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Bachelorarbeit, 2012
41 Seiten, Note: 1,3
Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Energiepolitik der Bundesregierung
2.1 Einbindung in die europäische Energiepolitik
2.2 Energiekonzept der Bundesregierung
2.3 Die Handlungsfelder im Einzelnen
3 Energiemarkt in Deutschland
3.1 Besonderheiten beiderPreisbildung
3.2 Einfluss des EEG auf die Energiepreise
3.3 Energiepreise im europäischen Vergleich
3.4 Prognostizierte EntwicklungderEnergiekosten
4 Energiekosten der Industrie in Deutschland
4.1 Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten
4.2 Einsparungspotentiale beidenEnergiekosten
5 Indikatorenfür eine AbwanderungvonUnternehmen
5.1 Daten deramtlichenStatistik
5.2 Beurteilung des WirtschaftsstandortsDeutschland
6 Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
Abb. 2.1 Förderung der emeuerbaren Energien in Europa
Abb. 2.2 Entwicklung des Anteils der erneuerbaren Energien
Abb. 2.3 Das magische Dreieck energiepolitischer Ziele
Abb. 2.4 Inkrafttreten energiewirtschaftlich relevanter Gesetze und Verordnungen in Deutschland (1990-2009)
Abb. 3.1 Einflussfaktoren auf die Preisbildung
Abb. 3.2 Preisentwicklung für Industriestrom
Abb. 3.3 Strompreise der Industrie im europäischen Vergleich
Abb. 3.4 Entwicklung derEEG-Umlage
Abb. 4.1 Kostenanteile am Bruttoproduktionswert im verarbeitenden Gewerbe (2008)
Abb. 4.2 Entwicklungen in der chemischen Industrie
Tab. 2.1 EnergiepolitischeZielstellungen
Tab. 4.1 Kostenstruktur im verarbeitenden Gewerbe
Tab. 5.1 Verarbeitendes Gewerbe, Unternehmen, tätige Personen
Tab. 5.2 Deutsche Direktinvestitionen im Ausland
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Das Industrieland Deutschland hat sich darauf festgelegt, energiepolitisch einen Weg zu gehen, für den es kein Vorbild gibt. In einem parteiübergreifenden Konsens hat die Politik das Ende der Kernkraft in gut einem Jahrzehnt beschlossen. Sie kann sich dabei auf die fast gleichlautende Empfehlung der Ethik-Kommission und auf eine große Mehrheit in der Bevölkerung stützen. Bei unseren Nachbarn, sorgt diese historische Entscheidung für Irritationen. Sie stellen sich die berechtigte Frage: Kann ein Land, das der größte Energieverbraucher in Europa ist und dessen Volkswirtschaft zu einem Viertel von seiner Industrie abhängt, in so kurzer Zeit ohne die Kernenergie auskommen? Der ehrgeizige Zeitplan für die Energiewende ist eine enorme Herausforderung, die einen breiten Konsens in unserer Gesellschaft verlangt. Es müssen schnelle Fortschritte beim Netzausbau und bei der Entwicklung von Energiespeichern erzielt werden. Gleichzeitig sollen Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung in Einklang gebracht werden. Mit der Energiewende als weltweit einmaligem Projekt wird Deutschland über Jahre hinweg im Zentrum der internationalen Energiepolitik stehen.
Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, herauszufinden, ob die o.g. energiepolitischen Entscheidungen einen entscheidenden Einfluss auf die Standortwahl deutscher Unternehmen haben. Zur Energie zählen Brenn- und Treibstoffen, Elektrizität, Gas und Wärme. In dieser Arbeit beziehen sich die Begriffe Energie, Energieverbrauch, Energiekosten u.a. ausschließlich auf den Bereich der Elektroenergie. Dazu ist es zunächst notwendig, den Begriff Energiewende zu definieren und die Besonderheiten in der Energiepolitik der Bundesregierung herauszuarbeiten. Anschließend werden die Kennzeichen des Strommarktes in Deutschland im Vergleich zu Wettbewerbsstandorten dargestellt. Darüber hinaus wird analysiert, welchen Anteil die Energiekosten an den Gesamtkosten der Industrie haben und inwiefern Einsparungspotentiale bestehen oder bereits genutzt werden. Zur Beantwortung der Forschungsfrage wird es erforderlich, sowohl Daten der amtlichen als auch der nichtamtlichen Statistik auszuwerten.
