Bachelorarbeit, 2012
89 Seiten, Note: 2,0
1 Einleitung
1.1 Einführung in die Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2 Abgrenzung von Begriffen und Systemen der Kosten- und Leistungsrechnung
2.1 Begriffe des Rechnungswesen
2.2 Die Kosten- und Leistungsrechnung
2.3 Die kommunale Kosten- und Leistungsrechnung
3 Die kommunale Kosten- und Leistungsrechnungsrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz
3.1 Grundlagen
3.2 Pro und Contra zur Richtlinie des Landes Rheinland-Pfalz
4 Die kommunale Kosten- und Leistungsrechnung in Rheinland-Pfalz
4.1 Anforderungen an die kommunale Kostenartenrechnung
4.2 Die kommunale Kostenstellenrechnung
4.2.1 Aufgaben und Ziele der Kostenstellenrechnung
4.2.2 Die Bildung von Kostenstellen
4.2.3 Der Inhalt des Kostenstellenplans
4.3 Anforderungen an die kommunale Kostenträgerrechnung
5 Kostenverteilung im Rahmen der Kostenstellenrechnung
5.1 Die innerbehördliche Leistungsverrechnung in der Theorie
5.2 Die innerbehördliche Leistungsverrechnung am Beispiel der Verbandsgemeinde Nastätten
6 Zusammenfassung und Ausblick auf die zukünftige Entwicklung
6.1 Zusammenfassende Betrachtung der Arbeit
6.2 Mögliche zukünftige Entwicklung
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die Notwendigkeit und Umsetzung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) in der kommunalen Verwaltung, speziell in Rheinland-Pfalz, kritisch zu analysieren, um ein tieferes Verständnis für die Besonderheiten gegenüber der betrieblichen KLR zu schaffen und eine Grundlage für effiziente Verwaltungssteuerung zu bieten.
Die kommunale Kosten- und Leistungsrechnung
In dem nachfolgenden Abschnitt wird die kommunale KLR von der betrieblichen KLR abgegrenzt. Im Vordergrund stehen die speziellen Aufgaben und Ziele der kommunalen KLR, und sodann die Gemeinsamkeiten und die wesentlichen Unterschiede zur betrieblichen KLR. Die Struktur zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Verwaltung unterscheidet sich grundlegend. „Für eine privatwirtschaftliche Unternehmung geht man üblicherweise davon aus, dass Gewinn erwirtschaftet werden soll, indem bestimmte Produkte erzeugt und abgesetzt werden.“ Demnach ist „das“ Ziel der Privatwirtschaft die Gewinnerzielung. Eine kommunale Verwaltung hat keine Gewinnerzielungsaufgabe. Ziel ist es, bestimmte öffentliche Aufgaben wirtschaftlich zu erbringen. „Der Unterschied der beiden Zielsetzungen ist deutlicher, als man auf den ersten Blick vermuten könnte und macht es erforderlich ein Rechnungswesen anzuwenden bzw. zu entwickeln, das speziell auf kommunale Verwaltungen zugeschnitten ist.“
Ausgangspunkt des kommunalen Rechnungswesens war das System der Kameralistik, das auch Verwaltungsbuchführung genannt wurde. Dieses beschränkte Rechnungswesen auf die Planung und die Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben bzw. Ein- und Auszahlungen. Das kameralistische Rechnungswesen lieferte, im Gegensatz zum heutigen Rechnungswesen der öffentlichen Hand in Rheinland-Pfalz, keine Informationen über nicht zahlungswirksame Ressourcenverbräuche (z. B. Abschreibungen). Dementsprechend wurden aus dem kameralen System keine Informationen über die Effizienz des Verwaltungshandelns gewonnen, woraus letztendlich die Forderung nach Einführung einer KLR auch in der öffentlichen Verwaltung resultierte.
1 Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Problemstellung ein und erläutert den Gang der Untersuchung.
2 Abgrenzung von Begriffen und Systemen der Kosten- und Leistungsrechnung: Hier werden die theoretischen Grundlagen des Rechnungswesens sowie die Unterschiede zwischen der betrieblichen und kommunalen Kosten- und Leistungsrechnung erarbeitet.
3 Die kommunale Kosten- und Leistungsrechnungsrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz: Das Kapitel analysiert die gesetzliche Richtlinie in Rheinland-Pfalz und beleuchtet kritisch deren Pro- und Contra-Aspekte.
4 Die kommunale Kosten- und Leistungsrechnung in Rheinland-Pfalz: Dieser Hauptteil behandelt detailliert die Anforderungen an die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung im kommunalen Kontext.
5 Kostenverteilung im Rahmen der Kostenstellenrechnung: Dieses Kapitel erläutert die Theorie der innerbehördlichen Leistungsverrechnung und demonstriert diese praktisch anhand des Beispiels der Verbandsgemeinde Nastätten.
6 Zusammenfassung und Ausblick auf die zukünftige Entwicklung: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Betrachtung der Ergebnisse und einem Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der kommunalen Kosten- und Leistungsrechnung.
Kosten- und Leistungsrechnung, KLR, Kommunale Verwaltung, Rheinland-Pfalz, Doppik, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Kostenartenrechnung, Innerbehördliche Leistungsverrechnung, ILV, Betriebsabrechnungsbogen, BAB, Ressourcenverbrauch, Verwaltungssteuerung, Haushaltsreform.
Die Arbeit befasst sich mit der Einführung und Ausgestaltung einer Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) für kommunale Verwaltungen, insbesondere im Bundesland Rheinland-Pfalz.
Die zentralen Themenfelder sind die Abgrenzung von betrieblicher und kommunaler KLR, die Analyse der spezifischen Richtlinie in Rheinland-Pfalz, der Aufbau der KLR (Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung) sowie Methoden der Leistungsverrechnung.
Das primäre Ziel ist es, durch eine kritische Analyse der KLR-Richtlinie und die Aufarbeitung der theoretischen Grundlagen eine Sensibilisierung dafür zu schaffen, wie KLR-Instrumente erfolgreich auf kommunale Verwaltungen übertragen werden können.
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, der kritischen Auswertung der KLR-Richtlinie des Landes Rheinland-Pfalz sowie einer Fallstudie zur innerbehördlichen Leistungsverrechnung bei der Verbandsgemeinde Nastätten.
Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Untersuchung der drei Säulen der KLR (Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung) in kommunalen Verwaltungen sowie der Kostenverteilung mittels innerbehördlicher Leistungsverrechnung.
Wichtige Schlüsselwörter sind Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), Kommunale Verwaltung, Rheinland-Pfalz, Doppik, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung und innerbehördliche Leistungsverrechnung (ILV).
Da Kommunen keine Gewinnmaximierung anstreben, sondern öffentliche Aufgaben effizient erfüllen müssen, lassen sich die betriebswirtschaftlichen Modelle nicht „eins zu eins“ übertragen, sondern müssen an die spezifischen Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung angepasst werden.
Die Verbandsgemeinde Nastätten dient als konkretes Praxisbeispiel, um die theoretischen Ausführungen zur innerbehördlichen Leistungsverrechnung und die praktische Verrechnung von Personalkosten zu illustrieren.
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