Seminararbeit, 1993
33 Seiten
1. Terminologische Abgrenzung
2. Historische Aspekte der währungspolitischen Integration Europas
2.1 Das Bretton Woods System
2.2 Europäische Währungspolitik von den Römischen Verträgen bis zum Ende der sechziger Jahre
2.3 Der Werner-Plan 1970
2.4 Das Ende des Leitwährungssystems von Bretton Woods und die Errichtung des Europäischen Wechselkursverbunds
3. Das Europäische Währungssystem
3.1 Entstehungsbedingungen des EWS am Ende der siebziger Jahre
3.2 Ziele des EWS
3.3 Rechtsgrundlagen
3.4 Mitgliedschaft im EWS
3.5 Funktionsweise des EWS
3.5.1 Die ECU und ihre Funktionen
3.5.2 Der Wechselkurs- und Interventionsmechanismus
3.5.2.1 Leitkursbestimmung und -änderung
3.5.2.2 Interventionen
3.5.2.3 Der Abweichungsindikator
3.5.3 Sehr kurzfristige Finanzierung und Saldenausgleich
3.6 Kreditmechanismen
3.7 Vierzehn Jahre Europäisches Währungssystem: eine Zwischenbilanz
3.7.1 Allgemeine Beurteilung
3.7.2 Die Entwicklung der Wechselkurse
3.7.3 Wirtschafts- und währungspolitische Konvergenz und Koordination
4. Die Zukunft europäischer Währungspolitik: Der Weg zur Europäischen Währungsunion
4.1 Die währungspolitischen Vereinbarungen von Maastricht
4.1.1 Der Stufenplan zur WWU
4.1.2 Konvergenzkriterien
4.1.3 Das Europäische System der Zentralbanken
Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung der europäischen Währungspolitik im Zeitraum von 1957 bis 1993, mit besonderem Fokus auf das Europäische Währungssystem (EWS) sowie die im Vertrag von Maastricht vereinbarte Wirtschafts- und Währungsunion.
3.5.2.2 Interventionen
Beiderseits der bilateralen Leitkurse werden Schwankungsmargen festgesetzt, die durch Interventionslimitkurse begrenzt sind. Die Bandbreiten betragen im Normalfall ± 2,25 %. Erweiterte Margen von ± 6 % sind für Währungen zulässig, die bei Einführung des EWS nicht Mitglied der „Schlange“ waren. Von dieser Möglichkeit machten bisher die italienische Lira (bis Januar 1990), das Pfund Sterling (bis September 1992) sowie die spanische Peseta und der portugiesische Escudo Gebrauch. Aufgrund der jüngsten Turbulenzen im EWS wurden am 2. August 1993 die Bandbreiten für alle Währungen auf ± 15 % ausgedehnt.
Die Einhaltung der Bandbreiten wird durch entsprechende Interventionen der Notenbanken an den Devisenmärkten sichergestellt. Dabei wird zwischen obligatorischen und intramarginalen Interventionen unterschieden.
Mit obligatorischen Interventionen greifen die Notenbanken immer dann ein, wenn ihre Währungen gegenüber einer anderen EWS-Währung den oberen bzw. unteren Interventionslimitkurs erreicht. Obligatorische Interventionen werden grundsätzlich in Teilnehmerwährungen vorgenommen und müssen in unbegrenzter Höhe ausgeübt werden. Dabei kauft die Notenbank der stärkeren Währung an ihrem Devisenmarkt die ihr angebotene schwächere Währung auf, während die Notenbank, die die schwächere Währung emittiert, in ihrem Land die nachgefragte stärkere Währung verkauft.
Werden die Notenbanken vor Erreichen der jeweiligen Interventionspunkte aktiv, so spricht man von intramarginalen bzw. fakultativen Interventionen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn sich eine Entwicklung abzeichnet, in deren Verlauf eine Währung an die Grenzen ihrer Bandbreiten zu stoßen droht. Durch rechtzeitige intramarginale Interventionen wird dabei zweierlei bezweckt. Zum einen die frühzeitige Verhinderung spekulativ bedingter Selbstverstärkungseffekte einer Kursbewegung, zum anderen die Vermeidung der i.d.R. teureren, weil höhere Interventionsbeträge erfordernden obligatorischen Interventionen.
Intramarginalen Interventionen kommt eine hohe Bedeutung zu: Ihr Volumen übersteigt das der obligatorischen mittlerweile beträchtlich.
1. Terminologische Abgrenzung: Definiert die Begriffe Wirtschafts- und Währungsunion und beschreibt die monetäre Teilintegration souveräner Staaten.
2. Historische Aspekte der währungspolitischen Integration Europas: Analysiert die Entwicklung von Bretton Woods bis zum Werner-Plan und dem Scheitern des Europäischen Wechselkursverbunds.
3. Das Europäische Währungssystem: Erläutert die Entstehung, die Ziele, die Rechtsgrundlagen sowie die spezifischen Mechanismen und Erfahrungen des EWS seit 1979.
4. Die Zukunft europäischer Währungspolitik: Der Weg zur Europäischen Währungsunion: Beschreibt die vertraglichen Vereinbarungen von Maastricht, die Stufen zur WWU und die Konzeption des Europäischen Systems der Zentralbanken.
Europäisches Währungssystem, EWS, Währungsunion, WWU, Maastricht-Vertrag, Wechselkurse, Interventionsmechanismus, ECU, Europäische Zentralbank, ESZB, monetäre Integration, Preisstabilität, Konvergenzkriterien, Geldpolitik, Währungsturbulenzen
Die Arbeit analysiert die europäische Währungspolitik im Zeitraum von 1957 bis 1993, mit einem Schwerpunkt auf der Entwicklung, Funktionsweise und Problematik des Europäischen Währungssystems sowie der Vorbereitung der Europäischen Währungsunion.
Zentrale Themen sind die historische Entwicklung der währungspolitischen Kooperation in Europa, die technische Ausgestaltung des EWS, die Rolle der DM als Ankerwährung und die Anforderungen der Maastrichter Verträge.
Das Ziel ist eine Bilanzierung des EWS nach 14 Jahren sowie eine kritische Analyse des Stufenplans zur Errichtung der Europäischen Währungsunion unter Berücksichtigung institutioneller und ökonomischer Kriterien.
Die Arbeit stützt sich auf eine politikwissenschaftliche und ökonomische Analyse unter Heranziehung von Primärquellen, wie offiziellen Verträgen, und einer umfassenden Auswertung zeitgenössischer Fachliteratur und Statistiken.
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Einordnung der währungspolitischen Integration, eine detaillierte technische Analyse des EWS (einschließlich Interventionen und Kreditmechanismen) und eine Untersuchung der Zukunftspläne zur WWU.
Zu den prägenden Schlüsselbegriffen gehören das EWS, die Konvergenzkriterien, die Rolle der ECU, die Asymmetrie des Systems sowie die Unabhängigkeit der geplanten Zentralbank.
Die Arbeit beleuchtet die Rolle der DM als De-facto-Ankerwährung, deren Stabilität den Standard für andere europäische Währungen setzte, was jedoch zu einer asymmetrischen Anpassungslast für Partnerländer führte.
Der Autor argumentiert, dass durch die Ausweitung der Schwankungsbreiten auf 15 % im August 1993 das ursprüngliche System fester Wechselkurse faktisch suspendiert wurde und somit nur ein in seiner Wirkung stark eingeschränktes System zurückblieb.
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