Bachelorarbeit, 2012
48 Seiten, Note: 1.7
1. Einleitung
1.1. Thema und Fragestellung
1.1.1. Strukturierung der Arbeit
1.1.2. Quellenkritik
2. Definition der Minderheiten
2.1. Politisch-soziologischer Definition
2.2. In der internationalen Politik
3. Türkisches Minderheitenverständnis seit der Gründung der Republik Türkei
3.1. Der Minderheitenbegriff im Osmanischen Reich und das Millet-System
3.1.1. Minderheiten im Lausanner Vertrag
3.1.2. Türkisches Minderheitenverständnis
3.1.3. Nationalismus- und Laizismusprinzip und deren Auswirkungen auf die Minderheiten
4. Religionsfreiheit der muslimischen Religionsgemeinschaften
4.1. Das Präsidium für Religionsangelegenheiten
4.1.1. Die muslimischen Ordensgemeinden
4.1.2. Der Militärputsch 1980 und die TIS
5. Anerkannte/ nicht-anerkannte nicht-muslimischen Minderheiten in der Türkei
5.1. Administrative Probleme
5.1.1. Das Wahlgremium
5.1.2. Die Stiftungen
5.1.3. Die Schulen
5.1.4. Die Berufe
5.1.5. Sonderfall: Die Katholische Kirche
5.2. Gesellschaftliche Probleme
6. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Situation christlicher und jüdischer Minderheiten in der Türkei und analysiert, wie die staatliche Ideologie deren rechtliche, administrative und soziale Stellung prägt. Es wird der zentralen Forschungsfrage nachgegangen, ob diese Minderheiten aufgrund der herrschenden Bedingungen als „Bürger zweiter Klasse“ zu betrachten sind.
3.1. Der Minderheitenbegriff im Osmanischen Reich und das Millet-System
Das Osmanische Reich war ein monarchisch islamisches Staatswesen mit dem Islam als Staatsreligion (Islam ist Religion und Staat= Al-Islam din wa daula). Der Sultan hatte zugleich das Amt des Kalifen, des höchsten weltlichen und geistlichen Würdenträgers der gesamtislamischen Gemeindeschaft der Umma, inne. Im Laufe seines 600jährigen Bestehens entwickelte sich das Reich durch seine Expansion zu einer multikonfessionellen und -kulturellen Nation. Der Islam war die Staatsreligion, so dass die staatsbürgerliche Stellung der Untertanen nach ihrem Verhältnis zum Islam beurteilt wurde. Die Begriffe Staatsvolk oder Nation, im modernen Sinne, waren gemäß der Osmanischen Gesetze nicht existent. Die Zugehörigkeit zum Reich wurde über die Religion definiert. Der Sultan gewährte der unterlegenen nicht-muslimischen Bevölkerung, nach islamischem Recht den Status einer Millet. Das osmanische Millet-System, unterteilte die Gruppen nicht nach Ethnie oder Sprache, sondern nach Religion und Konfession. Hierbei bildeten alle Muslime, unabhängig ihrer Konfession, die „Islam Milleti“, die Millet-i Hakime (die Regierenden) also Bürger erster Klasse. Nicht-Muslime, getrennt nach Konfessionen, bildeten die „Millet-i Mahkume“ (die Regierten) und galten in diesem Sinne als Bürger zweiter Klasse.
Die wichtigsten religiösen Minderheiten waren die griechisch-orthodoxe, die armenische und die jüdische Religionsgemeinschaft, die seitens des Staates in der osmanischen Verwaltung als tebaa-i gayrimüslime (nicht-muslimische Untertanen) bezeichnet wurden und weitreichende Autonomie genossen. Die Zahl der Millets im Osmanischen Reich nahm Ende des 19. Jahrhunderts zu und stieg auf 17 an. So durften sie ihre Tradition pflegen und ihre inneren Angelegenheiten ohne Einmischung des Staates erledigen. Des Weiteren besaßen sie das Recht in religiösen, rechtlichen, administrativen und erzieherischen Angelegenheiten selbstständig zu fungieren. Trotz dieser weitreichenden Freiräume waren sie dennoch Schutzbefohlene (arab. Dhimmis) und standen gänzlich unter der Staatsgewalt der Osmanen. Die Dhimmis hatten noch weitere Privilegien. So waren sie vom Militärdienst befreit und haben für diese Befreiung Kopfsteuer (arab. Dhjizja) an den Staat zahlen müssen.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der Minderheiten in der Türkei ein, definiert die Fragestellung zur Situation christlicher und jüdischer Gruppen und erläutert die methodische Struktur der Arbeit sowie die kritische Herangehensweise an die Quellen.
