Bachelorarbeit, 2012
79 Seiten, Note: 17,0
Geschichte Europas - Neueste Geschichte, Europäische Einigung
Danksagung
Einleitung
I. Rassismus – Eine Begriffsbestimmung
II. Die 1970er Jahre: Rassismus – ein vernachlässigtes Phänomen?
II.1. Eine Zeit des Wandels
II.2. Wahrnehmung und Manifestationen des Rassismus
II.2.1. Die Situation schwarzer Arbeiter
II.2.2. Antisemitismus
III. 1980 bis 1996: Eine Zunahme rassistischer Phänomene oder verstärkte Sensibilisierung?
III.1. Rassismus und Rechtsextremismus
III.1.1. Die FELES als rassistische Vereinigung?
III.1.2. Der rassistische Diskurs bei der Gréng National Bewegung und der Eislécker Fräiheetsbewegung
III.2. Rassismus in der Gesellschaft
III.2.1. Die natalistischen Thesen
III.2.2. Rassismus gegenüber der schwarzen Bevölkerung
III.2.3. Antisemitismus
III.2.4. Die Polemik über das Luxemburger Wörterbuch
III.3. Antirassismus in der Gesellschaft
III.3.1. Action contre le racisme – Parabel vom Scheitern?.
III.4. Gesetzliche Maßnahmen gegen Rassismus
III.5. Zwischenfazit
IV. 1997-2011: Das europäische Jahr gegen Rassismus und die Zeit danach
IV.1. 1997. Das europäische Antirassismusjahr
IV.2. Staatliches Engagement im Kampf gegen Rassismus
IV.2.1. Das Gesetz vom 19. Juli
IV.2.2. Das Gesetz vom 28. November
IV.2.3. Institutionalisierung
IV.3. Eine rassistische Gesellschaft?
IV.3.1. Antisemitismus
IV.3.2. Islamophobie
IV.3.3. Sinti und Roma
IV.3.4. Rassismus gegenüber der dunkelhäutigen Bevölkerung
IV.3.5. Der Versuch, (latenten) Rassismus zu messen
IV.3.6. Die Selbstverbrennung der Maggy Delvaux-Mufu
IV.4. Rassismus in den (neuen) Medien
IV.4.1. Die Biermann-Affäre
Schluss und Ausblick
Anhang
Gesetzestexte (Auswahl einiger Artikel).
Mémorial A N° 60 (1980): Loi du 9 août 1980 en exécution de la Convention internationale de New York du 7 mars 1966 sur l’élimination de toutes les formes de discrimination raciale et complétant le code pénal par les articles 454 et 455 nouveaux
Mémorial A N° 54 (1997): Loi du 19 juillet 1997 complétant le code pénal en modifiant l’incrimination du racisme et en portant incrimination du révisionnisme et d’autres agissements sur des discriminations illégales
Abkürzungsverzeichnis
Bibliographie
Quellenverzeichnis
Internetseiten
Literaturverzeichnis
Zunächst möchte ich meinem Tutor Jean-Paul Lehners für seine Unterstützung danken. Er hat mich auf einige wichtige Punkte aufmerksam gemacht, die ich andernfalls wohl vernachlässigt hätte. Sein Feedback war unerlässlich. Auch Sonja Kmec, die mir einige ihrer Bücher ausgeliehen hatte, bin ich zum Dank verpflichtet.
Des Weiteren gebührt dem CET, und insbesondere Nathalie Morgenthaler, mein Dank. Die Diskussion mit Frau Morgenthaler über die definitorischen Probleme von Rassismus bzw. rassistischer Diskriminierung war sehr hilfreich und interessant. Zudem hat sie mir noch einige nützliche Informationen geliefert.
Ich möchte mich auch bei Claude Marx und Alain Meyer bedanken, die mir freundlicherweise auf meine Fragen geantwortet haben, so wie bei Laurent Moyse, der mir noch die eine oder andere Hintergrundinformation zu seinem Artikel „Incitation à la haine“ gab.
Zum Schluss möchte ich Maxime Ferretti für seine hilfreichen Kommentare danken, sowie meinen Eltern, die mich während meinen bisherigen Studien immer unterstützt und motiviert haben.
Niederkorn, April 2012 Fabio Spirinelli
Laut Artikel 1 der Erklärung über „Rassen“ und rassistische Vorurteile der UNESCO von 1978 gehören „alle Menschen [...] einer einzigen Art an und stammen von gemeinsamen Vorfahren ab. Sie sind gleich an Würde und Rechten geboren und bilden gemeinsam die Menschheit. [...]“. Diese Aussage mag eine fundamentale Erkenntnis sein, Rassismus kann sie aber nicht verhindern, auch nicht im Großherzogtum Luxemburg.
Die zentrale Fragestellung dieser Arbeit lässt sich in zwei Aspekte gliedern. Erstens soll untersucht werden, auf welche Weise sich rassistische Phänomene in Luxemburg manifestiert haben, d.h. welche Formen (Antisemitismus, Islamophobie etc.) dominiert haben. Zweitens soll die Entwicklung des Rassismus, sowie des Antirassismus (auf gesellschaftlicher und politischer Ebene) analysiert werden. Dabei soll vor allem erläutert werden, welche Kontinuitäten und Zäsuren festzustellen sind.
Diese beiden Aspekte gehören zusammen, weshalb ich auf keine von beiden verzichten möchte. Wer sich mit der Entwicklung des Rassismus beschäftigt, wird nicht daran vorbeikommen, seine Formen zu untersuchen. So könnte es schließlich sein, dass Antisemitismus, Islamophobie oder Rassismus gegenüber ethnischen Minderheiten nur in einem bestimmten Zeitraum stark vertreten sind und später zugunsten eines anderen rassistischen Phänomens verdrängt werden.
Einer solchen komplexeren Fragestellung soll man sich jedoch nicht nähern, ohne vorher zu versuchen, Rassismus zu definieren. Dies wird im ersten Kapitel mein Anliegen sein.
