Hausarbeit, 2012
20 Seiten, Note: 1,8
1. Einleitung
2. Grundlagen
2.1 Definition
2.2 Grundsätze und rechtliche Einordnung
3. Zurechnung
3.1 Vollamortisation
3.2 Teilamortisation
4. Bilanzierung
4.1 wirtschaftliches Eigentum beim Leasinggeber
4.2 wirtschaftliches Eigentum beim Leasingnehmer
5. Zusammenfassung
Ziel dieser Hausarbeit ist es, die Klassifizierung von Leasingverhältnissen gemäß dem HGB beziehungsweise der deutschen Rechtsprechung darzustellen und zu zeigen, wie Leasing zurechnungs- und bilanztechnisch zu behandeln ist.
2.1 Definition
Der Begriff Leasing stammt aus dem Englischen „lease“ – Miete, Pacht ab. Leasing beschreibt dabei die Überlassung von Mobilien oder Immobilien gegen Entgelt. Der zu vermietende Gegenstand wird durch den sogenannten Leasinggeber (z.B. eine Leasinggesellschaft) an einen Leasingnehmer (z.B. Unternehmen) gegen Entgelt und auf Basis eines Vertrages (Leasingvertrag) zur Nutzung bereitgestellt. Zusätzlich lässt sich der Begriff Leasing im Hinblick auf Leasinggeber (direktes bzw. indirektes Leasing) und Leasingdauer (Operate- bzw. Finanzierungsleasing) differenzieren.
Beim direkten Leasing ist der Hersteller des Leasing-Gegenstandes auch der Leasinggeber. Im Gegensatz wird beim indirekten Leasing der Leasinggegenstand über eine Leasinggesellschaft, eine dritte Partei, an den Leasingnehmer vermittelt.
Das Operate- Leasing entspricht normalen Mietverträgen und beschreibt eine kurzfristige Vermietung des Leasinggegenstandes. Diese Verträge können von den Vertragspartnern jederzeit, unter Berücksichtigung der vertraglichen Kündigungsfrist, gekündigt werden. Langfristige Leasingverträge mit einer Mindestvertragslaufzeit werden als Finanzierungsleasing oder auch Finance- Leasing bezeichnet. Während der Mindestvertragslaufzeit können diese Verträge nicht gekündigt werden.
Eine Sonderform des Leasings ist das „Sales-and-back-Leasing“. Bei dieser Art von Leasing verkauft der Leasinggeber den Leasinggegenstand an den Leasingnehmer, um diesen dann vom Leasingnehmer wieder zurückzuleasen.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die wirtschaftliche Bedeutung des Leasings in Deutschland und definiert die Zielsetzung der Arbeit bezüglich der Bilanzierung und Zurechnung.
2. Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert den Begriff Leasing und grenzt verschiedene Leasingarten sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zurechnung ab.
3. Zurechnung: Hier werden die Kriterien für die Zurechnung von Leasingobjekten bei Vollamortisations- und Teilamortisationsverträgen im Detail analysiert.
4. Bilanzierung: Dieses Kapitel beschreibt die bilanzielle Behandlung des Leasinggegenstandes abhängig davon, ob das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber oder Leasingnehmer liegt.
5. Zusammenfassung: Das abschließende Kapitel resümiert die Notwendigkeit der durch den BFH geschaffenen Kriterien für eine korrekte bilanzielle Bewertung von Leasingverhältnissen.
Leasing, HGB, BFH, Zurechnung, Bilanzierung, Finanzierungsleasing, Vollamortisation, Teilamortisation, Wirtschaftliches Eigentum, Operate-Leasing, Leasinggeber, Leasingnehmer, Grundmietzeit, Abschreibung, Vertragsgestaltung
Die Arbeit behandelt die komplexe Problematik der Klassifizierung und bilanztechnischen Zurechnung von Leasingverhältnissen innerhalb der deutschen Unternehmensrechnung nach HGB.
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Einordnung von Leasingverträgen, der Zurechnung nach dem Konzept des wirtschaftlichen Eigentums sowie der konkreten bilanziellen Erfassung.
Das Ziel ist es, auf Basis der Rechtsprechung aufzuzeigen, wie Leasinggegenstände korrekt zurechnungs- und bilanztechnisch zu behandeln sind.
Es erfolgt eine deskriptive Analyse und Aufarbeitung der relevanten BFH-Urteile, Erlasse und finanzwirtschaftlichen Grundlagen zur Leasingbilanzierung.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Voll- und Teilamortisationsverträgen sowie die detaillierte Darstellung der Bilanzierung bei Leasinggebern und Leasingnehmern.
Zentrale Begriffe sind Leasing, Zurechnung, wirtschaftliches Eigentum, Vollamortisation, Teilamortisation, HGB und BFH-Rechtsprechung.
Die Unterscheidung ist entscheidend, da sie maßgeblich darüber bestimmt, wer das Risiko der Wertminderung trägt und wer das Leasingobjekt bilanzieren muss.
Da das HGB selbst keine spezifischen Regeln für Leasing bietet, bilden die BFH-Erlasse das zentrale Regelwerk für die Zurechnung und Bewertung von Leasingverhältnissen.
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