2. Definition der Minderheiten: Dieses Kapitel erörtert politisch-soziologische sowie völkerrechtliche Definitionen des Begriffs Minderheit und beleuchtet, wie die Türkei diesen Begriff im internationalen Vergleich abgrenzt.
3. Türkisches Minderheitenverständnis seit der Gründung der Republik Türkei: Das Kapitel analysiert die historischen Grundlagen des Minderheitenumgangs, beginnend beim osmanischen Millet-System über den Lausanner Vertrag bis hin zum prägenden Einfluss von Nationalismus und Laizismus auf die heutige Identitätspolitik.
4. Religionsfreiheit der muslimischen Religionsgemeinschaften: Hier wird die Rolle des Präsidiums für Religionsangelegenheiten (Diyanet) und der muslimischen Ordensgemeinschaften untersucht, um zu verdeutlichen, wie der türkische Staat den sunnitischen Islam als Instrument zur nationalen Einheitsbildung nutzt.
5. Anerkannte/ nicht-anerkannte nicht-muslimischen Minderheiten in der Türkei: Dieses Kapitel befasst sich mit den administrativen, rechtlichen und gesellschaftlichen Schikanen, denen sowohl die anerkannten als auch die nicht-anerkannten religiösen Minderheiten ausgesetzt sind, und geht auf spezifische Fälle wie Stiftungen und Schulen ein.
6. Fazit: Das Fazit fasst die zentralen Erkenntnisse der Arbeit zusammen, bestätigt die systemische Benachteiligung religiöser Minderheiten und bewertet die jüngsten politischen Tendenzen zur Liberalisierung der türkischen Verfassung.
Türkei, Minderheiten, Lausanner Vertrag, Laizismus, Nationalismus, Religionsfreiheit, Diyanet, Menschenrechte, Minderheitenschutz, christliche Minderheiten, jüdische Minderheiten, Millet-System, Diskriminierung, Türkisch-Islamische-Synthese, Bürger zweiter Klasse.
Die Arbeit analysiert die rechtliche, soziale und administrative Situation nicht-muslimischer Minderheiten in der Türkei und hinterfragt, ob diese aufgrund staatlicher Diskriminierung faktisch als „Bürger zweiter Klasse“ behandelt werden.
Die zentralen Felder umfassen die historische Entwicklung des Minderheitenbegriffs, die Rolle des Laizismus als Instrument der Staatskontrolle, die staatliche Förderung des sunnitischen Islams und die systematischen Hürden für religiöse Gemeinschaften hinsichtlich Stiftungen, Schulen und Berufsfreiheit.
Das primäre Ziel ist es zu untersuchen, wie die dem türkischen Staat zugrunde liegende Ideologie den Umgang mit religiösen Minderheiten prägt und ob sich daraus eine systematische Diskriminierung ableiten lässt, die diese Minderheiten zu Bürgern zweiter Klasse macht.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse. Der Autor stützt sich dabei auf politikwissenschaftliche Standardwerke, völkerrechtliche Verträge, UN-Berichte und spezifische Analysen renommierter Experten zum Thema Menschenrechte und Laizismus in der Türkei.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des historischen Minderheitenverständnisses (Millet-System, Lausanner Vertrag), die Analyse des staatlichen Religionsapparats (Diyanet, TIS) sowie eine detaillierte Ausarbeitung der administrativen und gesellschaftlichen Probleme, mit denen christliche und jüdische Minderheiten heute konfrontiert sind.
Die zentralen Begriffe sind: Türkei, Minderheitenrechte, Lausanner Vertrag, Laizismus, Nationalismus, Diyanet, Diskriminierung, Menschenrechte und das Millet-System.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass der türkische Laizismus nicht einer strikten institutionellen Trennung von Staat und Religion entspricht, sondern als Instrument zur Kontrolle und Verwaltung des sunnitischen Islams dient und somit eine diskriminierende Komponente gegenüber nicht-muslimischen Glaubensgemeinschaften aufweist.
Der Lausanner Vertrag von 1923 bildet die rechtliche Grundlage für den Minderheitenschutz in der Türkei. Die Arbeit zeigt jedoch auf, dass die türkischen Behörden diesen Vertrag eng auslegen und die dort garantierten Rechte in der Praxis systematisch durch administrative Hürden und restriktive Gesetzgebung aushöhlen.
Stiftungen sind für Minderheiten essentiell, um Eigentum zu verwalten und Institutionen wie Schulen oder Kirchen zu erhalten. Der türkische Staat behindert diese durch Enteignungen, verweigert die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit und schafft bürokratische Barrieren, die den Fortbestand religiöser Minderheiten aktiv gefährden.
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