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Falle einer Insolvenz des Wohnungseigentümers, mit besonderem Fokus auf die Auswirkungen der WEG-Novelle und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Absonderungsrecht.
Hausgeldansprüche als dingliches Recht
Wie in § 10 I ZVG ausgeführt, wird ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück nach folgender Rangordnung, bei gleichem Range nach dem Verhältnis ihrer Beträge gewährt. Durch die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze mit der Novelle vom 26.03.2007 wurde der Gemeinschaft ein Vorrecht in der Rangklasse 2 nach § 10 I ZVG gewährt. Hinsichtlich des Inhalts des Vorrechts wird auf Kapitel C II verwiesen.
Zwar bildet § 10 ZVG die Grundlage aller Zwangsversteigerungsverfahren nach dem ZVG und bestimmt über die Regelung der Rangordnung damit insbesondere auch die Berechnung des geringsten Gebotes nach § 44 f. ZVG und die Verteilung des Erlöses in der Vollstreckungsversteigerung § 109 ff. ZVG. Die Vorschrift darf jedoch nicht auf ihren verfahrensrechtlichen Gehalt hin verengt werden; ihr kommt daneben durchaus auch eine materiell rechtliche Bedeutung zu.
Betrachtet man die Tatsache, dass die Gemeinschaft nach neuem Recht zu einem Zwangsversteigerungsverfahren, welches durch einen Gläubiger wegen dinglich gesicherter Ansprüche aus der Rangklasse 4 des § 10 I ZVG betrieben wird, ihre Forderung aus rückständigen Hausgeldansprüchen gegen den säumigen Wohnungseigentümer aus der Rangklasse 2 des § 10 I Nr. 2 S. 4 i. V. m. § 45 III ZVG anmelden kann, so kann dahingehend richtigerweise geschlussfolgert werden, dass der Gemeinschaft ein Recht auf Befriedigung aus der Immobilie zusteht, denn nur betreibenden Gläubigern oder dinglich bereits gesicherten Berechtigten – nicht aber einem gewöhnlichen persönlichen Gläubiger – ist es möglich, seine Forderung anzumelden.
Kapitel A - Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Beitreibung von Hausgeldern ein und definiert das Ziel der Arbeit, die Vorrechte der Wohnungseigentümergemeinschaft vor dem Hintergrund aktueller BGH-Rechtsprechung zu beleuchten.
Kapitel B - Rechtslage vor der WEG-Novelle: Hier wird der Status quo vor Juli 2007 analysiert, wobei insbesondere die Schwierigkeiten der Gemeinschaft bei der Titulierung und Beitreibung von Rückständen erläutert werden.
Kapitel C - Rechtslage nach der WEG-Novelle: In diesem Kapitel werden die durch die WEG-Novelle geschaffenen neuen Vorrechte im Zwangsversteigerungsrecht und deren Auswirkungen auf die Insolvenzverfahren diskutiert.
Kapitel D - Entscheidung des BGH vom 21.07.2011 - IX ZR 120/10: Der Kernteil der Arbeit widmet sich der BGH-Entscheidung, prüft die Voraussetzungen für ein Absonderungsrecht und analysiert die Abgrenzung zwischen Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten.
Kapitel E - Fazit: Das Fazit kritisiert die Entscheidung des BGH, da sie den gesetzgeberisch gewollten Schutz der Gemeinschaft durch eine enge Auslegung faktisch schwächt und die Insolvenzmasse bevorzugt.
Kapitel F - Ausblick: Der Ausblick thematisiert die Kollision von Hausgeldern mit der Eigentumsvormerkung sowie die Belehrungspflichten von Notaren in diesem Kontext.
Hausgeldanspruch, Insolvenzverfahren, WEG-Novelle, Zwangsversteigerung, Absonderungsrecht, Masseverbindlichkeiten, Insolvenzforderung, § 10 ZVG, Wohnungseigentümergemeinschaft, Eigentumsvormerkung, BGH-Rechtsprechung, Zwangssicherungshypothek, Rangklasse 2, Masseunzulänglichkeit, dingliches Recht.
Die Arbeit befasst sich mit der Beitreibung rückständiger Hausgelder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Insolvenz des Wohnungseigentümers.
Die Arbeit behandelt die Entwicklung der Rechtslage durch die WEG-Novelle, die Durchsetzung von Ansprüchen in Zwangsversteigerungen sowie die insolvenzrechtliche Qualifizierung der Forderungen.
Das Ziel ist die Klärung der Frage, inwieweit der Gemeinschaft im Insolvenzverfahren ein Absonderungsrecht nach § 49 InsO in Verbindung mit dem Vorrecht aus dem ZVG zusteht.
Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die eine Analyse von Gesetzen, Rechtsprechung (insbesondere BGH) und rechtswissenschaftlicher Literatur vornimmt.
Der Hauptteil analysiert die Rechtslage vor und nach der WEG-Novelle, die BGH-Entscheidung IX ZR 120/10 sowie die Abgrenzung zwischen Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten.
Zentrale Begriffe sind Hausgeld, Insolvenz, Vorrecht, Absonderungsrecht, Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG).
Der BGH erkennt der Gemeinschaft zwar ein Absonderungsrecht für Altforderungen zu, versagt dieses jedoch teilweise für nach Insolvenzeröffnung entstandene Masseverbindlichkeiten.
Notare müssen über die Risiken bei Immobilienverkäufen aus der Insolvenzmasse aufklären, während Verwaltungen von der komplexen Rechtslage bei der Forderungsdurchsetzung betroffen sind.
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