Basierend auf den im Kyoto-Protokoll eingegangenen Verpflichtungen strebt die Europäische Union in der Förderrichtlinie für erneuerbare Energien deren kontinuierlichen Ausbau an. Dabei stellt sich die europäische Energiepolitik einer dreifachen Herausforderung:
- Bekämpfung des Klimawandels,
- Verringerung der durch die Abhängigkeit von importierten Kohlenwasserstoffen bedingten externen Verwundbarkeit der EU,
- Förderung von Beschäftigung und Wachstum, wobei es gilt, den Verbrauchern Energiesicherheit bei erschwinglichen Preisen zu bieten.1
Die Europäische Union und zunehmend jeder einzelne Staat sind auch für die entsprechenden Rahmenbedingungen verantwortlich. Hierzu gehören u.a. die Schaffung einer Wettbewerbsordnung (Liberalisierung der Strommärkte) sowie politische Maßnahmen, die zur Sicherheit der Energieversorgung beitragen und die Einhaltung von Umwelt- und Klimaschutzanforderungen gewährleisten.
Für die nationalen Entscheidungen zur Energiepolitik spielen vor allem geographische Besonderheiten eine Rolle. Frankreich setzt z.B. bei der Stromerzeugung zu 76 Prozent auf Kernenergie (Stand 2009). Länder wie Österreich oder Schweden können zur Zielerreichung ihre großen Wasserkraftpotentiale ausnutzen, während diese Option für Deutschland kaum besteht. Aufgrund der Kohlevorkommen kommen fossile Energieträger in Deutschland bisher deutlich stärker zum Einsatz. Die Vorräte an Steinkohlen in Deutschland sind beträchtlich. Deren Abbaumöglichkeiten sind durch die ungünstigen geologischen Bedingungen jedoch stark eingeschränkt. Braunkohle und Erdöl als wichtige Rohstoffe zur Energiegewinnung sind in Deutschland nur begrenzt vorhanden. Deshalb wird es - nach dem beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie - für Deutschland schwierig, die aus fossilen Energieträgern erzeugte Energie vom Markt zu verdrängen und durch regenerative Energien zu ersetzen.2 Wie in Abbildung 2.1 (Anhang) ersichtlich, erreicht Deutschland schon heute bei der Förderung emeuerbarer Energien im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eine beachtliche Leistung. Auch im internationalen Vergleich zeigen sich deutliche Unterschiede bei der Entwicklung des Anteils der emeuerbaren Energien. Auch hier ist das Ausbautempo in Deutschland beispiellos, wie die Abbildung 2.2 (Anhang) eindrucksvoll zeigt. Der steigende Anteil in der EU ist dabei maßgeblich auf den deutschen Ausbauerfolg zurückzuführen.
Die von der Bundesregierung zu gestalteten Rahmenbedingungen leiten sich im Wesentlichen aus den energiepolitischen Zielstellungen ab. Im Energiekonzept 2010 wurden die Ziele Versorgungssicherheit, Preiswürdigkeit und Umweltverträglichkeit der Energieversorgung sowie Ressourcenschonung benannt.
Angesichts der Konkurrenzbeziehungen, die teilweise zwischen den drei Zielen bestehen, muss die Energiepolitik den optimalen Bereich in diesem magischen Zieldreieck definieren und anstreben. Bei dem Versuch, die einzelnen Ziele mit gleicher Aufmerksamkeit zu verfolgen, kann es zu Konflikten kommen. In den vergangenen Jahren wurde meist eines der drei Ziele prioritär verfolgt. Die zwei Ölpreiskrisen in den 1970er Jahren führten beispielsweise dazu, das Ziel Versorgungssicherheit zu fokussieren. In den 1980er Jahren rückte erstmals der klassische Umweltschutz in den Mittelpunkt. Die Energiepolitik der 1990er Jahre war gekennzeichnet durch die Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte. Aufgrund internationaler Aktivitäten (Klimarahmenkonvention [1992] , KyotoProtokoll [1997]) kam parallel dazu auch der Klimaschutz auf die Agenda.