In den darauffolgenden Kapiteln werde ich mich dem Thema chronologisch nähern. Es gibt drei Zeiträume die ich behandeln werde: 1970 bis 1979, 1980 bis 1996 und schließlich 1997 bis 2011. Dass ich mit den 1970er Jahren beginne, liegt an dem großen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Wandel, der in dieser Zeit stattfand. Aber es ist auch durch die Informationsdichte bedingt, die kontinuierlich abnimmt, je weiter man in die Vergangenheit zurückgeht.
Ein allgemeines Überblickswerk über die Geschichte des Rassismus in Luxemburg gibt es nicht. Mit der oben genannten Fragestellung, auf Luxemburg bezogen, hat sich bisher keiner auseinandergesetzt. In dieser Hinsicht wird also Neugebiet betreten, was insbesondere bei der Auswertung der Literatur und Quellen spürbar wird. Man muss auf Artikel in Sammelbänden oder Zeitungen zurückgreifen, sowie auf Werke, die zumindest Aspekte oder bestimmte kurze Zeiträume des in dieser Arbeit behandelten Themas anstreifen, wie z.B. Histoire de l’extrême-droite au Grand-Duché de Luxembourg au XXe siècle von Lucien Blau, das ich im Kapitel über Rechtsextremismus mangels anderer ausführlicher Werke zu diesem Thema primär benutzen werde. Darüber hinaus gibt es Studien, Statistiken und Umfragen (CEPS/INSTEAD, Eurobarometer, TNS-ILRES) oder (Jahres)Berichte von verschiedenen Organisationen und Institutionen (CET, ENAR, ECRI, CCDH) welche für diese Arbeit hinzugezogen wurden. Die darin enthaltenen Informationen habe ich zusammengetragen, miteinander verglichen, wenn möglich verifiziert und auf Widersprüche abgesucht, sowie in den Kontext gesetzt. Auf diese Weise soll kohärent und nachvollziehbar die Entwicklung des (Anti)Rassismus beschrieben werden.
Einige Aspekte werde ich in dieser Arbeit außen vorlassen müssen, vor allem das Problem der Asylpolitik und der Asylbewerber, da es für sich betrachtet außerordentlich komplex ist. Ein kurzer Exkurs, wäre er denn überhaupt möglich, hätte in meinen Augen der schweren Fassbarkeit des Themas nicht Genüge getan. Rassismus in der Schule sowie auf dem Wohn- und Arbeitsmarkt werde ich, falls möglich, nur kurz anstreifen bzw. nicht detailliert ausführen. Hierzu fehlen leider die nötigen fundierten Studien und Analysen.
Abschließend möchte ich auf einige terminologische Probleme aufmerksam machen, die in einer Arbeit über Rassismus nicht vermeidbar sind. Die Begriffe ‚Rasse’ und ‚Rassenhass’ werde ich, sofern sich ihre Erwähnung in direkten Zitaten nicht vermeiden lässt, in Anführungszeichen setze. Das Konzept der ‚Rasse’ ist mit den heutigen Erkenntnissen in der Wissenschaft nicht mehr annehmbar und der Begriff ‚Rassenhass’ suggeriert die Existenz von ‚Rassen’. Alternativ verwende ich Begriffe wie Ethnie bzw. ethnische/kulturelle Gemeinschaft, sowie Rassismus bzw. rassistisches Phänomen. Allerdings möchte ich darauf aufmerksam machen, dass auch Ethnie kein unproblematischer Begriff ist und für hitzige Debatten unter Soziologen und Anthropologen sorgt. Da allerdings der Begriff Ethnie, trotz aller Kontroversen, von Forschern und sogar vom luxemburgischen Gesetzgeber verwendet wird, und er heutzutage besser akzeptiert zu sein scheint als das Wort ‚Rasse’, entschied ich mich für das geringere Übel. Das Konzept der Ethnie will ich nicht zum Zweck einer aktiven Klassifizierung verwenden, abgesehen davon, dass eine deutliche, allgemeingültige und objektive Klassifizierung nicht einmal möglich ist.
Wenn ich den Begriff Nationalität verwende, dann ist damit die Staatsangehörigkeit gemeint, und nicht die ethnische Zugehörigkeit, obwohl auch Letztere sehr wohl unter Nationalität verstanden werden kann.
Eine allgemeingültige Definition für Rassismus gibt es nicht. Die Forscher geben unterschiedliche, wenn auch teilweise nur leicht nuancierte Begriffserklärungen an, insbesondere wenn es darum geht, Rassismus von anderen Begriffen wie Xenophobie abzugrenzen. Oft erweist sich eine vergleichende Analyse als unmöglich, weil bestimmte Aspekte, die ein Forscher erwähnt, bei einem anderen überhaupt nicht behandelt werden.[1] Gründe für die schwierige Fassbarkeit des Rassismus sind u.a. seine Wandelbarkeit[2] und Flexibilität[3].
Es gibt mehrere Merkmale, die Rassismus auszeichnen oder ihn von anderen Begriffen abgrenzen. Laut Ali Rattansi ist Rassismus eng mit dem Konzept der ‚Rasse’ verbunden.[4] Für Geulen ist sie „nichts anderes als eine ‚Lehre’ von den Menschenrassen [...]“[5]. Beide übersehen allerdings, dass es Rassismus durchaus auch ohne ‚Rasse’ im Sinne einer biologischen Kollektivität gibt,[6] da er nicht nur rassistische Denksysteme umfasst, sondern auch „voreingenommene Haltungen“ und „diskriminierendes Verhalten“, wie es die UNESCO in ihrer Erklärung über „Rassen“ und rassistische Vorurteile ausdrückt.[7] Rassismus kann sich des Weiteren gegen die Kultur Anderer richten.[8]
Mit der vorher erwähnten Idee des diskriminierenden Verhaltens wird an ein weiteres Problem angeknüpft. Rassistische oder ethnische Diskriminierung entsteht, wenn man eine Person aufgrund ihrer Herkunft, ihrem Aussehen oder ihrer Kultur benachteiligt.[9] Viele Forscher schweigen darüber, ob diese Formen der Diskriminierung zum Rassismus gehören oder nicht. Auch die luxemburgische Gesetzgebung zieht keinen klaren Unterschied.[10] Wenn Diskriminierung in einem rassistisch motivierten Kontext erwähnt wird, etwa bei Schirrmacher[11] oder in Erklärungen und Texten der UNO bzw. der UNESCO, dann wird sie eindeutig dazugerechnet. Diese Ansicht wird daher in meiner Arbeit übernommen, auch wenn sie nicht von jedem geteilt werden muss.
