Diplomarbeit, 2010
134 Seiten
1 EINLEITUNG
1.1 PROBLEMSTELLUNG UND ZIELSETZUNG DER ARBEIT
1.2 AUFBAU DER ARBEIT
2 AKTIENGESELLSCHAFT, AKTIEN UND AKTIONÄRE
3 DAS BEZUGSRECHT
3.1 DAS GESETZLICHE BEZUGSRECHT
3.2 DAS MITTELBARE BEZUGSRECHT
3.3 BEZUGSBERECHTIGTE
3.4 BEZUGSRECHT UND AKTIENGATTUNGEN
3.5 WERT DES BEZUGSRECHTS
3.6 DAS BEZUGSVERHÄLTNIS
3.7 DER BEZUGSKURS
3.8 BEDEUTUNG DES BEZUGSRECHTS FÜR AKTIONÄRE
3.8.1 Kapitalverwässerungsschutz
3.8.2 Schutz vor Stimmrechtsverwässerung
3.8.3 Opération Blanche
4 ENTSTEHUNG UND ABWICKLUNG DES BEZUGSRECHTS
4.1 BEDINGUNGEN FÜR DIE ENTSTEHUNG EINES BEZUGSRECHTS
4.1.1 Die ordentliche Kapitalerhöhung
4.1.2 Die bedingte Kapitalerhöhung
4.1.3 Das genehmigte Kapital
4.1.4 Das genehmigte bedingte Kapital
4.2 ABWICKLUNG DES BEZUGSRECHTS
4.2.1 Kapitalerhöhungsbeschluss
4.2.2 Bekanntmachung
4.2.3 Ausübung des Bezugsrechts
4.2.3.1 Berechtigung durch Legitimation
4.2.3.2 Bezugserklärung
4.2.4 Verwertung des Bezugsrechts bei Nichtinanspruchnahme
4.2.4.1 Übertragung durch Zession
4.2.4.2 Bezugsrechtshandel
4.2.5 Ausübungsfrist des Bezugsrechts
4.2.5.1 Fristbestimmung
4.2.5.2 Rechtsfolgen bei Fristablauf
4.2.6 Zeichnung der neuen Aktien
4.3 VERLETZUNG DES BEZUGSRECHTS
4.3.1 Entstehung einer Verletzung des Bezugsrechts
4.3.2 Rechtsfolgen bei Verletzung des Bezugsrechts
5 DER BEZUGSRECHTSAUSSCHLUSS
5.1 UNTERSCHIEDLICHE INTERESSENSGRUPPEN
5.1.1 Theoretischer Hintergrund
5.1.1.1 Stakeholder versus Shareholder
5.1.1.2 Prinzipal-Agenten-Theorie
5.1.2 Interessen der Organe der Aktiengesellschaft
5.1.2.1 Interessen des Vorstands
5.1.2.2 Interessen des Aufsichtsrats
5.1.2.3 Interessen der Hauptversammlung
5.2 GESETZLICHE ANFORDERUNGEN AN DIE DURCHFÜHRUNG EINES WIRKSAMEN BEZUGSRECHTSAUSSCHLUSSES
5.2.1 Allgemeine gesetzliche Gründe für einen Bezugsrechtsausschluss
5.2.1.1 Sachliche Rechtfertigung
5.2.1.2 Barkapitalerhöhung
5.2.1.3 Sachkapitalerhöhung
5.2.2 Anforderungen an die Beschlussfassung
5.2.3 Anforderungen an den Bericht des Vorstands bei einem Bezugsrechtsausschluss
5.3 SPEZIFISCHE GRÜNDE UND RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN BEZUGSRECHTSAUSSCHLUSS
5.3.1 Bezugsrechtsausschluss bei der ordentlichen Kapitalerhöhung
5.3.2 Bezugsrechtsausschluss beim genehmigten Kapital
5.3.3 Bezugsrechtsausschluss bei der bedingten Kapitalerhöhung
5.3.4 Bezugsrechtsausschluss beim genehmigten bedingten Kapital
5.4 UNSACHGEMÄßER BEZUGSRECHTSAUSSCHLUSS UND DESSEN FOLGEN
5.4.1 Definition eines unsachgemäßen Bezugsrechtsausschlusses
5.4.2 Rechtsfolgen bei einem unsachgemäßen Bezugsrechtsausschluss
6 EMPIRISCHE UNTERSUCHUNG
6.1 ZIEL DER UNTERSUCHUNG UND UNTERSUCHUNGSDURCHFÜHRUNG
6.2 ERGEBNISSE DER EMPIRISCHEN UNTERSUCHUNG
6.2.1 Kapitalerhöhungen und Bezugsrecht
6.2.2 Bezugsrecht und Bezugsrechtshandel
