Masterarbeit, 2011
107 Seiten, Note: Sehr Gut
1. Was ist Pathologie?
2. Pathologie im Dienst des Lebenden
3. Schnellschnitt oder Gefrierschnitt
4. Histologie oder was geschieht mit einem entfernten „Blinddarm“?
5. Molekularpathologie
6. Zytodiagnostik
7. Mikrobiologisch-serologische Diagnostik
8. Totenbeschau und Obduktionsarten
A) Exkurs Lazarus-Phänomen
B) Nachweis des biologischen Todes
C) Klärung der Todesursache
D) Ausschluss von Fremdverschulden
E) Hinweise für einen nicht-natürlichen Tod
9. Klinische Leichenöffnung (Spitalsobduktion)
A) Aufgaben der klinischen Obduktion
B) Aufgaben der rechtsmedizinischen Obduktion
10. Sanitätspolizeiliche Obduktion
11. Spitalsobduktion
A) Burgenland
B) Kärnten, NÖ, OÖ
C) Salzburg
D) Steiermark und Tirol
E) Vorarlberg
F) Wien
12. Sanitätspolizeiliche Obduktion
A) Burgenland
B) Exkurs Herzstich und Thanatopraxie
C) Kärnten
D) Niederösterreich
E) Oberösterreich
F) Salzburg
G) Steiermark
H) Tirol
I) Vorarlberg
J) Wien
K) Zusammenfassung
13. Totenbeschau
14. Leichenöffnung (Obduktion)
A) Privat versus Staat
B) Kann eine Obduktion durch eine Patientenverfügung ausgeschlossen werden?
C) Übungsoperationen an der Leiche
15. Problematik sanitätspolizeiliche Obduktion
16. Exkurs: Rechtsmediziner versus klinischer Pathologe
A) Indikation sanitätspolizeiliche Obduktion
B) Unklare Todesursache
C) Gründe der öffentlichen Gesundheitsfürsorge/ Gesundheitspflege
D) Tote haben keine Lobby
17. Bedeutung der Virtopsie
18. Problematik Tot- und Fehlgeburten
Diese Arbeit widmet sich der systematischen Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der praktischen Durchführung von Obduktionen in Österreich. Dabei wird insbesondere die Rolle der Klinischen Pathologie im Spannungsfeld zwischen medizinischer Notwendigkeit, rechtlichen Vorgaben der Bundesländer und den Rechten der Hinterbliebenen beleuchtet, um Handlungsstrategien für die Praxis zu entwickeln.
1. Was ist Pathologie?
Bevor wir uns im Detail mit der Pathologie beschäftigen, soll der Begriff als solcher näher beleuchtet werden. Oft haben wir nur verwaschene Vorstellungen, was ein bestimmter Begriff bedeutet. Wir verwenden in unserer Sprache im Alltag sowie im Berufsleben eine Reihe von Lehnworten aus anderen Kulturkreisen und damit meist aus einem anderen linguistischen Bereich. Daraus resultiert immer wieder eine Unsicherheit im Verständnis, wenn die Begriffe für uns nicht berufsbedingt notwendig sind. Wer kennt nicht die Schwierigkeiten „Juristendeutsch“ oder „Medizinerlatein“ zu entschlüsseln? Wie oft sucht man einen hilfreichen Menschen in der Familie oder im Freundeskreis, der einem dabei hilft „Fachchinesisch“ zu transkribieren? Aber auch Experten wie ein Richter benötigen „Übersetzer“, die helfen, den Sachverhalt eindeutig begreifen zu können. Während bei Gericht exakte Formulierungen und ein präzises Verständnis für die Wahrheitsfindung unerlässlich sind, sind wir im Alltag damit schon viel nachlässiger. Viele Missverständnisse, gerade auch um das Berufsbild des „Pathologen“ sind daraus erklärbar. Daher sei in diesen ersten Abschnitten erläutert, was mit „Pathologie“ eigentlich gemeint ist.
Um sich derartige Wörter besser merken zu können, ist das Wissen um die wörtliche Übersetzung ins Deutsche sehr hilfreich. Dies inbesondere, wenn man die betreffende Sprache nicht spricht (zB Französisch) oder nicht einmal in Teilen gelernt hat (zB Latein). Um den Wortstamm zu eruieren, besagt ein etymologisches Lexikon, dass „Pathologie“ eine Wortschöpfung des 16. Jahrhunderts ist. Ausgehend von den griechischen Wörtern páthos (Leid, Schmerz) und lógos (Wort, Rede, Lehre) wurde im mittellateinischen das Kompositum pathologia gebildet. Im 18.Jahrhundert wurde pathologisch für krankhaft und im 19. Jahrhundert der Pathologe als der Wissenschaftler, der sich mit dem Gebiet der Pathologie beschäftigt, verwendet.
1. Was ist Pathologie?: Das Kapitel führt in den Begriff Pathologie ein, klärt etymologische Wurzeln und räumt mit populären Missverständnissen über das Berufsbild auf.
2. Pathologie im Dienst des Lebenden: Hier wird verdeutlicht, dass die moderne klinische Pathologie primär lebende Patienten unterstützt, indem sie entnommene Gewebsproben diagnostisch analysiert.
3. Schnellschnitt oder Gefrierschnitt: Dieser Abschnitt beschreibt das zeitkritische Verfahren, das dem Chirurgen während einer Operation eine sofortige feingewebliche Diagnose ermöglicht.