Überdies geht Rassismus davon aus, dass bestimmte ethnische und kulturelle Merkmale unveränderbar sind.[12] Diese werden dann als Kriterien zur Differenzierung übernommen. Darin liegt auch der Unterschied zur Xenophobie, die alles ‚Fremde’ ablehnt (Fremdenfeindlichkeit). Diese Ablehnung kann, muss aber nicht, sich im Laufe der Zeit abschwächen, so dass das ‚Fremde’ allmählich akzeptiert wird.[13] Rassismus macht keinen Unterschied zwischen verschiedenen Nationalitäten, er verabscheut alle Menschen z.B. einer kulturellen Gemeinschaft, selbst wenn sie dieselbe Staatsangehörigkeit haben.
Schließlich hat Rassismus nie die gleiche Intensität, ein weiterer Faktor, der eine genaue Definition unmöglich macht. Der Historiker George Fredrickson gibt etwa an, dass Rassismus vorliegt, „wenn eine ethnische Gruppe oder ein historisches Kollektiv auf der Grundlage von Differenzen, die sie für erblich und unveränderlich hält, eine andere Gruppe beherrscht, ausschließt oder zu eliminieren versucht.“[14] Diese Definition ist zwar sehr gut gelungen, bemerkenswert ist zudem die Vermeidung des Begriffes ‚Rasse’, aber rassistische Bemerkungen oder latenter Rassismus werden ausgeschlossen.
Fassen wir die verschiedenen Aspekte zu einer Definition des Rassismus zusammen, die als Grundlage dieser Arbeit dienen soll. Die Unterscheidung in Rassen (als biologische Gemeinschaften) ist für Rassismus eine mögliche, aber keine notwendige Voraussetzung. Rassismus umfasst ebenfalls diskriminierendes Verhalten, das unveränderliche oder schwer wandelbare Merkmale (Physiognomie, Kultur, Herkunft) stigmatisiert. Rassismus hat nicht immer dieselbe Intensität, er kann von einfachen und verallgemeinernden, aber nicht zu unterschätzenden rassistischen Bemerkungen bis hin zur systematischen Verfolgung und Ermordung ganzer Gruppen reichen.
Mit dieser Begriffserklärung soll auf keinen Fall der Anspruch auf Allgemeingültigkeit erhoben werden. Ziel ist es lediglich, ein Phänomen auf eine möglichst plausible Art und Weise zu erklären, und eine Definition auszuarbeiten, die auch auf die luxemburgische Gesellschaft für den hier behandelten Zeitraum übertragbar ist. Wenn ich auf den folgenden Seiten den Begriff Rassismus verwende, so werden die Konzeptionen und Ideen impliziert, die ich in diesem Kapitel ausgeführt habe.
Die 1970er Jahre waren für das Großherzogtum Luxemburg ein bewegtes Jahrzehnt, sowohl gesellschaftlich als auch wirtschaftlich. An erster Stelle sind der Bevölkerungswachstum und die dafür zuständige Immigration zu nennen. 1970 lebten in Luxemburg 339.841 Einwohner, und diese Zahl wuchs bis 1981 auf 364.602 an.[15] Der Anstieg war nur durch einen Wachstum der ausländischen Bevölkerung bedingt, ihre Zahl stieg von 62.504 im Jahr 1970 auf 95.789 elf Jahre später an, während die Zahl der Luxemburger in demselben Zeitraum durch Geburtenrückgang bedingt abnahm.[16]
Die Einwanderung war sicherlich kein neues Phänomen für Luxemburg, allerdings sind nun die Italiener von den Portugiesen abgelöst worden. Von insgesamt 7.361 Immigranten die 1970 nach Luxemburg kamen, waren 2.852 Personen portugiesischer Nationalität,[17] damit bildeten sie auch die größte Gruppe der Einwanderer. Hinzu trat die Niederlassung von Funktionären europäischer Institutionen und ihrer Familien, ein Phänomen, das schon seit den 1950er Jahren beobachtet werden kann.[18]
Um die Mitte der 1970er Jahre erlebte Luxemburg eine Stahlkrise. Der Rückgang der Stahlindustrie konnte jedoch durch eine wirtschaftliche Diversifikation kompensiert werden.[19] In demselben Zeitraum entwickelte sich Luxemburg zu einem internationalen Finanzplatz. Zwischen 1960 und 1980 stieg die Anzahl der Finanzinstitutionen von 17 auf 111 an.[20]
Damals wurden die Fundamente für die heutige Gesellschaft gelegt. Die beschriebenen Trends sollten noch in den folgenden Jahrzehnten zu beobachten sein, dies gilt insbesondere für die Einwanderung und den Anstieg der ausländischen Bevölkerung.