6.2.3 Entwicklung des Bezugsrechts und Bezugsrechtshandels
6.2.4 Inanspruchnahme des Bezugsrechts
6.2.5 Verkauf des Bezugsrechts
6.2.6 Verteilung der gehandelten Bezugsrechte über den Zeitraum des Bezugsrechtshandels
6.2.7 Wert des Bezugsrechts
6.2.8 Gründe für einen Bezugsrechtsausschluss
6.2.9 Branchenanalyse
6.2.10 Bedeutung des Bezugsverhältnisses
6.2.11 Underpricing
7 SCHLUSSBETRACHTUNG UND ABSCHLIEßENDE BEURTEILUNG DER BEDEUTUNG DES BEZUGSRECHTS IN ÖSTERREICH
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, einen theoretischen und gesetzlichen Hintergrund für das Bezugsrecht bei Aktiengesellschaften in Österreich zu schaffen. Basierend auf dieser theoretischen Fundierung analysiert die Arbeit die Bedeutung des Bezugsrechts anhand aller in Österreich zwischen 2000 und 2009 durchgeführten Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen.
3.1 Das gesetzliche Bezugsrecht
Das Bezugsrecht ist ein mitgliedschaftliches Vermögensrecht, das lt. § 153 AktG gesetzlich vorgeschrieben wird und unter anderem das Gleichbehandlungsgebot der Aktionäre unterstützt. Gem. § 153 Abs 1 AktG muss jedem Aktionär „auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden“. Dies bedeutet, dass ein Bezugsrecht für einen Aktionär aus der Mitgliedschaft nur im Rahmen einer Erhöhung des Grundkapitals durch Mittel von außen entsteht. Durch dieses Recht erhalten die Altaktionäre die Möglichkeit, die neuen Aktien als erstes zu erwerben. Im Weiteren räumt das gesetzliche Bezugsrecht den bestehenden Aktionären einen Vorrang gegenüber potentiellen Aktionären ein, die durch den Besitz von Wandel- oder Optionsanleihen ein Vorzugsrecht auf den Erwerb neuer Aktien innehaben. Priorität haben nämlich immer die Altaktionäre mit ihrem mitgliedschaftlichen Bezugsrecht gem. § 154 Abs 1 AktG. Zusätzlich soll dieses Bezugsrecht die bestehenden Aktionäre vor einer Kapitalverwässerung schützen und ihnen das Aufrechterhalten ihrer Beteiligung an der Aktiengesellschaft bei einer Kapitalerhöhung garantieren.
Wie bereits erwähnt, schreibt § 153 Abs 1 AktG vor, dass jedem Aktionär Bezugsrechte entsprechend seinem bestehenden Anteil an Aktien zustehen. Dies bedeutet, dass die Bezugsrechte im Verhältnis des Nennbetrags der Aktien zum bisherigen Grundkapital an die Altaktionäre zu verteilen sind. In diesem Sinne sind die Altaktionäre mit jenem Prozentsatz an der Kapitalerhöhung zu beteiligen, mit dem sie am bestehenden Grundkapital beteiligt sind. Allgemein ist vorgesehen, dass Kapitalerhöhungen im Ausmaß des bisherigen Grundkapitals oder eines Vielfachen von diesem erfolgen, sodass die Bezugsrechte für die neuen Aktien genau auf die Altaktionäre verteilt werden können, damit sich keinerlei Stimmrechtsverwässerung ergibt, sofern alle Altaktionäre ihr Bezugsrecht ausüben.
