Examensarbeit, 2011
74 Seiten, Note: 15 Punkte
I) Einleitung
II) Die Verfahrensbeteiligten
1) Die Staatsanwaltschaft
a) Die Entscheidung über das Ob der Strafverfolgung
aa) Bindung an das Legalitätsprinzip in Deutschland
bb) Weites Strafverfolgungsermessen in den USA
cc) Rechtsstaatlichkeit der Strafverfolgungsentschließung
b) Die Verwirklichung des Akkusationsprinzips
c) Leitung der Ermittlungen und richterliche Gegenkontrollen
aa) Sachleitungskompetenz nach § 160 Abs. 1 StPO
bb) Beschränkung auf die Anklagefunktion in den USA
cc) Schutz der Beschuldigtenrechte
d) Parteilichkeit v. Objektivität
2) Das Gericht
a) Entscheidung über die Anklageeröffnung
aa) Deutschland: Gericht der Hauptsache
bb) Reines Laiengericht
cc) Rechtsstaatlichkeit im Zwischenverfahren
b) Die Unvoreingenommenheit
aa) Gewährleistung nach deutschem Recht
(1) Die Unabhängigkeit des Berufsrichters
(2) Schutz vor Willkür durch Laienbeteiligung
bb) Ausgestaltung im amerikanischen Recht
(1) Unabhängigkeit des Berufsrichters
(2) Neutralität durch Geschworene
cc) Gewährleistungsgehalt der Regelungen
c) Rolle des Gerichts im Hauptverfahren
aa) Die zentrale Rolle des Richters im deutschen Prozess
(1) Die zugrundeliegenden Verfahrensprinzipien
(2) Konzeption v. Fremdwahrnehmung
(3) Die zentrale Machtposition des Richters
(4) Die prozessuale Fürsorgepflicht
bb) Passive Rolle in den USA
(1) Wenig Einfluss auf den Umfang der Beweisaufnahme
(2) Die Jury als stummer Zuschauer
(3) Verhältnis von Jury und Vorsitzendem
cc) Zwischenfazit
3) Der Beschuldigte und sein Verteidiger
a) Verfassungsrechtliche Vorgaben in Deutschland
aa) Anwesenheitsrechte des Beschuldigten
bb) Das Recht auf richterliches Gehör
cc) Mitwirkung an der Wahrheitsermittlung
dd) Der Strafverteidiger
(1) Recht auf die Wahl eines Verteidigers
(2) Mitwirkung an der Wahrheitsfindung
(3) Organtheorie v. Interessentheorie
b) Die Stellung des Beschuldigten in den USA
aa) Das Recht auf Anwesenheit in den USA
bb) Das Recht auf Information in den USA
(1) Anklagegrundsatz
(2) Das Recht auf Offenlegung entlastender Beweise
(3) Das Recht auf Akteneinsicht
cc) Das Recht auf effektive Verteidigung
(1) Verfassungsrechtliche Vorgaben
(2) Stellung des Verteidigers
c) Bewertung der Rolle des Angeklagten im Vergleich
III) Schlussbetrachtung
Ziel der Arbeit ist ein Rechtsvergleich zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Strafprozess hinsichtlich der Rollen der Verfahrensbeteiligten (Staatsanwaltschaft, Gericht, Beschuldigter und Verteidiger), um zu untersuchen, wie die jeweiligen Prozessmodelle das Spannungsfeld zwischen effizienter Wahrheitsfindung und rechtsstaatlichen Anforderungen ausbalancieren.
2) Das Gericht
Zuständig für die Verurteilung eines Angeklagten ist in beiden Rechtsordnungen das Gericht. Wesentliche Unterscheide bestehen aber in der Zusammensetzung des urteilenden Organs und hinsichtlich der Kompetenzen, die ihm die Verfahrensordnungen einräumen.