Rassistische Phänomene in den 1970er Jahren sind schlecht dokumentiert. Das öffentliche Interesse war klein, was möglicherweise an den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umständen (z.B. Stahlkrise) lag. Als einzige staatliche Institution ist der Service Social de l’Immigration, zu nennen, der 1964 auf Empfehlung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegründet worden ist. Laut Serge Kollwelter, ehemaliger Präsident der ASTI, habe zwar der Service Social de l’Immigration eine nützliche Arbeit geleistet, es sei dem Sozialdienst aber nicht gelungen, eine durchgreifende Immigrationspolitik zu betreiben. Der Service Social de l’Immigration hatte keine Mittel dazu und setzte sich auch nur aus sechs Mitarbeitern zusammen.[21] Diese Kritik ist nicht nur von Serge Kollwelter zum Ausdruck gebracht worden.[22] Die Gesellschaftspolitische Aarbechtsgrupp an der Jugendpor Lëtzebuerg schrieb 1977 in einem forum -Artikel:
„Le Service d’Immigration comprend un commissaire, trois assistant(e)s sociaux et une secrétaire pour 80.000 étrangers. Imaginez le fonctionnement de ce service, si un(e) employé(e) est malade, en congé ou en stage.“[23]
Auf gesellschaftlicher Ebene gibt es erst seit 1979, mit der Gründung der ASTI (Association de Soutien aux Travailleurs Immigrés) als NRO,[24] eine transnationale antirassistische Organisation mit politischen Ansprüchen.[25]
Statistiken oder Berichte über Rassismus fehlen fast gänzlich. In den 1970er Jahren war die Immigration, wegen ihrer Aktualität, ein viel diskutiertes Thema. Dies zeigen zahlreiche Artikel, die aus dieser Zeit stammen.[26] Auch hat man sich verstärkt mit der Frage der nationalen Identität beschäftigt.[27]
Die Situation der Migranten wurde oft kritisiert. So veröffentlichte 1974 die Uniâo ein Schwarzbuch über die Situation der Fremdarbeiter in Luxemburg. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenstellung verschiedener Artikel, Statistiken, Gedichte und Texte, die aber nicht unbedingt alle in Verbindung zu Luxemburg stehen und doch ein Bild der prekären Situation der Gastarbeiter geben.[28]
Rassismus kommt hingegen als Thema nur selten vor, auch wenn sich manche Immigranten über den Rassismus der Luxemburger beklagten.[29] Rechtsextremistische Gruppierungen, die rassistische Themen hätten aufgreifen können, existierten nicht, oder zumindest sind keine bekannt.[30]
Antirassistische Maßnahmen seitens der Regierung gab es keine. Lediglich das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung vom 21. Dezember 1965[31] ist per Gesetz am 1. Dezember 1977 anerkannt worden.[32]
1972 wies Michel Delvaux in einem Artikel im d’Letzeburger Land darauf hin, dass es keine Gesetze gab, die Verkaufsverweigerung unterbanden oder es einem Händler verboten, einen Kunden auf diskriminierende Weise zu behandeln.[33] Diese Situation sollte sich erst 1980 ändern.
Rassistische Phänomene scheinen nicht durch die Stahlkrise verstärkt worden zu sein. In den 1970er Jahren ist ihr Ursprung eher in der Einstellung gegenüber einem Anstieg der Immigranten und dem Auftauchen neuer ethnischer Minderheiten (‚schwarze’ Arbeiter) zu suchen, sowie in Haltungen, die sich nicht ausschließlich auf den hier behandelten Zeitraum beschränken (Antisemitismus).
Auch wenn die Informationsdichte für die 70er Jahre sehr dünn ist, bedeutet dies nicht, dass es keine rassistischen Phänomene in Luxemburg gab, wie der Artikel „Le racisme, un problème au Luxembourg?“ zeigt, der am 21. Juli 1972 im d’Letzeburger Land, einer politisch unabhängigen Wochenzeitung,[34] veröffentlicht worden ist. Darin schreibt Michel Delvaux, dass die „schwarzen“ Arbeiter in Luxemburg am meisten vom Rassismus betroffen seien, obwohl man ihre genaue Zahl nicht kenne:
„Comme la Junte portugaise pratique une politique d’assimilation complète entre les ressortissants de ses „provinces d’Outre-Mer“ et la métropole, il est impossible, à moins d’établir des statistiques fondées sur la race, de savoir combien de travailleurs de couleur se trouvent parmi les 6.300 Portugais. Et c’est eux que menace le plus insidieusement le racisme.“[35]
In der Tat fehlt eine Statistik über die Anzahl der „schwarzen“ Arbeiter, was eventuell an zwei Ursachen liegen könnte: neben der ethischen Frage würde es schon an den objektiven Kriterien scheitern, da es zwischen ‚schwarz’ und ‚weiß’ unzählige Zwischenstufen gibt, die eine klare Trennung unmöglich machen. Wer als ‚schwarz’ angesehen wird, ist Resultat einer persönlichen oder gesellschaftlichen Zuschreibung.
Weiter beschreibt der Verfasser des Artikels die schlechten Lebensbedingungen der „schwarzen“ Arbeiter: sie seien dazu verdammt, in Bruchbuden dahin zu vegetieren („[...] condamnés à moisir dans des taudis.“).[36] Es gebe zwar keine Elendsviertel, doch im Grund und im Pfaffenthal würden die „Mieter“ auf wurmstichigen Fußböden hausen und in Betten mit schmutziger Bettwäsche schlafen.[37] Delvaux empört sich angesichts dieser Tatsachen darüber, dass in Sanem und Walferdingen Ausschüsse gegen die Errichtung von Aufnahmeeinrichtungen gegründet worden sind.
Darüber hinaus erwähnt Delvaux einen Brief des Justizministers Eugène Schaus (von der DP)[38] vom 18. Februar 1972 an den Industriellen- und Handwerkerverband, in dem geschrieben steht, dass aufgrund der schwierigen Assimilation und einer „möglichen“ Repatriierung („rapatriement éventuel“) die potenziellen afrikanischen und asiatischen Arbeiter keine Aufenthaltserlaubnis erhalten können.[39] Der Verfasser des Artikels fragt sich, was man unter afrikanisch und asiatisch verstehen soll. Schließlich stelle sich die Frage, ob auch jemand afrikanischer Herkunft aber mit portugiesischer Nationalität ebenfalls rückgeführt würde, oder ob alle mit einer bestimmten Hautfarbe zurückgeführt würden, ungeachtet ihrer Nationalität. Die Aussage im Brief kann, wenn in die Tat umgesetzt, zu rassistischer Diskrimination führen. Des Weiteren bleibt unklar, was mit einer „möglichen“ Repatriierung gemeint ist. Die Regierung scheint nicht damit zu rechnen, dass die betroffenen Arbeiter sich dauerhaft in Luxemburg niederlassen könnten.