Mit dem Energiekonzept 2010 hat die Bundesregierung eine ideologiefreie, technologieoffene und marktorientierte Energiepolitik beschlossen. Die Ziele für eine umweit- und klimaschonende Energieerzeugung wurden konkretisiert. Damit soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2020 ca. 35 Prozent betragen und bis 2050 auf etwa 80 Prozent ansteigen. Auf Basis verschiedener Szenarien ist ein Energiekonzept entwickelt worden, welches auch in den anderen klima- und umweltschonenden Bereichen ehrgeizige Zielvorgaben setzt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2.1: Energiepoltitische Zielstellungen
Quelle: VCI(2012a)
Unter dem Motto: „Sicher, bezahlbar und umweltfreundlich ins Zeitalter der emeuerbaren Energien“ wurde 2011 nach der Reaktorkatastrophe in Japan die sogenannte Energiewende eingeleitet. Der Begriff Energiewende steht in diesem Zusammenhang für den Beschluss zum Ausstieg aus der Kernenergie.
Zur Durchsetzung der energiepolitischen Ziele stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Hierzu gehören ordnungsrechtliche Vorschriften (Genehmigungen, Vorschriften) und staatliche Eingriffe in Form von fiskalischen Belastungen (Steuern, Abgaben). So dient z.B. das Emeuerbare-Energien- Gesetz (EEG) dem Zweck, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung signifikant zu erhöhen. In der Vergangenheit wurde auch eine Vielzahl von Regelungen zur Senkung des Energieeinsatzes und der damit verbundenen Umweltbelastungen geschaffen. Einen zusammenfassenden Überblick über die im Zeitraum von 1990 - 2009 in Kraft getretenen energie- und umweltpolitisch motivierten gesetzlichen Regelungen gibt die Abbildung 2.4 (Anhang).
Die gesamte staatliche Belastung der Energiebereitstellung im Jahr 2009 belief sich auf 56,0 Mrd. Euro. Bei Elektrizität betrug der Anteil an Steuern und Abgaben im Jahr 2009 fast 39 Prozent.3
Deutschland verfügt über eine breit aufgestellte Industrielandschaft aus kleinen, mittelständischen und großen Industriebetrieben. Energie ist eines der zentralen Produktionsmittel. Industrie und Gewerbe sind nicht funktionsfähig ohne eine sichere Energieversorgung. Zahlreiche Unternehmen in Deutschland gehören zu energieintensiven Branchen. Für ihre Produktionen benötigen sie erhebliche Energiemengen. Deshalb sind sie einerseits auf eine zuverlässige und andererseits auch auf eine wettbewerbsfähige Versorgung mit Energie in starkem Maße angewiesen. Energie ist damit ein Standortkriterium. Alle ökonomischen Aktivitäten sind auf den Inputfaktor Energie angewiesen. Staatliche Energiepolitik ist somit ein inhaltlich umrissenes Politikfeld und versucht die Ordnung und Struktur des Energiesektors im Hinblick auf die politisch gesetzten Ziele zu beeinflussen. Dabei laufen die politischen Entscheidungsprozesse nicht autonom, sondern unter Berücksichtigung unterschiedlicher und z.T. auch konkurrierender Interessen privater Akteure ab (vgl. Kapitel 5.2).
Versorgungssicherheit bedeutet, für die Energienachfrage jederzeit ein ausreichendes Angebot an Energieträgern sicherzustellen. Die physikalischen Eigenschaften der Ware Strom führen dazu, dass sich Angebot und Nachfrage zu jeder Zeit entsprechen müssen. Die Nachfrage nach Strom unterliegt aber starken tageszeitlichen und saisonalen Schwankungen. Ein zeitliches Auseinanderfallen von Erzeugung und Verbrauch kann zu einer Veränderung der Netzspannung führen. Netzinstabilität kann eine Folge sein (vgl. Kapitel 5.2). Ein weiteres Kennzeichen der deutschen Energieversorgung ist die hohe Importabhängigkeit. Die nach den einzelnen Energieträgern sehr unterschiedliche Abhängigkeit von Importen erklärt sich durch die bestehende Ressourcensituation in Deutschland. Der Beschluss zum Ausstieg aus der Kernenergie verstärkt die Abhängigkeit von Importen fossiler Brennstoffe, denn allein mit Wasser- und Windkraft sowie Solarstrom lässt sich der Energiebedarf derzeit keinesfalls decken. Je vielfältiger der Energieträgermix ist undje mehr Bezugsquellen überall auf der Welt genutzt werden, desto sicherer ist die Versorgungslage. In diesem Zusammenhang wird auch auf die sparsame und rationelle Energieverwendung hingewiesen, denn auch eine Reduzierung des Energiebedarfs trägt zur Versorgungssicherheit bei.[1]
Für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien ist es erforderlich, dass die Netze sowohl ausreichende Verbindungen an europäische Nachbarländer ermöglichen als auch im Inland zentral und dezentral deutlich ausgebaut werden. Die Genehmigungsverfahren für derartige Projekte sind zu beschleunigen. Neben dem Ausbau der Energienetze müssen künftig vermehrt auch Energiespeicher zum Einsatz kommen, um die Schwankungen der Wind- und Sonnenenergie auszugleichen.[2] Die Speicherung von Strom aus emeuerbaren Energien ist derzeit noch Gegenstand von Forschung und von Pilotprojekten.