4. Histologie oder was geschieht mit einem entfernten „Blinddarm“?: Das Kapitel erläutert den Standardprozess der histologischen Aufarbeitung von Gewebeproben nach operativen Eingriffen zur Sicherung der Diagnose.
5. Molekularpathologie: Es wird die Bedeutung genetischer Marker und zielgerichteter Therapieformen für die moderne, individualisierte medizinische Behandlung thematisiert.
6. Zytodiagnostik: Dieser Teil beschreibt die Bedeutung der Zytologie, insbesondere bei Krebsabstrichen, als wesentlichen Beitrag zur medizinischen Vorsorge.
7. Mikrobiologisch-serologische Diagnostik: Das Kapitel informiert über den Nachweis von Infektionserregern und die Erstellung von Antibiogrammen als Teil pathologischer Institutstätigkeit.
8. Totenbeschau und Obduktionsarten: Es erfolgt eine detaillierte Abgrenzung der verschiedenen Arten der Obduktion sowie der rechtlichen Abläufe nach Feststellung des klinischen Todes.
9. Klinische Leichenöffnung (Spitalsobduktion): Das Kapitel beleuchtet den Zweck und die Aufgaben der Spitalsobduktion für die Qualitätssicherung und den medizinischen Unterricht.
10. Sanitätspolizeiliche Obduktion: Hier werden die organisatorischen Aspekte der durch die Gesundheitsbehörde veranlassten Obduktion bei Todesfällen außerhalb des Krankenhauses erörtert.
11. Spitalsobduktion: Eine detaillierte Übersicht der rechtlichen Regelungen zur Spitalsobduktion in den verschiedenen österreichischen Bundesländern.
12. Sanitätspolizeiliche Obduktion: Dieser Abschnitt widmet sich den spezifischen gesetzlichen Bestimmungen und Verfahren der sanitätspolizeilichen Obduktion auf Länderebene.
13. Totenbeschau: Es wird die Problematik der Totenbeschau diskutiert, insbesondere die Befangenheitsrisiken und die Notwendigkeit einer standardisierten Ausbildung für Leichenbeschauer.
14. Leichenöffnung (Obduktion): Das Kapitel behandelt das Spannungsfeld zwischen privatrechtlichem Bestattungswunsch und staatlich angeordneter Obduktionsnotwendigkeit.
15. Problematik sanitätspolizeiliche Obduktion: Hier wird die fachliche und politische Diskussion um die Zuständigkeit von Pathologen versus Gerichtsmedizinern in der sanitätspolizeilichen Obduktion geführt.
16. Exkurs: Rechtsmediziner versus klinischer Pathologe: Es wird für eine synergetische Zusammenarbeit beider Fachrichtungen plädiert, anstatt deren gegenseitige Abgrenzung zu forcieren.
17. Bedeutung der Virtopsie: Das Kapitel führt die radiologische, computergestützte Autopsie (Virtopsie) als revolutionäre Ergänzung oder Alternative zur klassischen Obduktion ein.
18. Problematik Tot- und Fehlgeburten: Der Abschnitt adressiert die uneinheitliche Rechtslage sowie die ethischen Bedürfnisse der Eltern bei Tot- und Fehlgeburten.
Pathologie, Obduktion, Totenbeschau, Rechtsmedizin, Sanitätspolizei, Klinische Pathologie, Histologie, Schnellschnitt, Patientenverfügung, Bestattungsgesetz, Rechtsnormen, Virtopsie, Todesursache, Leichenöffnung, Gesundheitsfürsorge.
Das Werk behandelt die medizinrechtlichen und organisatorischen Aspekte der klinischen und sanitätspolizeilichen Obduktion in Österreich und analysiert das Spannungsfeld zwischen medizinischer Diagnostik und gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Die zentralen Themen sind das Tätigkeitsspektrum der Pathologie, die verschiedenen Obduktionsarten, die rechtliche Situation der Leichenbeschau in den Bundesländern sowie moderne Methoden wie die Virtopsie.
Das Ziel ist es, für Klarheit im oft unübersichtlichen Regelwerk der Obduktionen zu sorgen und aufzuzeigen, wie eine qualitativ hochwertige Diagnostik und rechtskonforme Handlungsweise im klinischen Alltag sichergestellt werden kann.
Der Autor stützt sich auf eine fundierte juristische Analyse der geltenden Krankenanstalten- und Bestattungsgesetze der österreichischen Bundesländer sowie auf seine langjährige fachärztliche Erfahrung in der Pathologie.
Im Hauptteil werden sowohl die täglichen diagnostischen Aufgaben des Pathologen (z.B. Histologie, Molekularpathologie) als auch die postmortale Diagnostik und die spezifischen rechtlichen Hürden bei der Anordnung von Obduktionen detailliert erläutert.
Die Arbeit lässt sich am besten mit Begriffen wie Obduktionswesen, österreichische Rechtsmaterien, Qualitätssicherung, Pathologie-Rechtsmedizin-Schnittstelle und Totenbeschau zusammenfassen.
Die klinische Obduktion erfolgt im Spital zur Klärung von Krankheitsverläufen oder Todesursachen bei Pfleglingen, während die sanitätspolizeiliche Obduktion von der Gesundheitsbehörde bei Todesfällen außerhalb des Krankenhauses angeordnet wird, wenn die Todesart unklar ist.
Der Autor betont, dass beide Disziplinen unterschiedliche, sich ergänzende Expertisen besitzen, und kritisiert, dass eine administrative Vermischung dieser Kompetenzen ohne gegenseitige synergetische Kooperation die diagnostische Sicherheit gefährden kann.
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