Neben Rassismus gegenüber ‚schwarzen’ Arbeitern ist auch Antisemitismus als Phänomen zu beobachten. Seit den 1970er Jahren erhält das jüdische Konsistorium in Luxemburg Briefe mit antisemitischem Inhalt. Die ersten Briefe wurden im Kontext des Nah-Ost-Konfliktes verfasst.[40] Sonstige Zwischenfälle gab es keine, man könnte lediglich Vorurteile und Beleidigungen („houre Judd“) gegenüber Juden in Betracht ziehen, die es schon vorher gab. Zudem beinhaltet die luxemburgische Sprache Ausdrücke, die den Juden in ein negatives Licht stellen und wenig schmeichelhaft sind. Diese Ausdrücke reichen von Juddenaasch bis Juddenues, und in der Literatur bleiben die Juden auch nicht verschont, etwa bei Michel Rodange, der in seinem Rénert einen Protagonisten auftreten lässt, der le’it, flucht wie e roudde Judd.[41] Ein Reim sticht in diesem Kontext besonders heraus, der auch heute noch nicht ganz vergessen ist: „Eent zwee dräi, et ass e Judd kapott, huel(t) e mat de Been a schleef(t) e fort“.[42]
Ein Merkmal der Periode zwischen 1980 und 1996 ist das Aufkommen rechtsextremistischer Gruppierungen. Diese mögen sich zwar nicht offen als rassistisch bezeichnen, doch gibt es einige Punkte, die sich mit rassistischen Ideologien aus dem 19. Jahrhundert und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vergleichen lassen.
Im Zuge von Unstimmigkeiten innerhalb der Actioun Lëtzebuergesch und unter der Initiative von Charel Malané und Emile Schmit ist am 6. Oktober 1984 die FELES (Federatioun Eist Land Eis Sprooch) gegründet worden.[43] Schmit und Malané befürchteten eine „Überschwemmung“ portugiesischer Einwanderer und lehnten das Wahlrecht für Ausländer strikt ab, aus Angst, dass diese in Luxemburg das Ruder übernehmen könnten. „Luxemburg den Luxemburgern“[44], so lässt sich die Position der beiden FELES-Gründer zusammenfassen.
Die FELES setzt sich die Verteidigung Luxemburgs und der luxemburgischen Sprache zum Ziel.[45] Sie respektiere zwar die Bräuche und Sprache aller, aber im Gegenzug erwarte sie den gleichen Respekt für ‚ihre’ (d.h. die luxemburgische) Sprache, ‚ihre’ Bräuche und ‚ihr’ Staatssystem.[46] Die Sprache sei Teil der eigenen Identität.
Die FELES, welche ihre politische und religiöse Neutralität betont,[47] führt keinen offenen rassistischen Diskurs, allerdings gibt es in ihren Überzeugungen einige Parallelen zu rassistischen Theorien, insbesondere wenn es um die Angst vor dem Verlust der nationalen Identität geht. Ein Volk mit einer eigenen nationalen Identität bilde eine „Familie“ mit Recht auf Leben und Überleben. Letzteres sei allerdings durch innere und äußere Gefahren in Frage gestellt. Als innere Gefahr glaubt die FELES ein Abschwächen des Überlebensinstinktes zu identifizieren, sichtbar durch eine niedrige Geburtenrate sowie durch einen moralischen Verfall. Die äußere Gefahr würde sich bemerkbar machen, wenn der Einfluss der Ausländer überwiege.[48]
Mit diesem Gedankengut nähert sich die FELES den Vorstellungen eines französischen Schriftstellers und Philosophen, der mit seinem Essai sur l’inégalité des races humaines (1853-1855) viel zu den Rassentheorien beitrug: Arthur Comte de Gobineau (1816-1882). Gobineau verfasste seine Schrift in der Überzeugung, die Gefahren (Zentralisation und Konfrontation) für die französische Nation erkannt zu haben. Sein ideales Frankreich ist durch Ritterlichkeit, Ehre und dem aristokratischen Freiheitsideal geprägt, besteht aus Bauern und Aristokraten und zeichnet sich durch eine lokale Verankerung aus, also keine Zentralgewalt.[49]
Gobineau unterscheidet drei „Rassen“ mit jeweils unterschiedlichen Merkmalen: die gelbe, weiße und schwarze. Seine Rassentheorie überträgt er auf die französische Gesellschaft, wobei die „weiße Rasse“, von Natur aus überlegen, mit den Tugenden des Adels das ideale Frankreich symbolisiere. Gobineau wirft der Bourgeoisie („gelbe Rasse“) vor, den Adel zu korrumpieren.[50] Die „schwarze Rasse“, wenig intelligent aber mit überentwickelter Sinnlichkeit ausgestattet, sei stellvertretend für die Massen, der „entfesselte Mob“ in Frankreich.[51] Gobineau prophezeit eine Degeneration der „weißen Rasse“ durch den Einfluss der „gelben“ und „schwarzen Rassen“, welche in Zukunft die Geschichte beherrschen würden.[52]
Alphonse de Candolle (1854-1936) und Georges Comte Vacher de Lapouge (1854-1936) sind von Gobineau beeinflusst worden, allerdings versuchten sie ihre Theorien durch wissenschaftliche Erklärungen zu untermauern. Für de Lapouge, Vertreter des Sozialdarwinismus, stehe die arische „Rasse“, anpassungsfähig und den anderen „Rassen“ überlegen, vor der Herausforderung, überleben zu müssen. Die Feinde der Arier seien die minderwertigen „Rassen“, wie etwa die Juden.[53]
Dieser Exkurs in die Rassentheorie Gobineaus und zwei seiner Nachfolger soll eine komparative Analyse mit dem Diskurs der FELES ermöglichen. Die FELES redet zwar nicht von ‚Rassen’, in ihren Statuten erklärt sie sogar, dass sie die Kultur und Eigentümlichkeit „Anderer“ respektiere. Doch während es bei Gobineau die gelbe ‚Rasse’ ist, die eine Gefahr für die weiße darstellt, ist in der Vorstellungswelt der FELES das luxemburgische Volk durch die Ausländer gefährdet. Die nationale Identität laufe Gefahr einer „Degeneration“. Die Verbreitung ausländischer Kulturen und Lebensarten zwinge das luxemburgische Volk, sich an diese anzupassen.[54] Der Begriff der Ausländer wird auch nicht eingeschränkt, so dass Xenophobie und Rassismus hier Hand in Hand gehen.