Preiswürdigkeit
Um produzieren zu können, müssen Produktionsfaktoren eingesetzt werden, deren Knappheit ihren Ausdruck in mehr oder weniger hohen Preisen der Faktoren findet. Energie ist einer dieser knappen Produktionsfaktoren. Die Verteuerung der Energieträger hat auch einen gewissen Lenkungscharakter und führt im klassischen Marktmodell zu einer reduzierten Nachfrage. Aus normativer Sicht beinhaltet der Begriff Energieeffizienz den Grundsatz, bei der Energiewandlung mit möglichst geringen Energieverlusten auszukommen. Einen Anhaltspunkt für einen effizienten Einsatz des Faktors Energie liefert der Vergleich des monetär bewerteten Output mit dem monetär bewerteten Input. Die Energieeffizienz lässt sich über ein verbessertes Energiemanagement oder durch den Einsatz von Geräten mit besseren energetischen Nutzungsgraden steigern. Die Verbesserung der Energieeffizienz unterscheidet sich vom Energiesparen. Erzwungenes Energiesparen kann eine Folge von technischen Störfällen oder Versorgungskrisen sein.[3]
Um bezahlbare Strompreise zu gewährleisten, muss der Ausbau erneuerbarer Energien kosteneffizient erfolgen. Aus einem Nischenmarkt muss ein Volumenmarkt werden. Eine bisher geringe Nutzung regenerativer Energien ist jedoch wesentlich auf ihre vergleichsweise hohen Kosten zurückzuführen. Die Gesamtkosten liegen meist ein Vielfaches über den Kosten der Nutzung anderer Energieträger. Eine weitere Ursache ist die geringere Energiedichte. Demzufolge sind die zur regenerativen Energienutzung erforderlichen technischen Kapazitäten materialintensiv und erfordern entsprechend hohe spezifische Investitionen. Ein weiteres Hindernis sind die Schwankungen in der Verfügbarkeit bei Solar-, Wind- und Meeresenergie. Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht nur weiter voranzutreiben, sondern zugleich den Druck auf Innovationen und Kostensenkungen zu verstärken. Nur so bleiben die entsprechenden Branchen international wettbewerbsfähig und die Kosten für alle Stromverbraucher im Rahmen. Insgesamt gilt es, bestehende Kostensenkungspotentiale auszuschöpfen, so dass z.B. die Größenordnung der EEG-Umlage von derzeit 3,53 ct/kWh (Stand 2011) nicht überschritten wird und die Umlage langfristig sinken kann (vgl. Kapitel 3.4). Künftig soll auch das EEG am Markt orientiert werden und der Ausbau der emeuerbaren Energien in stärkerem Maße marktgetrieben erfolgen.[4]
Im Energiekonzept der Bundesregierung wurde formuliert, dass beim Energiemix der Zukunft die erneuerbaren Energien den Hauptanteil übernehmen sollen. Was zu den erneuerbaren Energieträgern zählt, wird u.a. im Stromsteuergesetz im Rahmen der Begriffserklärungen des § 2 StromStG erläutert. Darunter fällt Strom, der aus Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme, Deponiegas oder aus Biomasse erzeugt wird. In diesem Prozess werden die konventionellen Energieträger in einem dynamischen Energiemix kontinuierlich durch emeuerbare Energien ersetzt. Gleichzeitig werden die Umwelt und das Klima geschont. Aber auch, weil die fossilen Energieträger physisch begrenzt sind, ist es notwendig, den Energiebedarf zukünftig aus regenerativen Energiequellen zu decken. Untersuchungen haben ergeben, dass allein die auf einem Teil der Wüstenflächen auftreffende Solarstrahlung ausreichen würde, um die weltweite Nutzung fossiler Energieträger vollständig zu substituieren. Die dazu notwendigen Technologien sind im Prinzip bekannt.[5]