In der unterschiedlichen Rollenausgestaltung des Gerichts kommt ein fundamentaler Gegensatz im Bürger-Staat-Verständnis zum Ausdruck: In den USA herrscht ein tiefes Misstrauen gegenüber der Staatsgewalt – auch wenn sie im Gewand der Judikative auftritt. Deshalb wird diese Staatsgewalt im Strafverfahren sehr weitgehend eingeschränkt: sie wird vom Bürger, der als Laienrichter fungiert, teilweise selbst ausgeübt, und das Strafverfahren ist in seiner Gesamtheit so konzipiert, dass die Macht auf voneinander unabhängige Organe, die sich gegenseitig kontrollieren, aufgeteilt ist.
In Deutschland hat hingegen ein gewisses obrigkeitsstaatliches Denken Auswirkungen auf die Konzeption des Verfahrens. Ein paternalistischer, verantwortungsvoller Richter wird als Garant für die bestmögliche Wahrheitsfindung und Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens angesehen. Deshalb stattet das deutsche Verfahrensrecht den Richter mit umfassenden Befugnissen aus, während das amerikanische Recht diesbezüglich zurückhaltender ist.
I) Einleitung: Die Einleitung führt in die grundlegenden Unterschiede zwischen dem inquisitorischen deutschen Prozess und dem adversatorischen US-amerikanischen Strafverfahren ein und definiert das Ziel der Arbeit, die Rollenausgestaltung im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Wahrheitsfindung zu analysieren.
II) Die Verfahrensbeteiligten: In diesem Hauptteil werden die Rollen von Staatsanwaltschaft, Gericht sowie Beschuldigtem und Verteidiger in beiden Rechtsordnungen detailliert gegenübergestellt, wobei insbesondere auf Akkusationsprinzip, richterliche Machtstellung und die prozessualen Rechte des Angeklagten eingegangen wird.
III) Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung resümiert, dass das US-Modell stärker auf Gewaltenteilung und das deutsche System stärker auf die gerichtliche Wahrheitsermittlung ausgerichtet ist, wobei beide Modelle ihre spezifischen Ansätze zur Sicherung eines fairen Verfahrens verfolgen.
Strafprozessrecht, Rechtsvergleich, Deutschland, USA, Staatsanwaltschaft, Gericht, Strafverteidigung, Beschuldigter, Wahrheitsfindung, Rechtsstaatlichkeit, Akkusationsprinzip, Plea Bargaining, Inquisitionsprozess, Adversatorisches Verfahren, Laienbeteiligung.
Die Arbeit vergleicht die Rollen der Verfahrensbeteiligten im deutschen und im amerikanischen Strafprozess, um Unterschiede in der Ausgestaltung des Verfahrens aufzuzeigen.
Die Untersuchung konzentriert sich auf die Funktionen von Staatsanwaltschaft, Gericht, Beschuldigtem und Verteidiger in den beiden unterschiedlichen Rechtssystemen.
Das Ziel ist es, zu analysieren, wie beide Rechtssysteme das Spannungsfeld zwischen effizienter Wahrheitsfindung und rechtsstaatlichen Anforderungen (Due Process) bewältigen.
Es handelt sich um einen rechtsvergleichenden Ansatz, der Regelungen und Rollenbilder anhand der jeweiligen nationalen Rechtsgrundlagen und Literatur gegenüberstellt.
Der Hauptteil analysiert detailliert die Staatsanwaltschaft, die Rolle des Gerichts (inklusive Richter und Laienbeteiligung) sowie die Rechte und die Stellung des Beschuldigten und seines Verteidigers.
Wichtige Begriffe sind unter anderem Inquisitionsmaxime, adversatorisches System, Legalitätsprinzip, Plea Bargaining, Waffengleichheit und richterliche Unabhängigkeit.
Während in Deutschland Schöffen gemeinsam mit Berufsrichtern in gemischten Kammern urteilen, entscheiden in den USA Geschworene (Jury) über die Schuldfrage, während der Richter sich meist auf Rechtsfragen beschränkt.
Im deutschen System ist der Verteidiger ein Organ der Rechtspflege, das bei der Wahrheitsfindung mitwirkt, während er im US-System primär als parteiischer Interessenvertreter agiert, um das adversatorische Gleichgewicht gegenüber der Staatsanwaltschaft zu wahren.
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