Die FELES benutzt ein anderes Vokabular, doch dahinter verbirgt sich die gleiche Idee. Statt der arischen Rasse ist es die nationale Identität, an die Stelle der Juden treten die Ausländer. Die FELES lehnt eine inter- und multikulturelle Gesellschaft ab. Diese führe nur zu einem „Gulasch von Völkern“ und die „alten“ Kulturen würden zerstört.[55]
Nachdem es innerhalb der FELES zu Streitigkeiten und Unstimmigkeiten gekommen war, ausgelöst durch die Kandidatur ihres Mitglieds Georges Dessouroux bei den Gemeindewahlen,[56] wurden 1987 zwei rechtsextreme Parteien gegründet: die Grüne Nationalbewegung (Gréng National Bewegung), sowie die Freiheitsbewegung des Oeslings (Eislécker Fräiheetsbewegung). Beide sind sich in ihren Zielen ähnlich, nur dass letztere den Schwerpunkt auf die bäuerliche Welt legt.[57]
Die GNB, später unter dem Namen National Bewegung (NB) bekannt, vertrat Ansichten, die sich kaum von denen der FELES unterschieden, nur wurden sie noch weiter ausgeführt, ohne politische Neutralität. Die GNB sieht sich als Verteidigerin der luxemburgischen Interessen und des luxemburgischen Kulturgutes, dazu zählte u.a. der „natürliche Lebensraum“,[58] ein Ausdruck der in ähnlicher Weise schon von den Nationalsozialisten benutzt worden war.[59]
Für die NB und die EFB gilt derselbe Leitspruch wie für die FELES: „Luxemburg den Luxemburgern“.[60] Im Rahmen ihrer Immigrationspolitik will die NB „illegale“ (d.h. sich illegal aufhaltende) Ausländer ohne Arbeit, die sich strafbar gemacht haben und von einer ansteckenden Krankheit befallen sind, abschieben.[61]
Die Programme der NB und EFB hat der Historiker Lucien Blau wie folgt zusammengefasst:
„Les programmes du NB et du EFB expriment un différentialisme nationaliste qui se veut une rupture avec la modernité et qui porte en lui des tendances à l’auto-enfermement et à l’affrontement des cultures.“[62]
Die ethnische Einheit und Einheitlichkeit ist möglich und muss gegen jeglichen ausländischen Einfluss geschützt werden.[63]
Beide Parteien stellen sich auch gegen den Islam. Das Feindbild Jude, so Blau, sei bei der NB und EFB durch Moslem ersetzt worden. So wirft man den Muslimen vor, die „Weltherrschaft“ auf kultureller und wirtschaftlicher Ebene an sich reißen zu wollen. Laut der NB sollen in Luxemburg zahlreiche Geschäfte in den Händen von „Iranern, Arabern usw.“ sein.[64] Auf welche Quellen sie sich dabei beruft, bleibt schleierhaft.
[...]
[1] Geulen etwa unterscheidet Rassismus von einer Ideologie. Rassismus erklärt nicht die Welt wie sie ist, sondern wie sie sein sollte. Eine Ideologie hingegen dient zur Rechtfertigung von existierenden Macht- und Herrschaftsverhältnissen (Geulen, Christian, Geschichte des Rassismus. München 2007, S. 12.). Meiner Meinung nach ist diese Definition unbefriedigend, denn eine Ideologie kann durchaus auch eine ‚ideale’ Welt beschreiben. Der Sozialismus z.B. entwickelte sich bevor es einen sozialistischen/kommunistischen Staat gab. Umgekehrt kann der Rassismus auch das Vorgehen eines Regimes rechtfertigen (etwa die Verfolgung der Juden im nationalsozialistischen Deutschland). Die meisten Historiker vermeiden den Begriff Ideologie, möglicherweise weil dieser definitorische Probleme nach sich zieht. Ich bevorzuge den Begriff des Denksystems, den etwa Mosse benutzt (Mosse, George L., Die Geschichte des Rassismus in Europa. Frankfurt am Main erw. Auflage 2006, S. 7.).
[2] Vgl. hierzu: Geulen, Christian, Geschichte des Rassismus. München 2007, S. 12.
[3] Vgl. hierzu: Hund, Wulf D., Rassismus. Die soziale Konstruktion natürlicher Ungleichheit. Münster 1999, S. 7.
[4] Vgl. hierzu: Rattansi, Ali, Racism. A Very Short Introduction. New York 2007, S. 7.
[5] Geulen, Rassismus (wie Anm. 2), S. 10.
[6] Vgl. hierzu: Hund, Wulf D., Negative Vergesellschaftung. Dimensionen der Rassismusanalyse. Münster 2006, S. 15.
[7] Art. 2 § 2 in der Erklärung über „Rassen“ und rassistische Vorurteile, veröffentlicht auf: http://www.unesco.de/erklaerung_rassist_vorurteile.html [Letzter Zugriff am 17. November 2011].
[8] Auch wenn etwa für Rattansi der Begriff ‚Rasse’ sowohl biologische als auch kulturelle Elemente beinhalten kann (Vgl. hierzu: Rattansi, Racism (wie Anm. 4), S. 7).
[9] Im „Internationalen Einkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung“ der UNO von 1965 wird es etwas ausführlicher beschrieben; vgl. hierzu: Schirrmacher, Thomas, Rassismus. Alte Vorurteile und neue Erkenntnisse. Holzgerlingen 2009, S. 19.
[10] Die in den Jahren 1997 und 2006 eingeführten Artikel des luxemburgischen Strafgesetzbuches, welche Rassismus (Art. 457) und rassistische Diskriminierung (Art. 454 und 455) verbieten sind im Kapitel „Du racisme, du révisionnisme et d’autres discriminations“ zusammengetragen. Der Titel selbst suggeriert, dass Rassismus schon eine Form der Diskriminierung sei. Nichtsdestotrotz wird, obwohl eine explizite Definition fehlt, anhand der Artikel im Strafgesetzbuch eine Grenze zwischen Rassismus und rassistische Diskriminierung gezogen, mag sie auch subtil sein (vgl. hierzu: Moyse, François, Echec à la discrimination. Analyse de la législation luxembourgeoise autour de la transposition des directives européennes 2000/43/CE et 2000/78/CE. Bruxelles 2009, S. 136f.).