Wachstumspolitik
Mit dem EEG hat die Bundesregierung schon vor einigen Jahren die Grundlage zur Förderung erneuerbarer Energien geschaffen. Die durch diese Bedingungen erzielte Investitionssicherheit hat ein massives Wachstum in allen Bereichen der erneuerbaren Energien erzeugt. Emeuerbare Energien entwickeln sich dadurch zunehmend zu einer immer wichtiger werdenden Säule der Energieversorgung und zu einem Treiber für Innovation und die Modernisierung der Energieinfrastruktur.[6]
Als Vorreiter in Sachen Energieeffizienz stellen deutsche Unternehmen wichtige national wie international nachgefragte Produkte her. Umweltschutzgüter waren bereits im Jahr 2008 mit mehr als 5 Prozent der deutschen Industriegüterproduktion, einem korrespondierenden Jahresumsatz von ca. 75 Mrd. Euro und 1,8 Mill. Beschäftigten in Deutschland eine tragende Säule der deutschen Volkswirtschaft - mit steigender Tendenz. Der von den energieintensiven Branchen erwirtschaftete Umsatz übersteigt 300 Mrd. Euro. Das sind rund 20 Prozent des gesamten Umsatzes im verarbeitenden Gewerbe. Gleichzeitig investieren diese Unternehmenjedes Jahr über 10 Mrd. Euro am Standort Deutschland. Rund 15 Mrd. Euro werden jedes Jahr für Energie ausgegeben. Über 800.000 Menschen arbeiten direkt in den energieintensiven Unternehmen Deutschlands. Dazu kommen noch einmal rund 2 Mill. Menschen in vor- und nachgelagerten verarbeitenden Branchen und Dienstleistungsbetrieben.[7]
Eine besondere Rolle spielen dabei auch die Branchen der erneuerbaren Energien. Der Umsatz der in Deutschland ansässigen Hersteller von Anlagen zur Nutzung emeuerbarer Energien stieg zwischen den Jahren 2007 und 2009 um mehr als 25 Prozent auf über 21 Mrd. Euro. Gegen den allgemeinen wirtschaftlichen Abwärtstrend in den Jahren 2008 und 2009 erwiesen sich die emeuerbaren Energien damit als stabilisierender Faktor in der Finanz- und Wirtschaftskrise und sind auch Zugpferd der künftigen Entwicklung.[8]
Darüber hinaus gibt es verschiedene Studien, die zeigen, dass die Energiewende auch völlig neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt schafft. Der Boom der emeuerbaren Energien in Deutschland lässt auch weiterhin neue Arbeitsplätze entstehen. Außerdem werden auch technologische und ökonomische Chancen für den Wirtschaftsstandort Deutschland eröffnet.[9]
Im Bereich der Wirtschaftsförderung werden die erwarteten positiven Arbeitsplatzeffekte sowie die Exportchancen in zukunftsträchtigen Industrien durch einen verstärkten erneuerbare Energien-Ausbau und damit die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft als wesentliche Zielgröße betont.[10]
[...]
[1] Vgl. Schiffer (2010), S. 551 f.
[2] DIW(2011),S.8f.
[3] Vgl. Erdmann/ Zweifel (2010), S. 80 f.
[4] Vgl.BMU(2011b),S.3.
[5] Vgl. Erdmann/ Zweifel (2010), S. 141 f.
[6] Vgl. BMU (2011a), S. 17.
[7] Vgl. VIK (2011).
[8] Vgl.BMU (2011a), S. 17.
[9] Vgl. BMU (2012).
[10] Vgl. Springmann (2005), S. 9 f.
Bachelorarbeit, 51 Seiten
Diplomarbeit, 127 Seiten
Diplomarbeit, 85 Seiten
Diplomarbeit, 118 Seiten
Diplomarbeit, 173 Seiten
Diplomarbeit, 117 Seiten
Masterarbeit, 131 Seiten
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