Wissenschaftliche Studie, 2012
24 Seiten, Note: 2,2
1. Einleitung
1.1. Problemstellung und Zielsetzung
1.2. Ablauf der Untersuchung
2. Begriffserläuterung und Konkretisierung des Vorgehens
2.1. Definition Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
2.2. CE Kennzeichnung
2.3. Konformitätsbewertungsverfahren
2.4. Klinische Bewertung und klinische Prüfung
2.5. MDS Gutachten
2.6. Verhandlung der Zusatzentgelte
2.. Änderungen mit dem Versorgungsstrukturgesetz 2012
2..1. Die Erprobungsregelung
2..2. Die Erprobungsregelung im ambulanten Bereich
2..3. Die Erprobungsregelung stationären Bereich
3. Auswirkung und Handlungsvorschläge für die medizintechnische Industrie
3.1. Die Richtlinie zur Erprobung nach § 137e SGB V in der Anwendung
3.2. Gegenüberstellung der neuen und alten NUB Bewertung
3.3. Chancen für die medizintechnische Industrie
3.4. Risiken für die medizintechnische Industrie
3.5. Handlungsoptionen
4. Fazit und Ausblick
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des Versorgungsstrukturgesetzes 2012 auf das NUB-Verfahren (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) und untersucht, welche Chancen und Risiken sich daraus für die medizintechnische Industrie ergeben, insbesondere im Hinblick auf die neuen Erprobungsregelungen und Evidenzanforderungen.
3.4. Risiken für die medizintechnische Industrie
Für Scheininnovationen oder Weiterentwicklungen wird der Zugang wesentlich schwieriger. Um in die Erstattung der GKV zu gelangen, müssen nun umfangreichere Unterlagen mit mehr Evidenz erbracht werden. Die Methodik aus dem AMNOG könnte auch in der Medizintechnik übernommen werden, in dem der G-BA/IQWIG die Vergleichstherapie festlegen und dem neuen Produkt gegenüberstellt. Die Frage wie die Kostenträger auf Bewertungen reagieren, die keinen Zusatznutzen darstellen konnten, wird erst die Zukunft zeigen. Es ist aber anzunehmen, dass für Behandlungsmethoden, die zwar nicht ausgeschlossen wurden, kein Zusatzentgelt verhandelt werden kann, weil kein Zusatznutzen zur Standardtherapie erwiesen ist. Das bedeutet, dass diese neuen Methoden/ Instrumente nicht finanziert werden und praktisch keinen Anwender finden.
Ein weiteres Risiko ist die Kostenbeteiligung der Hersteller. Der bisherige Wortlaut der Beteiligung im „angemessenen Rahmen“, ist in alle Richtungen interpretierbar und kann vom Unternehmen noch nicht kalkuliert werden.
Es lässt sich festhalten, das durch die gestiegenen Anforderungen des G-BA an die Qualität und dem Umfang der Studien und die Erprobungskosten ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor sind.
1. Einleitung: Beschreibt die Problemstellung der dualen Krankenhausfinanzierung und die Bedeutung von NUB-Verfahren für die Vermarktung innovativer Medizintechnik sowie die Veränderung durch das Strukturversorgungsgesetz.
2. Begriffserläuterung und Konkretisierung des Vorgehens: Definiert die Grundlagen der NUB-Finanzierung, regulatorische Prozesse wie CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung sowie die rechtlichen Neuerungen durch das Versorgungsstrukturgesetz 2012.
3. Auswirkung und Handlungsvorschläge für die medizintechnische Industrie: Analysiert die praktischen Konsequenzen der neuen Erprobungsrichtlinien und leitet strategische Handlungsempfehlungen für Unternehmen hinsichtlich Studienplanung und Produktplatzierung ab.
4. Fazit und Ausblick: Fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die potenzielle Entwicklung hin zu einem AMNOG für Medizinprodukte.
NUB-Verfahren, Versorgungsstrukturgesetz, Medizintechnische Industrie, G-BA, IQWiG, Erprobungsregelung, Zusatzentgelte, Klinische Evidenz, Nutzenbewertung, Erstattungsfähigkeit, Medizinprodukte, Sektorenübergreifende Versorgung, AMNOG, MedTech, Kostenträger.
Die Arbeit behandelt die regulatorischen Veränderungen im NUB-Verfahren (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) durch das Versorgungsstrukturgesetz 2012 und deren Auswirkungen auf die Marktstrategien der Medizintechnik-Hersteller.
Zentrale Themen sind die Anforderungen an die klinische Evidenz, die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und des IQWiG sowie die Finanzierungsmechanismen von Innovationen im stationären und ambulanten Sektor.
Ziel ist es, die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Erprobungsregelung (§ 137e SGB V) aufzuzeigen und Strategien zu entwickeln, wie Unternehmen trotz erhöhter Anforderungen an Studien und Evidenz den Marktzugang erfolgreich gestalten können.
Die Arbeit basiert auf einer Analyse der aktuellen Gesetzeslage, der Auswertung von Fachliteratur und Berichten zu gesundheitsökonomischen Evaluationen (HTA) sowie der Gegenüberstellung bisheriger und neuer Bewertungsverfahren.
Im Hauptteil werden die regulatorischen Begriffe erläutert, die Veränderungen des GKV-VstG 2012 detailliert dargelegt und konkrete Chancen sowie Risiken für Medizintechnik-Unternehmen abgeleitet.
Die Arbeit wird wesentlich durch Begriffe wie NUB-Verfahren, Nutzenbewertung, Erprobungsregelung, Zusatzentgelte, G-BA und klinische Evidenz charakterisiert.
Während früher fehlende Evidenz oft zum sofortigen Ausschluss einer Methode führte, bietet die neue Erprobungsregelung Herstellern die Chance, notwendige Studien oder Belege in einem kontrollierten Umfeld nachzureichen.
Das IQWiG ist maßgeblich an der Bewertung des "Potenzials" einer Methode beteiligt und definiert die Eckpunkte für die erforderlichen Studien, an denen sich die G-BA-Richtlinien orientieren.
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