[11] Vgl. hierzu: Schirrmacher, Thomas, Rassismus. Alte Vorurteile und neue Erkenntnisse. Holzgerlingen 2009, S. 16f. „[Rassismus] reicht von Vorurteilen und Diskriminierung über Sklaverei und Rassentrennung hin zu Pogromen, Vertreibungen, ethnischen Säuberungen und Völkermord.“
[12] Vgl. hierzu: Fredrickson, George M., Rassismus. Stuttgart 2011, S. 15.
[13] Vgl. hierzu: Schirrmacher, Rassismus (wie Anm. 11), S. 22.
[14] Fredrickson, Rassismus (wie Anm. 12), S. 233.
[15] Statec 2003, Recensement de la population. Population par nationalité 1875 – 2003. Verfügbar auf: http://www.statistiques.public.lu/stat/TableViewer/tableView.aspx?ReportId=389&IF_Language=fra&MainTheme=2&FldrName=1&RFPath=68 [Letzter Zugriff: 20. November 2011].
[16] Idem.
[17] Statec 2011, Arrivées, départs et excédents des arrivées sur les départs 1967-2010. Verfügbar auf: http://www.statistiques.public.lu/stat/TableViewer/tableView.aspx?ReportId=473&IF_Language=fra&MainTheme=2&FldrName=2&RFPath=98 [Letzter Zugriff: 4. Juni 2012].
[18] Vgl. hierzu: Trausch, Gilbert, Comment faire d’un Etat de convention une nation? In: Trausch, Gilbert (Hg.), Histoire du Luxembourg. Le destin européen d’un „petit pays“. Toulouse 2003, S. 269.
[19] Vgl. hierzu: Trausch, Comment faire d’un Etat de convention une nation? (wie Anm. 18), S. 262.
[20] Vgl. hierzu: Trausch, Comment faire d’un Etat de convention une nation? (wie Anm. 18), S. 262f.
[21] Vgl. hierzu: Kollwelter, Serge, „forum“ et l’immigration. In: forum N° 150 (1994), S. 6.
[22] Siehe auch: Uniâo, Fremdarbeiter. Ein Schwarzbuch über ihre Situation in Luxemburg. Luxemburg 1974, S. 10. Hier wird das finanzielle Problem angesprochen.
[23] GAG, L’information des immigrés. Un besoin urgent. In: forum N° 16 (1977), S. 8. Zusammengezählt sind es sogar nur fünf Mitarbeiter (eventuell variierte ihre Anzahl).
[24] Vgl. hierzu: http://www.asti.lu/asti/notre-ambition-l’independance/creee-en-1979/ [Letzter Zugriff: 2. Dezember 2011].
[25] Vgl. hierzu: Kollwelter, Serge / Zuccoli, Laura, Chronique de l’ASTI 1979-2010. In: Pauly, Michel (Hg.), ASTI 30+. Migrations, Recherches, Engagements. Luxembourg 2010, S. 26. Vor der Gründung der ASTI gab es allerdings schon die Uniâo, 1972 gegründet (vgl. hierzu: Kollwelter, Serge, „forum“ et l’immigration. In: forum N° 150 (1994), S. 6), welche in gewisser Hinsicht auch die Vorgängerorganisation gewesen ist und sich u.a. für die Rechte der Immigranten einsetzte (z.B.: UNIAO, Doits politiques pour les immigrés. In: forum N° 16 (1977), S. 4).
[26] Vgl. hierzu: Statec, Repères bibliographiques concernant l’évolution économique et sociale au Luxembourg à partir du début du 20e siècle (Bd. 1). Luxemburg 2008, S. 555, S. 568, S. 585, S. 587 und S. 590. Zudem hat forum 1977 ein Dossier zum Thema Immigration und Integration veröffentlicht (Immigrés = Intégrés? In: forum N° 16 (1977)).
[27] Vgl. hierzu: Statec, Repères bibliographiques concernant l’évolution économique et sociale au Luxembourg à partir du début du 20e siècle (Bd. 1). Luxemburg 2008, S. 556-567. Statec hat hierfür eine separate Auflistung erstellt.
[28] Vgl. hierzu: Uniâo, Fremdarbeiter. Ein Schwarzbuch über ihre Situation in Luxemburg. Luxemburg 1974.
[29] An dieser Stelle möchte ich auf einige Aussagen von Immigranten hinweisen, abgedruckt in: forum N° 16 (1977), S. 5f. Allerdings soll damit nicht der Anspruch auf Repräsentativität erhoben werden.
[30] In seinem Werk Histoire de l’extrême-droite au Grand-Duché de Luxembourg au XXe siècle erwähnt Lucien Blau für die 1970er Jahre keine rechtsextremistische Gruppierung.
[31] Auf der Seite http://www2.ohchr.org/french/law/cerd.htm steht der Text zur Verfügung. Die Konvention ist von der UN-Generalversammlung am 21. Dezember 1965 verabschiedet worden.
[32] Vgl. hierzu: Loi du 1er décembre 1977 portant approbation de la Convention internationale sur l’élimination de toutes les formes de discrimination raciale. In: Mémorial A N° 76 (1977), S. 2478.
[33] Vgl. hierzu: Delvaux, Michel, Le racisme, un problème au Luxembourg? In: d’Letzeburger Land N° 30 (21. Juli 1972), S. 3. Delvaux bezieht sich hierbei auf einen Artikel von Jean Jaans, der in d’Letzeburger Land vom 11.02.1972 veröffentlicht worden ist.
[34] Vgl. hierzu: http://www.land.lu/index.php/historique.html [Letzter Zugriff: 24. November 2011].
[35] Vgl. hierzu: Delvaux, Le racisme (wie Anm. 33), S. 3.