1 EINLEITUNG: Dieses Kapitel erläutert die Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit sowie den Aufbau und die Struktur der Untersuchung.
2 AKTIENGESELLSCHAFT, AKTIEN UND AKTIONÄRE: Die Grundlagen der Aktiengesellschaft als Kapitalgesellschaft werden behandelt, insbesondere die Rechte und Pflichten der Aktionäre.
3 DAS BEZUGSRECHT: Hier werden die Definition, der rechnerische Wert sowie die verschiedenen Aspekte des Bezugsrechts wie Bezugsverhältnis und Bezugskurs erörtert.
4 ENTSTEHUNG UND ABWICKLUNG DES BEZUGSRECHTS: Dieses Kapitel beschreibt die verschiedenen Kapitalerhöhungsformen und den praktischen Prozess der Abwicklung des Bezugsrechts.
5 DER BEZUGSRECHTSAUSSCHLUSS: Dieser Abschnitt widmet sich den Interessenskonflikten bei Kapitalerhöhungen sowie den rechtlichen Anforderungen an einen wirksamen Ausschluss des Bezugsrechts.
6 EMPIRISCHE UNTERSUCHUNG: Hier erfolgt die Analyse der in Österreich zwischen 2000 und 2009 durchgeführten Kapitalerhöhungen, unter anderem im Hinblick auf den Bezugsrechtshandel und Branchenunterschiede.
7 SCHLUSSBETRACHTUNG UND ABSCHLIEßENDE BEURTEILUNG DER BEDEUTUNG DES BEZUGSRECHTS IN ÖSTERREICH: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Beurteilung der Bedeutung des Bezugsrechts für österreichische Aktionäre und Unternehmen.
Bezugsrecht, Aktiengesellschaft, Kapitalerhöhung, Bezugsrechtshandel, Bezugsverhältnis, Bezugskurs, Kapitalverwässerung, Stimmrechtsverwässerung, Opération Blanche, Bezugsrechtsausschluss, Altaktionäre, Österreich, Aktienmarkt, Mitgliedschaftsrecht, underpricing.
Die Diplomarbeit untersucht den Stellenwert des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen von österreichischen Aktiengesellschaften im Zeitraum von 2000 bis 2009.
Zentrale Felder sind die gesetzlichen Grundlagen des Bezugsrechts, die Schutzfunktion für Altaktionäre vor Verwässerung sowie die empirische Analyse der tatsächlichen Handhabung in österreichischen Unternehmen.
Das Ziel ist es, den theoretischen Hintergrund des Bezugsrechts in Österreich darzustellen und dessen Bedeutung durch eine quantitative Untersuchung der Kapitalerhöhungspraxis der letzten Dekade zu bewerten.
Neben einer ausführlichen Literaturanalyse der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen wird eine empirische Studie der österreichischen Kapitalmarktdaten (2000-2009) durchgeführt.
Der Hauptteil behandelt die Entstehung und Abwicklung des Bezugsrechts, die theoretischen Aspekte des Bezugsrechtsausschlusses und eine detaillierte empirische Auswertung der Kapitalerhöhungspraxis nach Branchen und Jahren.
Wesentliche Begriffe sind Bezugsrecht, Bezugsrechtsausschluss, Kapitalverwässerungsschutz, Bezugsverhältnis und die Opération Blanche.
Die Arbeit weist nach, dass der geringe monetäre Wert des Bezugsrechts sowie die damit verbundenen Kosten für die Abwicklung dazu führen, dass Unternehmen und Aktionäre zunehmend auf einen Handel verzichten.
Die Untersuchung zeigt, dass Großaktionäre ihre Bezugsrechte meist aktiv ausüben, um ihre Machtpositionen zu sichern, während das Verhalten der Kleinaktionäre oft weniger strategisch geprägt ist.
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