[36] „[...] condamnés à moisir dans des taudis.“ (Delvaux, Le racisme (wie Anm. 33), S. 3).
[37] Vgl. hierzu: Delvaux, Le racisme (wie Anm. 33), S. 3. „Nous n’avons pas de bidonvilles, il est vrai. Mais au Grund, au Pfaffenthal, les „locataires“ sont parqués sur le plancher vermoulu et se relaient dans des lits aux draps immondes.“
[38] Thewes, Guy, Les gouvernements du Grand-Duché de Luxembourg depuis 1848. Luxemburg 2011, S. 173. Verfügbar auf: http://www.gouvernement.lu/publications/gouvernement/gouvernements_depuis_1848/index.html.
[39] Vgl. hierzu: Delvaux, Le racisme (wie Anm. 33), S. 3.
[40] Vgl. hierzu: Meyer, Alain, Les modalités d’expression de l’antisémitisme après la Seconde Guerre mondiale au Luxembourg; Vortrag im Rahmen des Kolloquiums “Emancipation – éclosion – persécution. Le développement de la communauté juive luxembourgeoise de la Révolution française à la Seconde Guerre mondiale” am 27. Oktober 2011 in Esch/Alzette.
[41] Vgl. hierzu: Cerf, Paul, De l’antisémitisme au Grand-Duché de Luxembourg. In: Harpes, Jean-Paul (Hg.), La situation au Luxembourg. Enquête sur les droits de l’homme menée par le séminaire de philosophie du Centre universitaire de Luxembourg en collaboration avec la Commission nationale luxembourgeoise pour l’Unesco (Publications du Centre universitaire de Luxembourg. Séminaire de philosophie II.1). Luxembourg 1998, S. 35.
[42] Den Reim habe ich noch selbst gehört, er wurde von einem meiner Lehrer im Gymnasium während eines Kurses gesungen. Allerdings tat er dies nicht aus rassistischen Motiven, sondern um zu zeigen, dass die luxemburgische Folklore noch antijüdische Inhalte hat. Den Spruch kann man auch im Luxemburger Wörterbuch nachlesen (vgl. hierzu: Artikel „Judd“ in: Luxemburger Wörterbuch (Band 2). Luxemburg 1955/62, Sp. 249b). Zur Kontroverse dieses Nachdrucks, siehe Kapitel III.2.4., S. 26.
[43] Vgl. hierzu: Blau, Lucien, Histoire de l’extrême-droite au Grand-Duché de Luxembourg au XXe siècle. Esch-sur-Alzette 2005, S. 519.
[44] „Le Luxembourg aux Luxembourgeois !“ (Eis Sprooch, N° 16 XXII Jor (1984), p. 45; vgl. hierzu auch: Blau, Extrême-droite (wie Anm. 43), S. 520). Dieser Spruch geht eigentlich auf Lucien Koenig zurück. Die FELES sieht sich in der direkten Nachfolge zum Nationalismus der 1930er Jahre, den Lucien Koenig weitgehend mitgeprägt hatte (vgl. hierzu: Blau, Extrême-droite (wie Anm. 43), S. 526f.).
[45] „Le but de la fédération est la défense de notre pays et de notre langue.“, im Art. 3 der Statuten; vgl. hierzu: Blau, Extrême-droite (wie Anm. 43), S. 522.
[46] Vgl. hierzu: Blau, Extrême-droite (wie Anm. 43), S. 522.
[47] Vgl. hierzu: Blau, Extrême-droite (wie Anm. 43), S. 522.
[48] Vgl. hierzu: Blau, Extrême-droite (wie Anm. 43), S. 530.
[49] Vgl. hierzu: Mosse, George L., Die Geschichte des Rassismus in Europa. Frankfurt am Main erw. Auflage 2006, S.76.
[50] Vgl. hierzu: Mosse, Rassismus in Europa (wie Anm. 49), S. 77f.
[51] Vgl. hierzu: Mosse, Rassismus in Europa (wie Anm. 49), S. 78.
[52] Vgl. hierzu: Mosse, Rassismus in Europa (wie Anm. 49), S. 79. Später sollte Gobineau allerdings eine weniger pessimistische Sicht einnehmen.
[53] Vgl. hierzu: Mosse, Rassismus in Europa (wie Anm. 49), S. 82f.
[54] Vgl. hierzu: Blau, Extrême-droite (wie Anm. 43), S. 531.
[55] Vgl. hierzu: Firwat mir géint eng interkulturell Gesellschaft zu Lëtzebuerg sin! In: de Lëtzebuerger N° 6, S. 9-11; Blau, Extrême-droite (wie Anm. 43), S. 534.
[56] Vgl. hierzu: Blau, Extrême-droite (wie Anm. 43), S. 552-554.
[57] Vgl. hierzu: Blau, Extrême-droite (wie Anm. 43), S. 555f.
[58] Vgl. hierzu: Blau, Extrême-droite (wie Anm. 43), S. 555.
[59] Hitlers Ziel war es u.a., „Lebensraum“ im Osten zu erobern (vgl. hierzu: Mazower, Mark, Hitlers Imperium. Europa unter der Herrschaft des Nationalsozialismus. München 2009, S. 60f.).
[60] Vgl. hierzu: Blau, Extrême-droite (wie Anm. 43), S. 563.
[61] Vgl. hierzu: Blau, Extrême-droite (wie Anm. 43), S. 569.
[62] Vgl. hierzu: Blau, Extrême-droite (wie Anm. 43), S. 578.
[63] Vgl. hierzu: Mouvements d’extrême-droite au Luxemburg. In: forum N° 102 (1988), S. 4. Der Artikel kommentiert auf kritische Weise die Standpunkte der FELES, NB und EFB und vergleicht sie an manchen Stellen auch mit der nationalsozialistischen Ideologie.
[64] „E ganze Koup Geschäfter hei zu Lëtzebuerg [...] sin an den Hänn vun Iraner, Araber asw“ (Den Islam organiséiert sech zu Lëtzebuerg. In: NB-Resistenzblat N° 1, S. 2; vgl. hierzu auch: Blau, Extrême-droite (wie Anm. 43), S. 584).
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